Wenn mann einpkw abmeldet und einanderes anmelden will kann mann die abgemeldeten schilder für das a
wollte mein altes auto abmelden und einaudi a4 auf die gleichen schilder anmelden geht das?
Ja, aber es soll wohl einen Tag Wartefrist geben, den manche Zulassungsstellen aber auch ignorieren.
Mein Kollege hat das Spiel durchexerziert.
Er mußte die alten Schilder abgeben.
Die darauf angegebene Buchstaben-Zahlen Kombination wurde dann im Computer als "Frei" eingetragen.
Dann wurde geschaut ob irgendjemand anderer dieses Kennzeichen vielleicht als Wunschkennzeichen vorgemerkt hatte.
Das war nicht der Fall, also konnte er selbst diese Kombination vormerken.
Allerdings mußte er auf die Freigabe 24 Stunden warten.
Dann konnte er sich auf dem Amt die Zuteilung abholen und mußte sich - obwohl das Kenzeichen ja gleich geblieben ist - NEUE SCHILDER machen lassen.
Natürlich mit den entsprechenden Kosten.
Also - man kann u.U. das Kennzeichen behalten, - aber nicht die alten Schilder!
Das kann eigentlich nicht sein Blecky, die Schilder sind dein gekauftes Eigentum, die werden nicht eingezogen, nur die Plakette bei der Abmeldung abgekratzt. Wenn du dann den neuen anmeldest, kommst du einfach wieder mit den Kennzeichen, die werden kaum prüfen, ob du die neu gedruckt hast, oder die vom alten sind.
Alles wie geschrieben, nur mit den Kennzeichen abgeben kann so nicht sein.
Wie genannt sind die Kennzeichen (das Blechschild, nicht die Kombination darauf) das Eigentum üblicherweise des Fahrzeughalters.
Eine Abgabe wäre rechtlich eine Sicherstellung / Beschlagnahme und ist nur dann gegeben, wenn dies als Beweismittel für eine Straftat darstellt. Also zB. Nachweis einer Urkundenfälschung, weil man etwas an den Buchstaben oder Zahlen "modifiziert" hat.
Es kann allerdings sein, dass die Zulassungsstelle sich weigert, die alten, vorhandenen Kennzeichen wieder zu siegeln, also für zulässig zu erklären.
Das passiert, wenn das alte Kennzeichen nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht. Also zB. noch die alte Schriftart, zu kurz von den Abmessungen, durch Steinschlag oder viele Kontakte beim Einparken nicht mehr so ist, wie es eigentlich sein sollte.
Sie bleiben aber weiterhin Eigentum, werden nur nicht mehr für zulässig erklärt und man darf sie sich als Erinnerung an die Wand hängen.
Dann war es wohl so das er die entstempelten Schilder von sich aus dort gelassen hat weil sie ihm eh nichts mehr genützt haben.
Er durfte sie jedenfalls nicht mehr für das andere Fahrzeug verwenden!
Das Amt hat verlangt das er NEUE Schilder machen lässt.
Er hat sich damals furchtbar darüber aufgeregt das er etwas neu machen lassen mußte das er schon hatte.
Also verstehe ich das richtig - wenn das Kennzeichen gleich bleibt und das Schild an sich den geltenden Bestimmungen entspricht und in einem guten Zustand ist kann man darauf bestehen das es neu gesiegelt wird?
Es gibt in solchen Fällen nur zwei "Notwendigkeiten" für neue Schilder
a) alte Schilder sind nicht zulässig.
Das wird schon auslegungsfägig, wenn das alte Kennzeichen für vorn deutliche Steinschlagspuren hat und eher wie sandgestrahlt ausschaut. Das dann schon übliche "auffrischen" mittels Edding erledigt sich nach dem zweiten Mal Waschanlage.
b) die Einhaltung von Fristen
Ein Fahrzeug wird nicht sekundengenau abgemeldet, sondern taggenau. Auch wenn die Plaketten abgekratzt wurden, ist es noch bis 24 Uhr des gleichen Tages zugelassen und darf auch noch gefahren werden. Zwar nur eingeschränkt, aber möglich und auch viel (legal) genutzt.
Eine "neue" Zulassung beginnt auch nicht erst in der Sekunde der aufgeklebten Plakette, sondern bereits um 0 Uhr des Zulassungstages,
Auch hier besteht die Möglichkeit am Tage der Zulassung bereits mit ungestempelten Kennzeichen vor der eigentlichen Zulassung zu fahren.
Daraus ergibt sich, dass an einem Tag zwei verschiedene Fahrzeuge die gleiche Zulassung / Kennzeichen haben. So ohne weiteres auch nicht ganz sauber.
Einige Zulassungsstellen machen dies in ihrer Verantwortung, aber auch nur dann, wenn ansonsten keine weiteren Veränderungen vorhanden sind. Bleibt zwar der Halter gleich, aber wird zB. noch ein Versicherungswechsel vorgenommen, ist schon Schluss.
Es ist dann problemlos möglich, das Altfahrzeug abzumelden, das Kennzeichen bei der Abmeldung gleich reservieren zu lassen und dann am nächsten Tag das neue Fahrzeug mit der alten Kombination wieder zuzulassen.
Dann auch mit den alten Blechschildern, so fern die formal noch in Ordnung sind.
Der Begriff "neue Schilder" ist auch immer etwas zwiespältig zu verstehen:
neue Schilder, also neue "Bleche" mit weiterhin gleicher, "alter" Kombination, oder
neue Schilder, weil man eine andere Kombination bekommen hat.
Alles klar,
Danke für die Erklärung!
Blecky