Geschwindigkeitsüberschreitung
soweit ich informiert bin, darf von da an wo das geschwindigkeitsschild steht, erst dahinter in einer bestimmten meteranzahl gemessen werden. Oder bin ich da falsch ????
Falsch.
Ab dem Schild gilt die Begrenzung und ab dem Schild darf auch kontrolliert/gemessen werden.
In einigen Bundesländern gibt es allerdings intern die Richtlinie, dass kommunale Messeinrichtungen einen gewissen Mindestabstand einhalten sollten.
Aber eben "sollten" nur als Empfehlung, die begründet unterschritten werden darf und dann auch nur die, die nicht Polizei sind, also zB. die Privaten, die im Auftrag der Kommune blitzen.
Auch in einigen Bundesländern gibt es weiterhin eine Richtlinie, dass in einem bestimmten Bereich ab der Begrenzung (Schild) ein geringes Fahrverbot auf Antrag in ein erhöhtes Bußgeld ohne weitere Verfahrenswege umgewandelt wird.
Damit wird der Verhältnismäßigkeit entsprochen, aber auch hier gibt es klare Richtlinien zu:
- "Bonus"-Strecke in Abhängigkeit zur Begrenzung, bei 50 km/h sind das nur die ersten 50 Meter.
- nur bei geringem Fahrverbot, also ein Monat, war die Überschreitung so groß, dass es zwei oder mehr Monate sind, dann schon nicht mehr.
- erhöhtes Bußgeld bedeutet Verdoppelung des Betrages
- es muss auch ein begründeter Antrag (objektiv nachvollziehbar) auf Umwandlung gestellt werden, das kommt nicht automatisch.