Land Cuiser von GB to Kenia
Hallo,ich möchte einen gebrauchten Land Cuiser in GB kaufen und ihn nach Deutschland bringen,dort ein paar Monate fahren,ihn fitmachen für eine Reise nach Kenia,der Wagen soll dort auch verbeleiben,wer hat das schon mal gemacht,oder weiß wie ich das am bessten machen kann?
gruß
Norbert
Den Wagen her holen, technische Abnahme machen lassen ("TÜV"), zulassen und fahren, dann irgendwann exportieren.
Einzige "Wahlmöglichkeit" besteht darin, ob man den Wagen "normal" zu lässt, oder über ein Ausfuhrkennzeichen (rotes Feld rechts).
Muss man sich ausrechnen, ob man über Mehrwertsteuererstattung (sofern möglich) und dann höheren Versicherungskosten günstiger kommt.
Das "Unangenehme", die technische Abnahme inkl. ggf. notwendiger Umbauten ist aufgrund der Zulassungsnotwendigkeit unausweichlich.
Auch hier ist auszurechnen, ob sich das wirtschaftlich überhaupt rechnet oder man sich nicht gleich einen "deutschen" Land Cruiser zu legt.
Hi, danke für die schnelle antwort,wie sieht es aus wenn ich den wagen in GB zulasse und versichere?
oder von dort ein Ausfuhre beantrage.Kann ich mir vieleicht ein Carnet kaufen?
Gruß
Norbert
Das grundsätzliche Problem ist, dass in Deutschland auch die deutschen Gesetze gelten und es herzhaft egal ist, was andere Länder so machen. Gilt aber auch in jede andere Richtung.
Versuche mal als Deutscher mit einem in Deutschland zugelassenem Fahrzeug in Frankreich oder Österreich das nicht vorhandene deutsche Autobahn-Geschwindigkeitslimit durchzusetzen.
Zwei Gesetze sind unabhängig voneinander zu beachten, das KFZ-Steuerrecht und das KFZ-Zulassungsrecht.
- KFZ-Steuerrecht
wenn ein Deutscher (Staatsbürgerschaft) ein KFZ in Deutschland nutzt, dann ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig und der Nutzer (Fahrer) ist der für die Zahlung Verantwortliche.
Gleich ab der ersten Sekunde, dem ersten Meter ab der (deutschen) Landesgrenze. Bedeutet, dass man unverzüglich (ohne eigenes Verschulden innerhalb 3 Arbeitstagen) sich bei der KFZ-Steuerstelle melden muss und die KFZ-Steuer für den gesamten geplanten Nutzungszeitraum, mindestens einen Monat, im Voraus zu entrichten hat. Wird das unterlassen, gibt es ein Steuerstrafverfahren.
Hieraus ergibt sich dann ein nutzbares Zeitfenster von 3 Arbeitstagen, ohne dass man sich bei den Behörden melden muss, bzw. eine Straftat begeht.
Eine reine Durchfahrt durch Deutschland im Rahmen einer Nutzung als reines Transitland, um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zB. von England nach Italien zu bringen, ist damit ohne Steuerpflicht und damit Meldepflicht bei einer Behörde problemlos möglich.
- KFZ-Zulassungsrecht
Ein Kraftfahrzeug muss innerhalb der EU an seinem hauptsächlichen Stand- und Nutzungsort zugelassen sein
"Hauptsächlich" definiert sich über mehr als 185 Tage innerhalb 12 aufeinander folgenden Monaten tatsächlich, geplant oder auch nur möglich.
Wobei die 185 Tage eine Gesamtsumme sind und nicht "in einem Stück" sein müssen. Das jedes mal der Zähler auf null zurückgesetzt wird, wenn man mal für einen Tag Deutschland verlässt, ist ein Irrtum.
Ebenso wie die 12 aufeinander folgenden Monate dies tatsächlich so auch sind. Die 12 Monate sind "frei verschiebbar", hier gibt es auch keinen Zähler, der am 1.1 wieder neu startet.
