Nach Kauf eines Gebrauchtwagens, optische Mängel festgestellt. Rückgabe möglich?
Hallo zusammen...
Mein Schwiegervater hat am 05.01.2015 bei einem Händler für Leasingrückläufer einen VW Passat von 2008 gekauft. Der Wagen stand zwischen zig anderer Fahrzeuge...sodass er sich diesen nicht von allen Seiten genau anschauen konnte. Eine Probefahrt war aus diesem Grund auch nicht möglich. Heute hat er das Fahrzeug dann abgeholt und festgestellt, dass die komplette Beifahrerseite von kleinen und großen Kratzern übersät ist. Am hinteren Kotflügel hat man notdürftig den eingedellten Radkasten ausgebeult. Es sieht aus, als wenn das Fahrzeug mehrfach leicht an einer Wand oder ähnlichem vorbeigeschrammt ist. Dieser Schaden wurde beim Kauf mit keinem Wort erwähnt. Es wurde auch für 700,00 EUR zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Meine Frage ist jetzt, ob es sich dabei um eine arglistige Täuschung handelt und er somit das Recht hat, das Fahrzeug zurückzugeben. Wenn ja, wie lange hat er Zeit, den Mangel zu melden? Es wäre super, wenn ihr mir schnell helfen könnt, da der Kauf nun schon 10 Tage zurückliegt...vielen Dank im voraus für Eure Mühe...
Was soll man dazu sagen wer kauft die Katze im Sack, ohne das Fahrzeug genau zu sehen und zwar von allen Seiten plus eine längere Probefahrt und das im 20 Jahrhundert. da gibt es doch nur eine Möglichkeit zurück zum Händler und sich sein Geld wieder geben zulassen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, das haben wir uns auch gefragt...naja, ältere Herrschaften. Aber meine Frage war ja, ob das so einfach möglich ist, sich das Geld wieder zurück zu holen?
Ob das so einfach ist sein Geld wieder zu bekommen stelle ich mal in Frage.
Dem Rechtsbeistand den man sich zu Seite stellen sollte muß man erst mal erklären das man ein Fahrzeug gekauft hat das man weder gesehen hat noch gefahren ist.
Das hat weder was mit arglist noch mit Täuschung zu tun.
Da wird dir auch die überteuerte Gebrauchtwagenversicherung nicht helfen können.
Die einzige Möglichkeit ist das du mit dem Händler sprichst.
Weigert er sich wirst du schlechte Karten haben.
Bin rechtlich nicht so versiert aber wenn im Kaufvertrag steht "wird ohne Mängel verkauft", dann kann man den Kaufvertrag sicherlich anfechten bzw. auf Nachbesserung bestehen, da ja reichlich Mängel vorhanden sind.
Nichts, was vor dem Kauf erkennbar gewesen wäre.
Wenn man auf eine vollständige Besichtigung und Probefahrt verzichtet, dann mag das so sein, bringt aber keine weiteren Rechte oder Pflichten.
Laut BGB ist der Händler sechs Monate nach Kauf in der Beweispflicht. Er haftet also mit oder ohne eine solche Garantieverlängerung.
Sogar im 21. Jahrhundert!