Autokauf von privat
was würdet ihr machen? welche möglichkeiten habe ich? ich habe mir ein 12 jahre altes auto von privat gekauft. einen tag nach dem kauf bin ich mit dem wagen in eine werkstatt (reifenwechsel) ich fragte den kfz meister (da ich eine frau bin) ob der wagen soweit okay ist für den preis den ich gezahlt habe.....jetzt kommts....als er unter dem wagen schaute stellte er fest das der wagen etwas öl verliert und er denkt das es ein simmering an der kurbelwelle wäre...und die kosten wegen dem ganzen aufwand(ausbau der kupplung)...mindestens 500 euro kosten wuerde....aber sonst wuerde der wagen gut aussehen...natoll...was soll ich tun....??? nun habe ich den wagen genau zwei tage und weiss nicht welche rechte ich habe oder was ihr an meiner stelle machen würdet....bitte ernst nehmen und nicht lustig machen....danke für eure hilfe ps. der verkäufer (privatmann) meint er hätte es nicht gewusst!
Wärest Du einen Tag VOR dem Kauf in die Werkstatt gefahren ... zum Gebrauchtwagencheck ... hättest Du evtl. die Finger von dem Wagen gelassen.
So aber ist das Kind jetzt im Brunnen, da ein nicht völlig geistig verwirrter privater Verkäufer in der Regel alle Gewährleistungsansprüche im Kaufvertrag ausschließt .. und das darf er völlig legal tun.
Es kommt drauf an wie viel Öl der Wagen tatsächlich verliert.
Wenn es tatsächlich nur "etwas" Öl ist dann macht das unter Umständen nichts aus.
Mein alter Passat drückt am Simmering zum Getriebe schon seit Jahren etwas Öl raus.
Der TÜV vermerkt das regelmässig, hat aber trotzdem immer die Plakette aufgeklebt...
Mein Wagen verbraucht max. einen 3/4 Liter öl auf 10000 km, also voll im Rahmen für so eine alte Kiste (Bj. 1992).
Das tat er auch schon bevor der Simmering undicht wurde.
Da mache ich mir wegen den paar Tropfen Extra-Ölverlust am Simmering keine Sorgen.
Ich würde den Wagen fahren bis entweder der Ölverlust zu groß wird (also regelmässig Ölstand prüfen!) oder sowieso die Kupplung getauscht werden muss, - dann kann man den Simmering gleich mit erledigen.
Das gilt natürlich nur wen der Ölverlust sich Minimalbereich (Eben leicht ölfeucht) bewegt.
Wenn es da schon spürbar rausdrückt oder sich gar Ölflecken unter dem Wagen bilden dann ist es natürlich Essig mit dem Abwarten...
Du solltest den Verkäufer auch nicht direkt "Betrug" unterstellen. Ölverlust haben viele ältere PKW am Motor oder Getriebe, solange es keine Lache unterm Auto gibt, merkt man das in der Regel erst beim Tüv oder in der Werkstatt beim anheben.
was soll ich denn jetzt machen wegen evtl vom kaufvertrag zurück treten oder den schaden beheben lassen....weil wegen zeit und gewährleistung wie lange geht sowas.....fakt ist der wagen hatte was schon als ich ihn gekauft habe und er hat mir nichts gesagt.....hilfe! was mach ich jetzt
Du hast das Auto von Privat gekauft, du hast somit keine Gewährleistung oder Rückgaberecht, egal ob er Mangel schon beim Kauf vorlag. Du hättest es ja vor dem Kauf checken können. Das kann man auch Pech nennen. Entweder wieder verkaufen, oder auf eigene Kosten beheben lassen. Wenn es dir bei der Werkstatt zu teuer ist, frag in einigen anderen Werkstätten und vergleich die Preise.
PS, was für ein Auto ist das überhaupt?
Den Vater Deiner Freundin solltest Du zukünftig nicht mehr anhören, da ist ja jeder durchschnittliche Stammtisch besser informiert.
