Ich bin zu schnell gefahren. Ich brauche meinen Führerschein um zur Arbeitsstelle zu kommen. Was kan
Ich bin in eine Ortsschaft mit 80 km/h reingefahren. Ich habe das Ortsschild einfach nicht gesehen, sehr dumm und nicht zu entschuldige. Ich bin geblitzt worden. Da ich mir nicht sicher war, ob es innerhalb der Ortschaft war, fuhr ich zurück und sah dabei zu meinem Entsetzen, dass sofort hinter dem Ortsschild auch noch eine 30er Zone war! Also bin ich wahrscheinlich 50km/h zu schnell gefahren! Ich habe noch keinen Bescheid, den bekommt ja dann auch mein Bekannter.Das Auto war geliehen, denn ich bin alleinerziehende Mutter, bekomme Hartz 4 und habe aber eine Nebentätigkeit wo ich jeden Abend 10 km zur Arbeit fahren muss und die evtl. auf Steuerkarte angemeldet werden soll, die ich also auf keinen Fall verlieren dart. Wenn ich nun ein Fahrverbot bekomme, werde ich die Tätigkeit verlieren. Was kann ich tun? 1. Frage:Fahrverbote kann man eventuell in Geldstrafen umwandeln? Wird das sehr teuer? 2. Kann ich das Fahrverbot in den Urlaub verlegen und evtl. auch splitten? 3. Wie lang wird das Fahrverbot sein, 1 Monat? Vielen Dank für eure Antwort
Kannst nen Einspruch verfassen!
Habe ich auch schonmal gemacht!
Da sollte dir dein Arbeitgeber ein Schreiben indem drin steht das du für ihn unverzichtbar bist!
Und du schreibst das du ohne Führerschein nicht zu deiner Arbeitsstelle kommst und das für dich existensbedrohend ist!
Wenn das durchgeht wovon ich ausgehe wenn du keine weiteren Vorstrafen hast musst du aber das doppelte als Bussgeld zahlen dann darfst ihn behalten!
Viel Glück!
hallo,
was mir bekannt ist !!
es kann in geldstrafe umgewandelt werden. wird entschieden teurer. 1 monat fahrverbot ist sicher. kannst das fahrverbot auch im urlaub antreten.
Servus du das mit den 50 zu schnell sieht schlecht aus mit dem Umschreiben auf eine höhere Geldstrafe.
Wenn es nicht dein Auto war bekommst du auch nicht dehn Bescheid sondern der Halter.
Ja das Fahrverbot kannst du in den Urlaub verlegen aber splitten kannst du es nicht!
Du bekommst ca. 230€ Strafe 4 Punkte und einen Monat Laufen (angaben ohne Gewähr)
mfg Vwferak
Nachsatz:
Du achtest auf nichts fährst gemütlich auf der Straße und du denkst auch nicht an die 30iger Zone mit der Schule.
Du fährst grad in den Ortseingang mit 80 rein du willst langsam abbremsen auf die Richtgeschwindigkeit und plötzlich knallt es gewaltig du hörst kinder schreien, und eine verschockte Mutter die ihre Kinder grad abholen wollte rennt zu deinem Auto. Du siehst langsam nach vorn durch deine geborstene Windschutzscheibe hindurch. Da liegt ein kleiner bewegloser körper dehn die Mutter im arm hatt.
2 Tage später liehst du in der zeitung die Todesanzeige von dehm Kind.
Also achte bitte auf die geschwindigkeit im Ort und vorallem an Schulen und das gilt für ALLE!!!
Hallo,
das ist bitter!!
1. Dir hier so öffentlich etwas zu raten?? Naja, die Person der das Auto gehört, könnte ja sagen, das sie nicht genau weiß, wer das Auto gefahren hat. Folge könnte sein, dass der Halter ein Fahrtenbuch führen muss.
2. Würde ich dir Raten, dich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, es gibt vielerlei Möglichkeiten, wenn du nicht vorbelastet bist.
3. Ohne Vorbelastung gibt es die Möglichkeit, durch die Zahlung eines erhöhten Bußgeldes das Fahrverbot zu umgehen. Allerdings denke ich, dass es vom Staatsanwalt abhängt, denn 50km/h in der geschlossenen Ortschaft zuviel, ist kein Kavaliersdelikt!!
