Garantie oder nicht? Geräusche an Vorderachse. Teile wurden auf Garantie getauscht, Fehler bleibt
Liebes Plenum,
ich fahre einen 520D Touring, BJ Juni 2012. Den Wagen habe ich gebraucht gekauftim Oktober 2013 in HAM bei BMW gekauft. Sprich der Wagen war 1.5 Jahre alt.
Ich wohne aber in Darmstadt und als ich über hopplige Straßen fuhr, machte das Auto geräusche an der Vorderachse. Im November 13 ging ich dann zu BMW in Darmstadt und um die Stroy kurz zu halten, wurden dann letztenlich im Juil 14 Stossdämpfer und noch etwas anderes vorne getauscht. Das Geräusch wurde weniger war aber nicht gänzlich weg.
Ich wieder hin zu BMW und Auto wurde mehrmals probegefahren und man bestätigt weiterhin, ja, es ist lauter.... Wir sollten es jetzt mal den Querlenkern versuchen..... Gut und schön, dachte ich mir.
Die EuroPlus Garantie, die ich noch für ein weiteres Jahr verlängert hatte zahlt nicht, ebenso wenig wie Kulanz (denn meine Werksgarantie ist ja im Juni 2014 ausgelaufen.
Die Kosten für die Querlenker würden also bei mir hängenbleiben.
Ist das rechtens? Ich habe doch den Mangel innerhalb der Werksgarantie gemeldet und nur weil die Behebung (Probefahren und wieder Probefahren, neue Termine vereinbaren, Ersatzteile bestellen, Urlaube etc...) so lange dauert, bin ich über die Frist der Garantie drüber. Ist das nicht immer noch der gleich "Fall" und nachdem der Fall nicht abgeschlossen ist, sollte doch die Garantie noch greifen.
Oder? Für Eure Einschätzung wäre ich Euch dankbar.
Lieben Gruß
Herzog
Die Frage ist ob das Geräusch als Normal zu bezeichnen ist (Betriebsgeräusch) oder ob ein Defekt an einem Bauteil vorliegt, welches das abnorme Geräusch verursacht.
Wenn ein Defekt am Querlenker vorliegen würde, so müssten die Lagergummis gerissen sein oder der Wagen unruhig auf der Straße fahren.
Also erstmal die genaue Ursache finden und dann gezielt tauschen. Da die Werkstatt auf Verdacht die Stoßdämpfer getauscht hat und der Fehler aber wahrscheinlich immer noch nicht beseitigt ist, hat sich die Garantieversicherung wahrscheinlich nun affig mit weiteren Kostenbegleichungen.
Vielleicht auch mal mit einem anderen 5er der Baureihe cruisen, um festzustellen ob das Geräusch dort auch vorkommt oder nicht.
Da Sie aber den Mangel während der Garantiezeit angemeldet haben sollten sie eigentlich im Recht sein. Vielleicht mal persönlich mit der Versicherung vernünftig sprechen wie das nun geregelt wird.
Yarisdriver, vielen Dank für Ihren Input. Ich schaue mich mal auf anderen Seiten um und sprech nochmals mit BMW. Noch warte ich eh auf deren Finalen aussage, sieht aber nicht gut aus.....
Deshalb wollte ich vorbereitet sein,....
Ich berichte, sobald sich etwas neues ergibt.
LG
Ralf