Falschparker
hallo leute... kann mir ihrgendwer helfen wegen falsch parken!! ich wohne in einem mehrparteienhaus und gegenüber von uns ist eine pension mit großem parkplatz!! ich wohne schon 10 jahre hier und bis vor kurzem hatten wir nie probleme mit die parkplätze, jetzt ist ein neuer besitzer von der pension! seine gäste parken auf unseren parkplätzen dass war bis jetzt auch nie ein problem!weil wir alle beim vorbesitzer auf seinen parkplatz haben parken dürfen!! jetzt wen ich oder meine nachbarn uns auf seinem parkplatz stellen MÜSSEN, weil unsere parkplätze voll sind von seinen gästen sperrt er uns zu oder parkt er uns zu!! heute steh ich mit meinem dienstauto zugeparkt den ganzen tag auf seinem parkplatz und er ist nicht zuhause! soll ich die polizei rufen?
Wenn "er" das absichtlich tut, ist das eine Straftat namens "Nötigung"
Fall Du wegfahren willst/musst und Dein Fahrzeug zugeparkt ist, würde ich die Polizei rufen, um das Abschleppen des behindernden Fahrzeugs zu veranlassen.
Alternativ kannst Du Dir auch ein Taxi nehmen und die Kosten dafür dem "Störer" in Rechnung stellen; das wird aber oft stressig, weil man oft zivilrechtlich klagen muss um sein Geld wieder zu bekommen.
Falls Dein eigentlicher Parkplatz vorm Mehrparteienhaus Privatgelände ist, können zudem "Maßnahmen" gegen das Fremdparken getroffen werden. Veranlassen muss das aber der Hauseigentümer bzw. -verwaltung.
Wenn Du Ärger wegen Falschparken hast, dann lasse es doch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus einer Straftat, hier einem Hausfriedensbruch, einen Schadensersatz ableiten kann.
So ist das halt,Lo, wenn Du mit einer Fahrradlampe streitest----drückst Du den richtigen Knopf, komm alles ins Licht.
Da einige Leute mehr als nur leichte Verständnisprobleme der Situation haben, schlüssle ich das mal auf. Drei Grundvoraussetzungen gelten:
Die Beteiligten sind erwachsen und keine drei Jahre alt.
Es gibt kein "der hat aber angefangen" und auch kein "wenn der, dann darf ich aber auch"
Jeder ist für eigenes handeln verantwortlich, sowohl haftungs-, wie auch strafrechtlich.
Zur Situation:
Gäste eines Pensionsbetriebs parken auf fremden Privatgrundstück. Da stellt sich natürlich die Frage, warum ein Münchner Pensionsbetreiber straf- oder haftungsrechtlich in der Verantwortung steht, wenn ein Hamburger Geschäftsmann falsch parkt?
[Man fühlt sich zwar immer groß, überlegen und mutig, wenn man über Licht einschalten fabulieren kann, es aber nicht begreift, dass der Pensionsbetreiber nichts das Geringste damit zu tun hat, wenn einer seiner Gäste irgendwo falsch parkt]
Somit gibt es jemanden (Pensionsgast), der entweder aus Ahnungslosigkeit, Unkenntnis der Situation (Besitzstandstörung BGB) oder ganz bewusst (Hausfriedensbruch StGB) falsch parkt.
Somit kann hier der Fragesteller, sofern er Eigentümer oder vom Eigentümer Beauftragter ist, den Falschparker abschleppen lassen und die Abschleppkosten vom Fahrzeughalter zurück verlangen.
Bei einem bewussten Falschparken kann zusätzlich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Falschparker (Fahrer, denn der ist Täter) erstattet werden.
In exakt der selben Situation befindet sich auch der Fragesteller, wenn er auf dem Grundstück des Pensionsbetreibers parkt. Er hat weder ein Recht noch eine Genehmigung.
Da es ihm auch bekannt ist, dass dies ein fremdes Privatgrundstück ist und er ganz bewusst dort unzulässig parkt, begeht er den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
Egal welche krude "logischen" Ableitungen man benutzt, um einen "Zwang" zum unberechtigten Parken ableitet.
Und nun kommen wir zu der Sache mit dem Schadensersatz, zB. die Taxifahrt, und damit zu einer noch viel interessanteren Idee:
Hier gibt es einen Straftäter (Fragesteller), der von seinem Opfer (Pensionsbetreiber) am Taterfolg gehindert wird, und durch das Nichteintreten des Straftaterfolgs erlangt der Straftäter einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Opfer.
Oder die Polizei zu rufen, damit die sich darum kümmert, dass bei einer Straftat auch gefälligst der Taterfolg einzutreten hat.
[Wer jetzt mit "aber der Andere hat doch" kommt, der darf gerne noch mal ganz oben die drei Punkte durchlesen, notfalls auch öfter]
Der Pensionsbetreiber hat durch das bewusste Zuparken, Behindern des Fragestellers zweifelsfrei die Straftat der Nötigung begangen.
Kann man selbstverständlich Anzeige erstatten, allerdings sollte man dabei aufpassen, dass man mit der Anzeige nicht ein Tateingeständnis eines Hausfriedensbruchs abgibt.
Ist in etwa genauso intelligent, wie man als Straftäter einen Schadensersatz beim Opfer einfordert, weil die Straftat nicht so wie geplant geklappt hat.
Auch wenn die Sonne wieder höher steht und der Schädel grillt: Gekränkte Eitelkeiten, Rachegelüste, der Wunsch nach Selbstjustiz und der Kummer wegen dem abgebrochenen Zacken in der eigenen Krone sind nie taugliche Grundlagen des eigenen Handelns.