Ab wann ist ein PKW ein Unfallwagen?
Ich habe gestern einen Vorführwagen gekauft. (Opel Astra J beim Opelhändler)
Auf dem Kaufvertrag steht bei Unfälle:
"Vordere Stoßstange erneuert
PKW fahrbereit"
Auf meine Nachfrage, sagte man mir, es sei kein Unfallwagen- es wäre nur beim Einparken ein kleines Missgeschick passiert.
Der Preis für das Fahrzeug liegt bei 17800€. Also nicht gerade ganz billig.
Ist das nun ok- oder habe ich mich austricksen lassen?
Muss ich den Schaden angeben, wenn ich das Auto wieder verkaufe?
Bei dieser Thematik gibt es mehr als schwarz und weiß, unter anderem einen Zustand, für den wir in Deutschland kein Wort haben und dem der Wagen entspricht.
"unfallfrei" bedeutet, dass der Wagen niemals einen Unfall hatte, nicht die kleinste Macke, also eigentlich auch nie auf einem Supermarktparkplatz mal die Tür vom Nachbarfahrzeug zu weit aufgegangen.
"Unfallfahrzeug" bedeutet, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden hatte, der nicht ohne bleibende Beschädigungen zu beseitigen war. Also zB. Schweißarbeiten an Stoßstangenträgern oder eingeschweißte neue Seitenteile.
Genau da zwischen gibt es aber noch etwas:
Kleinere Unfallschäden, die jedoch durch reines Teiletauschen vollständig beseitigt werden können und keinen schlechteren Zustand wie ein "unverbumster" Wagen haben.
Wenn keine Bauteile der tragenden Struktur beschädigt wurden und eine Austausch von Stoßstange, Scheinwerfer, selbst eines nur geschraubten Kotflügel den gleichen Zustand wie ein "unfallfreies" Fahrzeug erreicht, dann ist der Wagen KEIN Unfallfahrzeug - allerdings auch nicht "unfallfrei".
Wenn Du diesen Wagen irgendwann mal weiter verkaufst, darfst Du ihn ganz sicher nicht als "unfallfrei" bezeichnen - ist er nicht, aber auch nicht als "Unfallfahrzeug" - ist er auch nicht, sondern das, für das wir leider kein Wort haben.