Darf mann ein Auto über die Schnellstraße(B1) Abschleppen
Ich wollte ein Auto von Blomberg nach Hövelhof über die Schnellstraße(B1)Abschleppen. Ist es mir erlaubt, da ich nur Klasse B Führerschein habe.
Ich fürchte, Du verwechselst da schleppen und ab-
schleppen.
Such Dir mal über Guuuugel die Strassenverkehrsord-
nung und lies die §§ 6 bis 10 und den §15. Das sind
die dafür maßgebenden §§.
Vorweg schonmal: Du darfst nur - auf dem kürzesten
Weg - ein liegengebliebenes KFZ zu einer Werkstatt
und Parkplatz o.ä. "abschleppen",also nicht von einer
Stadt in eine andere.
Kurz: Nein, darfst du nicht.
Abschleppen heißt: Ein liegen gebliebenes Fzg. mit Abschleppseil bzw. -stange auf dem kürzesten Weg in die nächste Werkstatt ziehen.
Autobahnen und Schnellstraßen sind an der nächsten Ausfahrt zu verlassen, es darf umgekehrt nicht auf diese aufgefahren werden.
Du brauchst einen Transportanhänger, auf den das Auto verladen und zum Ziel transportiert wird.
Frag mal diverse Autotransportdienste, was die dafür nehmen.
Ich hab noch was vergessen: Du mußt als "schlepper" eine Fahrerlaubnis für das schleppende Fahrzeug haben, in dem geschleppten kann eine mindestens 15-jährige
Person sein, die muß jedoch mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein, muß also wissen, wie man bremst und wie man das
Lenkrad bedient.Links rum nach links drehn!!!-rechtsrum nach rechts drehn!!!
Nein, ich glaube nicht, daß die Verwechselei
von links und rechts geschlechtsbedingt ist.