Anhängerkupplung für Audi A8 W12 4D2
Liebe Autofreunde,
ich habe mir einen Audi A8 W12 Lang Bj.2002 ursprünglich als Zugfahrzeug gekauft. An diesem Fahrzeug wollte ich eine AHK nachrüsten.
Laut Audi ist dieses Modell in nie eine AHK vorgesehen gewesen, weshalb auch keine Anhängelasten im Fzg.-Schein eingetragen sind.
Auch der TÜV sagt das der Hersteller dei Angaben von Anhängelasten geben muss, da diese dem KBA als Referenz zur Herkunft der Werte notwendig sind.
Nachdem die Audi Kundenbetreuung inkompetente Informationen gibt stehe ich nun etwas im Regen.
Hat jemand von Euch Erfahrungen ob es eine Möglichkeit einer Nachrüstung ohne den Verlust des Versicherungsschutzes gibt?
Über Eure Infos freue ich mich und danke Euch recht herzlich vorab.
MfG
Kai
Habe mal bei Ebay gesucht und gefunden
http://www.ebay.de/itm/Audi-A8-Stufenheck-1994-2002-Anhangerkupplung-abnehmbar-13poliger-Elektrosatz-/150995198931?pt=DE_Autoteile&fits=Make%3AAudi%7CModel%3AA8&hash=item232803e3d3
oder hier
http://www.kupplung.de/Anhaengerkupplungen.html
Lt. dem Anbieter ist eine TÜV-Abnahme nicht erfoderlich. Würde mich aber bei dem Anbieter und ggf. auch mal bei der Dekra kundig machen, ob eine Anhängerunkupplung für ihr Fahrzeug möglich ist.
Trollalarm ?
Ein Fahrzeug, das man primär als Zugfahrzeug einsetzen möchte, sich aber nicht verbindlich erkundigt, zB. durch Blick in die Zulassungsbescheinigung, ob das überhaupt einen Anhänger ziehen darf - nun gut:
Zulässige Anhängekupplungen gibt es schon, zulässige Anhängelasten jedoch nicht, recht einfach.
Audi hat für den Wagen keine Anhängelast freigegeben, die entsprechenden AHK-Hersteller erteilen - wenn überhaupt - nur eine Freigabe im Rahmen der "Deichsel"-Lasten. Also als reine Lastenträger für zB. Fahrradträger, wobei die von mir auf die Schnelle gefundenen max. 50kg auch eher in den Bereich nett, jedoch nicht sehr nützlich gehören.
Danke für Deine Antwort.
MfG
Bigcars