Es gibt keine "14 Tage Rückgaberecht", nicht mal "mit Begründung". Was man teilweise aus dem Einzelhandel kennt, ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und rechtlich gibt es das (teilweise, nicht immer) ausschließlich bei den sogenannten "Haustürgeschäften", Telefonverkäufen, Internetbestellungen oder bei Geschäften mit monatlich wiederkehrenden Zahlungen, wie zB. Ratenkredite.
Da ist auch nichts mit Straftat, selbst dann, wenn der Verkäufer dies gewusst und bewusst verschwiegen hat.
Im Privathandel gibt es die "arglistige Täuschung" - nicht zu verwechseln mit dem Betrug, Betrug ist etwas deutlich anderes - und wenn diese vor liegt, dann kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.
Eine "arglistige Täuschung" liegt dann vor, wenn der Verkäufer erhebliche Mängel gekannt hat, diese verschwiegen wurden und vom Käufer nicht erkennbar gewesen wären.
Hier sind mehrere Dinge genannt, die ALLE erfüllt sein müssen:
- erhebliche Mängel
sind alle Mängel, die sicherheitsrelevant sind, zB. unter Minimum abgefahrene Bremsbeläge; oder bewusst herbeigeführte technische Unzulässigkeiten darstellen, zB. nicht erlaubtes Chip-Tuning.
Dinge, die für das Alter oder Fahrleistung des Fahrzeugs üblich sind, gelten als nicht erheblicher Mangel, sondern sind "üblicher Zustand".
Auch die Höhe eventueller Reparaturkosten hat keinen Einfluss auf die Bewertung "erheblich" oder "nicht erheblich". Bei dieser Betrachtung hier orientiert sich die Definition an den technischen Eigenschaften des Mangels, nicht an dessen Beseitigungskosten.
An anderer Stelle kann das anders sein. Bei zB. der Bewertung eines Unfallschadens ist es genau umgekehrt. Da ist die technische Fragestellung (fast) unerheblich, da geht es ausschließlich um die Kosten.
......
- den Mangel hätte bemerken müssen!
Hier geht es um das tatsächliche Wissen des (privaten) Verkäufers und nicht nur eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass er es hätte wissen können, müssen, sollen, ...
Unter anderen Bedingungen, zB. wenn der Verkäufer ein gewerblich tätiger Autohändler ist, ist das anders. Bei einem "Profi" reicht ein "hätte müssen", weil der verpflichtet ist, nach derartigen Dingen zu sehen.
......
Eine arglistige Täuschung ist keine Straftat, Betrug wäre es - zwischen den Beiden besteht ein sehr großer (juristischer) Unterschied - die Einstellung des Verkäufers/ Täters.
Handelt es sich vorrangig um ein Verkaufsgeschäft, bei dem dann sekundär durch ein wenig "Mogelei" ein für den Verkäufer höherer Preis heraus kommt - ist es eine arglistige Täuschung und das ist straffrei.
Handelt es sich vorrangig um das Bescheißen selbst und ist das Fahrzeuge nur Mittel zum Zweck, weil es sich "zufällig" gerade anbietet um einen Beschiss auszuführen - das ist dann strafbarer Betrug.
Aber bitte nicht "straffrei" mit "ist erlaubt" gleichsetzen. Arglistige Täuschung ist klar verboten, der Vertrag ist ungültig und muss rückabgewickelt werden und der Verkäufer hat vollständigen Schadensersatz zu leisten (sofern der Käufer noch weiteren finanziellen Schaden, zB. Fahrtkosten zur Abholung des Fahrzeugs beim Verkäufer, Kosten für die Zulassung und Nummernschilder, ... hatte).
"Straffrei" bedeutet nur, dass kein Staatsanwalt und Richter kommt und den Verkäufer noch zusätzlich in den Knast steckt (oder eine Geldstrafe verhängt).
Wenn hier der Verkäufer im Kaufvertrag die gesetzliche Sachmangelhaftung (oder auch als Gewährleistung bezeichnet) ausgeschlossen hat, dann sehe ich hier keinerlei Möglichkeit für irgendwelche Ansprüche gegen den.
