Tüv Garantie bei Privatverkauf
Hallolle,hätte mal eine FrageIch habe mein Astra Cabrio Privat Verkauft.Das Auto hat noch Tüv bis zum Juli 2014.Das Auto ist in einem sehr guten Zustand und ich gab dem Käufer die Garantie (Im Vertrag)das Auto würde ohne Probleme durch den Tüv kommen.Kann er mich belangen wenn er erst im Juli zum Tüv geht,den da ist er ja schon 2Monate mit dem Auto gefahren und wer weiß wie mit dem Auto umgeht.Für Antworten bedanke ich mich im voraus,Gruß Willi
....Mal ganz ehrlich, wie schlau ist das denn? Man garantiert niemals, dass ein Auto durch den Tüv kommt. Das macht ein Händler nicht und ein privater schon gar nicht...Dumm gelaufen würd ich sagen.
Wenn Du nicht auch vertraglich vereinbart hast, dass der Wagen bis zur nächsten HU nicht genutzt werden darf, dann wird das nichts.
Das sind auch nicht zwei, sondern drei Monate, bis zum 31.7. Und vermutlich auch nicht mal die üblichen Verschleißteile ausgeschlossen, also selbst defekte Leuchtmittel ("Birnen") oder bei der HU bemängelte Bremsbeläge oder -Scheiben, den Auspuff und auch die Windschutzscheibe wegen Steinschlag noch bezahlen musst.
Selbst bei einer "nicht üblichen Nutzung" wärst Du immer noch in der Beweispflicht, dass der Käufer in diesen 3 Monaten den Mangel verursacht hat und die Übermäßigkeit nicht vorher schon vorhanden war. Dieser Beweis dürfte praktisch unmöglich sein.
Chance wäre nur, wenn der Käufer einen Fehler macht und Dinge von Dir bezahlt haben möchte, die
bei der HU nicht bemängelt wurden,
zB. den Wagen in einer Werkstatt VOR der HU "TÜV-fertig" hat machen lassen. Bei diesen Dingen steht nicht fest, ob ein Prüfing. das tatsächlich bemängelt hätte, eine Werkstatt kann viel behaupten - keine Zahlungspflicht.bei der HU festgestellte Mängel reparieren lässt und den Rechnungsbetrag erstatten lassen will. Wenn ein derartiger Ablauf nicht in den Garantiebedingungen vereinbart wurde, dann ist da auch kein Anspruch vorhanden.
Wenn der Käufer jedoch zur HU ("TÜV") fährt und Dir das HU-Protokoll vor legt und eine Mängelbeseitigung verlangt inkl. der Übernahme der Kosten für eine Nachprüfung und dies innerhalb von 2 Wochen (übliche Fristsetzung),
oder von Dir verlangt, den Wagen mängelfrei (auch keine "geringer Mangel") durch eine HU zu bringen und einen Termin mit Dir dafür absprechen will,
dann hast Du dir nicht nur ein Ei auf dem Kragen genagelt, sondern auch noch in das Knie geschossen und die A...karte gezogen.