Wenn hier bereits fest steht, dass das Fahrzeug mehr als 6 Monate, genauer: über 185 Tage in D genutzt wird, oder nicht absolut sicher ist, dass diese 185 Tage nicht überschritten werden, dann ist das Fahrzeug in Deutschland zulassungspflichtig - und das ab dem ersten Tag und nicht erst ab dem 186ten Tag.
Missachtung bedeutet dann ein Zulassungsverstoß und wegen dem Verstoß gegen das (deutsche) Pflichtversicherungsgesetz auch gleich eine Straftat. Unabhängig von einer im Ausland bestehenden und auch zweifelsfrei gültigen Zulassung und Versicherung.
Eine Ausnahme vom Zulassungsrecht besteht nur bei gewerblicher Nutzung, innerhalb der EU und für max. 365 Tage.
Also zB. der Außendienstler, der praktisch ausschließlich in Deutschland unterwegs ist, aber dies für ein französisches Unternehmen mit seinem in Frankreich auf seinen Arbeitgeber zugelassenen Firmenwagen.
Aber diese Ausnahme ist nur beim Zulassungsrecht vorhanden, nicht beim Steuerrecht. Dieser französiche Firmenwagen ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn ihn ein deutscher Staatsbürger fährt.
Auch zu beachten:
Steuer- und Zulassungspflichten sind sogenannte "Bringepflichten", der Nutzer muss es machen oder befindet sich in der Beweispflicht, dass er berechtigt (und nicht nur vorgetäuscht) nicht steuer- und oder nicht zulassungspflichtig war.
Wie bereits genannt, drei Tage sind frei und ohne jede Probleme, alles darüber hinaus ist dann aber sofort spaßbefreit.
Kommt es zu Nachfragen, dann durch die Polizei bzw. die Zulassungsstelle und die wollen immer sofort den deutschen Steuerbescheid des Fahrzeugs sehen - und wehe Du hast keinen oder der ist schon abgelaufen oder schon vor längerer Zeit, bzw. mit ordentlich langer Nutzungszeit ausgestellt.
Danke für die umfangreiche Antwort,ist anscheinend nicht so leicht.
gruß
norbert
Eine technische Abnahme vermeiden, weil der Wagen nach Afrika geht - welche Auswirkungen hätte das denn für die Realität?
Da mit sehr großer Sicherheit angenommen werden kann, dass jeder Wagen am Ende seiner deutschen Nutzung nach Afrika geht, braucht man nicht mal mehr zu der ersten HU 3 Jahren nach Erstzulassung fahren.
Wozu denn ein TÜV und die Einhaltung der technischen Vorschriften, der geht doch eh nach Afrika.
Auch die Nutzungszeit ist dabei ohne jede Wirkung. Es mag ja sein, dass Du das nicht als reine Ausrede benutzt sondern tatsächlich vor hast, den Wagen in 4 Monaten nach Afrika zu exportieren.
Aber was ist, wenn in dieser Nutzungszeit hier eine den tausend Dingen eintritt, die das dann entweder nicht mehr ermöglichen, oder Du selbst nicht mehr möchtest, zB. ein Kaufinteressent, der für den Wagen mehr bietet, als Transportkosten und Verkaufserlös da unten bringen würden.
Genau der Grund, warum drei Jahre alte Fahrzeuge in Deutschland verkauft werden und dann doch nicht nach Afrika gehen.
Hi,ich will den wagen nach Kenia für mich selbst fahren,da ich dort zeitweise lebe,anstatt zu fliegen und in Kenia einen schrotthaufen zu überhöhten Preisen zukaufen."Der Weg ist das Ziel"
Hi.das ist mir klar,ich suche eben einen Weg,wie ich,ein in GB gekauftes Auto in Deutschland,kurze zeit bewegen kann,und dann auf dem Landweg nach Afrika fahren kann,ohne noch in Deutschland viel geld für TÜV und das Finanzamt ausgeben muß