Geschwindigkeitsüberschreitung
Ende August wurde bei mir eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen, welche ein Fahrverbot nach sich ziehen wird. Wobei ich zufügen muß, das wir mit 6 Leuten in zwei Autos unterwegs waren. Die beiden Autos fuhren direkt hintereinander und nur das erste Auto wurde geblitzt. Keiner hatte mitbekommen das eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wurde. Letzte Woche bekam ich diesbezüglich die Info mit dem schönen Foto. Da ich vor nicht ganz zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot hatte, gelte ich nicht als Ersttäter und habe nicht die Möglichkeit mir den Zeitpunkt der Abgabe meines Führerschein auszusuchen. Das ich ihn Abgeben muß ist mir klar und damit habe ich auch kein Problem. Nur würde ich dies gerne erst im Januar machen. Habe ich die möglichkeit durch einen Einspruch das Verfahren so lange hinaus zu zögern? Muß ich jetzt schon Einspruch einlegen oder warte ich auf den endgültigen Bescheid? Mit welcher Begründung kann ich Einspruch einlegen?
Moin,
also grundsätzlich musstz du natürlich auf den Anhörugsbogen sofort antworten, als vorbildlicher Staatsbürger und Verkerhsteilnehmer wird dir hier auch niemand etwas anderes empfehlen!
Selbst wenn man bedenkt, dass die Zustellung des AB nicht nachgewiesen werden kann, also die Nichtbeantwortung auch keine Strafe nach sich zieht, die pure Ignorierung des AB also schonmal eine beträchtliche Verzögerung darstellen würde, wäre dieses Verhalten natürlich falsch und ich lehne es kategorisch ab.
Würdest du erst auf nachgewiesenen ERhalt eines Bußgelbescheides(durch Polizisten oder per Einschreiben) einen Anwwalt einschalten, der zuersteinmal sämtliche Unterlagen anfordern würde und sich dann eine Prüfungszeit einräumen ließe, würdest du das gesamte Verfahren ohne Weiteres bis weit ins neue Jahr verzögern, was natürlich ein Unding wäre, denn jeder sollte sofort zu seinen Fehlern stehen, wozu auch Verkerhsverstöße zählen!
Also zögere das Verfahren bitte nicht völlig problemlos durch Ignorieren und Rechtsbeistand hinaus, sondern zahle gleich!
Hoffe geholfen zu haben.
Beantworte den Anhörungsbogen und warte ab was kommt.
Der Bußgeldbescheid kann durchaus noch eine Weile dauern.
Falls er für Dein Vorhaben zu früh kommt legst Du fristgerecht Einspruch ein, den Du Anfang Januar ohne Begründung zurücknimmst.
Ist nicht die feine Art aber Dein Recht.
Wie oft muß der Schein zum Bremsen, bis immerhin mal in Erwägung gezogen wird, sich wenigstens einigermaßen an die Tempolimits zu halten?
Wie gut, dass Du die Möglichkeiten der Verzögerung nicht dargelegt hast )