Und ganz ehrlich:
Selbst wenn dies nicht ausgeschlossen wurde, oder der Verkäufer ein Autohändler gewesen wäre, sehe ich das auch noch nicht so richtig.
Ein siffender Simmering ist bei einem 12 Jahre alten Auto oftmals "übliche Abnutzung" oder auch unter dem Begriff "Verschleiß" bekannt. Eine übliche Abnutzung fällt nicht unter die Sachmangelhaftung.
Kommt natürlich immer auf den konkreten Einzelfall, wie stark das sifft, wie viel Kilometer der Wagen schon gelaufen ist, ...
Nichts gegen den Werkstattmeister, der das bisher betrachtet hat, aber eine Werkstatt arbeitet immer mit dem wirtschaftlichem Hintergrund, dass ein Reparaturauftrag erteilt wird.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:
Ich würde den Mangel von einen neutralen Sachverständigen ansehen und einschätzen lassen, also zu einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, GÜS, KÜS, ...) und dort einfach mal diese Stelle nachschauen lassen.
Mit Freundlichkeit und der Bitte ob er mal helfen könnte, weil man als Frau ... (man kann doch auch mal Klischees benutzen, wenn die einem weiter helfen) wird man eigentlich bei jedem für kleines Geld in die Kaffeekasse eine fachlich neutrale Auskunft bekommen.
Und man erfährt auch, ob die die Auskunft der Werkstatt richtig war (Vertrauensbildung) oder dort aus größerem Eigeninteresse etwas übertrieben wurde.
ich habe ein ordentlichen vertrag...der vater einer freundin sagt 14 tage rückgaberecht ohne begründung werkstatt sagt das hätte er bemerken müssen also das er absichtlich den fehler verschwiegen hat und das ist eine straftat....wollte halt mehr meinungen dazu
Vergiss es ... FALLS - was ich stark vermute - im Kaufvertrag was von Ausschlus der Gewährleistung steht, kannste eine Rückabwicklung (früher: Wandlung) oder sonstige "Nachverhandlungen" gleich vergessen.
.. und welche "Straftat" bei einem nicht arglistig verschwiegenen eventuellen Mangel vorliegen soll, musst Du uns auch erst mal näher erläutern; ich wäre vorsichtig mit solchen unb edachten Verdächtigungen - sowas könnte ganz bös nach hinten los gehen.
ich versuchs genauer zu beschreiben....ich bin mit dem auto bisher 76km bisher gefahren der ölstand hat sich seitdem um drei striche minimiert also am ölstabmesser.....das auto steht in der garage und nach einem tag sieht man flecken am boden.....der vorbesitzer hat das auto immer in seiner einfahrt stehen gehabt also immer an der selben stelle vor seinem haus und gründstück..deswegen gehen wir davon aus weil es doch logisch ist das er es voher wuste und nichts gesagt hat...der vater meiner freundin jurist(leider asylrecht) sieht das genau so....ich habe es am kauftag sofort bemerkt und beim käufer beanstandet...am selben tag...habe ich denn keinerlei rechte so einen verschwiegenen fehler (der für mich ein ausschluss kriterium wäre)...anzugehen?? bzw auch wenn es von privat ist zu reklamieren???...das auto hat 2000 euro gekostet...mit den 500 euro die ich jetzt mindestens bezahlen muss.....sind es 2500 euro....wenn ich die fünfhundert euro mehr gehabt hätte, hätte ich mich gleich für ein anderes auto entschieden....für manche von euch sind es nur 2000 euro und alte kiste usw....aber für mich ist ein auto lebensnotwendig (zur arbeit)...und 2000 euro soo viel geld!!!!! wofür ich echt lange spaaren muste....wisst ihr ich habe gar keine möglichkei jetzt gehabt wieder was beiseite zu legen sei es wenigstens ein zwei monate....der schaden der fehler wie man es auch nennen kann ist jetzt da!!! und soll behoben werden...im übrigen habe ich zwei weitere werkstätte gefragt....die erste sagte wenigstens vielelicht damit ich mich besser fühle das der wagen soweit okay wäre.....der dritte sagte da haben sie sich schrott angelacht....wisst ihr es betrifft auch meine existenzielle angst....wenn ihr euch fragt warum ich das alleine durchgezogen habe kein mann mitgenommen oder so bzw jemand der sich auskennt......aus zwei gründen.....erstens.....ich kenne nicht so ein mann der sich mit autos auskennt....mit pc vielleicht...aber keiner mit autos.....zweitens.....der mann also der verkäufer war einfach nett und klang aufrichtig....so ein familienvater.....und es sah bei denen nicht so aus als hätten sie es nötig jemanden zu bescheissen....ich weis das ganze ist naiv....aber so ist es nunmal passiert............ich danke für die antworten und ich habe die botschaft verstanden.....ich habe keine chance was zu unternehmen...
