Ab wann gilt ein Kfz als Unfallwagen? Wertverlust? Anzeigepflicht?
Mein Autochen wurde vor 4 Jahren bei einem Ausparkmanöver durch einen mir unbekannten Unfallflüchtigen beschädigt. Ich musste die hintere Stoßstange austauschen lassen. Gilt mein Auto damit schon als Unfallwagen?
Wieviel könnte das mein Auto an Wert beim Verkauf mindern? Muss ich das auch angeben?
Ich habe die Reparatur direkt bei Opel machen lassen (es ist ein Opel Corsa).
Sobald Teile des Fahrzeugs unfallbedingt ausgetauscht oder repariert wurden, handelt es sich um einen Unfallwagen.
Wenn lediglich Anbauteile, wie eine Stoßstange, ausgetauscht werden, entsteht kein Wertverlust.
Richtig: Beschädigte und ausgetauschte geschraubte Anbauteile wie Stoßstangen, Schürzen, Spiegel o.Ä. bedingen noch nicht die Einstufung als Unfallwagen - incl. aller Folgen wie Offenbarungspflicht beim Verkauf, Wertminderung u.Ä.
Sobald aber irgendwo an der Karosserie gespachtelt werden musste und sich der Lackaufbau u.A. hierdurch verändert hat, ist es ein Unfallwagen mit allen Konsequenzen. Das gilt auch für nach einem Unfallschaden ausgetauschte UND LACKIERTE Kotflügel, Türen, Heckklappe u.Ä ... obwohl die auch (meist) nur geschraubt sind; aber sie wurden lackiert ... und das entspricht dann nicht mehr dem Originalzustand. (Eine Lackdickenmessung würde das im Zweifel ans Tageslicht bringen und Minderungs- bzw. sogar Wandlungsansprüche des Käufers gegen Dich als Verkäufer begründen, wenn ihm der Unfall beim evtl. Verkauf des Wagens verschwiegen wurde)