Muss ich meinen personalausweis beim autofahren dabei haben?
naja ich wollte meinen perso verleihen,doch dann hab ich diesen ja nicht mehr beim autofahren dabei.reicht es,wenn ich nur meinen führerschein dabei habe,oder muss ich bei einer kontrolle auch meinen personalausweis dabei haben?und was sind die strafen wenn ich ihn nicht habe?
Alter, ich weiss nicht, was Du rauchst, aber ich will das auch haben!
..... die Meute wird Dich am Pranger mit faulen Eiern sowie Tomaten bewerfen und Dich dann teer'n und feder'n und anschließend durch das Dorf jagen. Solltest du an der See zuhause sein, käme natürlich auch noch das Kielholen in Frage ......!
... cheese ...
Ich würde mal zum Arzt gehen.
Irgend etwas stimmt mit den Medikamenten nicht.
Na, ja, etwas merkwürdig ist die Frage schon, allerdings wurde sie noch nicht beantwortet.
Offt gilt die Meinung das das Mitführen eines Personalausweises unbedingt, dringend, immer und überall erforderlich ist.
Das ist allerdings falsch!
Es gilt lediglich die Ausweispflicht, also der Besitz eines gültigen Ausweises.
Das die Mitführpflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundsländer auch noch mal gesondert festgelegt.
Ich hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet.
MfG
rama
Eine Pflicht zum Mitführen für einen Personalausweis als solches besteht nicht,
allerdings:
Gemäß § 1 PAuswG ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige Beamte vorzulegen.
Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.
Um also diese Ordungswidrigkeit - die immerhin bis zu 40,- kosten kann - zu vermeiden sollte der Ausweis eben doch mitgeführt werden!
Und "Verleihen" geht schon mal gar nicht, das kann richtig wehtun!
§ 281 StGB
Mißbrauch von Ausweispapieren
(1)Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Leute, lasst den Scheiß!
Blecky
Stimmt, müssen muß man nicht, aber es ist einfach praktischer! Vorzeigen das Teil und gut. So schwer ist das Ding nun auch wieder nicht als das ich mir deshalb das Gerenne mit dem nachträglich vorlegen oder sogar einen Aufenthalt auf der Wache zwecks Identitätsfeststellung antuen muß! Alles liebe, Blecky