Was soll jetzt gemacht werden - Rechte für Dich aus dem Hut zaubern, wo nach Deiner Beschreibung keine sind?
Den Weg zur Zeitmaschine zeigen, damit Du das nachholen kannst, was vor dem Kauf versäumt wurde, zB. in Internetforen nachfragen, was bei einem Gebrauchtwagenkauf zu beachten ist - zB. bei der Probefahrt kurz in einer Prüfstelle vorbei fahren und für kleines Geld (40-50 Euro) eine neutrale Gebrauchtwagenbewertung durchführen.
Nein, ich (und mit der Meinung stehe ich nicht allein) sehe hier keine Chance.
Allerdings beruht diese Einschätzung auf Deiner Beschreibung und den von Dir weitergegebenen Infos von Deinen Bekannten - insgesamt einem Wissens-Fundus für dieses Fachgebiet irgendwo dicht bei null.
Ein Anwalt, der nicht Straf- und Zivilrecht auseinander halten kann, der Straftaten sieht, wo keine sind und keine Ahnung hat, wie man in derartig gelagerten Fällen eine saubere juristische Fakten-Grundlage schafft, um eine objektive und sachlich korrekte Entscheidungsvorlage zu bekommen.
Technische Auskünfte einer oder mehrerer Werkstätten, die - völlig unabhängig ob die nun gut oder schlecht, ehrlich oder windig, eine einzelne Meinung oder hundert übereinstimmende Meinungen zu haben - allein wegen ihrer rein formal nicht vorhandenen Neutralität keine Glaubwürdigkeit haben.
Nein, das bedeutet nicht, dass die alle Lügen und nur eigene Interessen verfolgen - allein die theoretische Möglichkeit, dass aus eigenem Interesse eine Aussage nicht objektiv sein könnte, lässt deren Glaubwürdigkeit zerbröseln.
Falls eine Chance vorhanden sein sollte, dann gibt es nur einem Weg, diese zu finden:
Ein Sachverständiger (zB. Prüfer in einer Prüfstelle) muss den Wagen ansehen und eine Bewertung verfassen.
Damit ist dann auch für Dich einschätzbar, ob der Wagen tatsächlich teuer bezahlter Schrott ist oder "nur" der Simmering oder noch mehr gemacht werden muss.
Fällt das Gutachten nicht so sonderlich toll aus, dann kann man den Verkäufer damit konfrontieren, dass er hätte wissen müssen, dass ...
Dies ist aber nur ein reiner Versuchsballon, vielleicht hat man Glück, dass es zu einer Einigung kommt, mit der man selbst leben kann.
Ansonsten ist dann der nächste Weg zu einem Fachanwalt, der Kaufvertrag, Verkaufsanzeige und Gutachten prüfen und entsprechend der Rechtslage bewerten und Einschätzungen mit Empfehlungen geben kann.
Um keine Missverständnisse oder falsche Hoffnungen aufkommen zu lassen: Das hier "erzeugt" keine Chance, sondern ist der einzig korrekte Weg um eine Chance zu finden - sofern es eine gibt.
Ob eine Chance da ist und wie groß diese dann ist, das kann nur der Anwalt nach der Prüfung sagen.
danke für die hilfe