In der Probezeit zu schnell gefahren / rechtskräftig erst nach Ablauf der Probezeit
Hallo,
Ich bin vor 2 Wochen zu schnell gefahren und habe nun Post bekommen. Es waren außerorts 39 km/h zu viel. Zum Zeitpunkt des Vergehens war ich noch in der Probezeit. Diese Probezeit ist vor 3 Tagen abgelaufen. Ein Freund meinte, es zählt bei der Bestrafung der Zeitpunkt, wann die Strafe rechtskräftig wird. Könnt ihr mir weiterhelfen ob der Tatzeitpunkt oder der "Überführungszeitpunkt" zählt? Weil davon hängt ab, ob ich nochmal 2 weitere Jahre Probezeit, ein Aufbauseminar und ein Monat Fahrverbot auf mich zukommen oder "lediglich" die Punkte und die Geldstrafe.
Kurz und knapp, es zählt der Tatzeitpunkt.
Herzlichen Glückwunsch ! ...
... zum Gewinn eines Aufbauseminars, weiterer zwei Jahre Probezeit und mindestens einem Monat Fahrverbot -- zusätzlich gibts natürlich als "Bonus" die Punkte in Flensburg und 'ne Geldstrafe.
Stichhaltig ist der TATZEITPUNKT ... und der lag ja wohl noch in der Probezeit.