4.Es gibt auch die Möglichkeit, wenn du beruflich auf die FAhrerlaubnis angewiesen bist, das Fahrverbot in deinem Urlaub zu machen.
Also, auf jeden Fall Anwalt, ich drücke die Daumen und hoffe das dir das auch eine Lehre war!!
LG
Servus du das geht glaube ich nicht mehr denn bei 50 zu viel und ne 30iger zone! Da hört der Spaß auf lass mah dort eine Schule gewesen seien mit vielen Kindern!!! Da ist schluss mit lustig:(
mfg Vwfreak
http://www.auto-kfz-portal.de/kfz/bussgelder.html
Normalerweise sind 4 Punkte,200€ und 1Monat Fahrverbot fällig.
Wenn die Post erst zu deinem Bekannten geht,weil das Auto geliehen war,würde ich auf irgendwelcheTricks verzichten,ich als Bekannter würde dann keinem ein Auto leihen,der mich dann so in die"Sch..." reitet.
Würde mich lieber auch direkt an einen Anwalt wenden und beraten lassen.
Eine Existenzbedrohung sehe ich nicht,bei Hartz 4
bezug Bleibt die Grundsicherung ja erhalten.Unter der Voraussetzung,das du erstmalig geblitzt worden bist kann das Fahrverbot auch in den Urlaub verschoben werden.
Wie gesagt,von einem Anwalt beraten lassen!
Was das zu erwartenden Bußgeld angeht, gibts hier die Info zum Selbstausrechnen,
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/
Das Haupteinkommen ist doch HartzIV, selbst wenn der Nebenjob ordnungsgemäß bei der ARGE angemeldet ist.
Wenn aus diesem Nebenjob nachweislich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geworden ist, ist der Spielraum für einen "Ersttäter" sicher größer.
Umwandlung des Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld seh ich in diesem Fall nicht.
Die Möglichkeit, das Fahrverbot in einen "persönlich angenehmeren" Zeitraum zu verlegen ist sicher möglich, sofern man bis zu diesem Verstoß ohne "Vorpunkte" ist.
Bleibt abzuwarten, wie der Bußgeldbescheid ausfällt und dann sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, falls der Bescheid existenzgefährdend ausfällt.
Selbst irgendwas aufzusetzen und auf die Tränendrüse drücken ist in solchen Fällen nicht zielführend.
Hallo, ich danke euch allen für die schnellen Antworten. Ich habe inzwischen selbst noch mal nachgeforscht. Ich konnte hier im Internet die Blitzer finden. Meiner war in Spangenberg, wo ich mich nicht auskenne. Jetzt habe ich aber rausgefunden, dass vielleicht alles etwas anders war. Dort steht nämlich nur für LKW 30er Zone und erlaubt innerorts normal 50 km.Wahrscheinlich habe ich in meiner Panik nicht gesehen, dass das Schild 30km nur für LKW galt. Ich war mir auch sicher, dass keine 30 er Zone wegen Schule usw. wie "hilfreich" hier meinte. Allerdings muss ich dazu sagen, dass du (hilfreich) vollkommen recht hast. So etwas wäre grauenerregend entsetzlich. Ich danke dir. Nein, aber vielleicht habe ich nun doch etwas Glück und bin vielleicht gerade mal 30km zu schnell gefahren. Laut Busgeldkatalog wäre erst ab 31 km Fahrverbot wenn ich das richtig verstehe. Ich werde euch hier informieren sobald ich den Bescheid habe und danke euch allen herzlich.
Servus das ist richtig aber der bescheid wird erst an dehn Halter geschickt und der kann dies dan weiterleiten(zurück schicken)
Ich hätte mich klarer ausdrücken müssen;)
habs auch geändert;)
mfg Vwfreak
Servus ich weiß wie das ist:( Wo ich noch in der Schule war hatte ein besoffener LKW Fahrer mein Mitschüler mit genommen.(wir waren auf dem Weg zur Sporthalle) er ist dann auch leider verstorben.