Land Cruiser RJ70 Sicherheitsgurte nachrüsten
Hallo
Habe mir gerade einen Landcruiser RJ70 gekauft mit hinteren längssitzen. Da ich doch mal mehr als eine Person mitnehmen will, überlege ich mir den Landcruiser mit Gurten nachzurüsten. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, an wen wendet man sich da am besten? und wie teuer könnte das werden?
Grüsse und schon mal vielen Dank
Der Wagen braucht für die Längssitze keine Sicherheitsgurte. Die Nachrüstung wäre also rein freiwillig. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, vor was die Gurte Schützen sollen. OK, Seitenaufprall vielleicht. Bei Frontal- bzw. Heckaufprall wären sie mit Sicherheit gefährlicher, als gar keine.
Ich kann mir noch weniger vorstellen, daß das bereits jemand freiwillig gemacht hat. Aber wenn, dann wüssten einschlägige Landcruiser Foren davon.
Auf Sitzen in Längsrichtung dürfen seit Ende 08 keine Personen während der Fahrt sitzen, egal ob angeschnallt oder nicht.
Es gibt dabei auch keinen Bestandsschutz, auch wenn die Sitze Gurte haben und als Sitzplätze in den Papieren eingetragen sind.
Zeig mir bitte die Verordnung.
Richtlinie 2005/39/EG zur Änderung der Richtlinie 74/708/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0143:0145:DE:PDF
Hier mal ein Forenbeitrag, wo das verständlich zusammengefasst ist:
http://www.db-forum.de/forum/m-g-gl-glk-r-klasse/31265-kennt-ihr-die-eg-richtlinie-2005-39-a.html
Vor dem 1.10.2006 wurden Längssitzbänke noch als Sitzplatz eingetragen, Gurte waren nicht vorgeschrieben, Beckengurt empfohlen.
Ab dem 1.10.06 durften Längssitzbänke nicht mehr rechtsgültig eingetragen werden.
Ab dem 1.10.06 durfte nur eine Person auf solch Längssitzbank sitzen, wenn sie mit Beckengurt gesichert war und in Fahrtrichtung eine mindestens schulterhohe feste Wand direkt vorhanden war, die Person musste direkt an dieser Wand sitzen.
Seit 1.1.09 sind Längssitze keine zulässigen Sitze mehr. Sie dürfen zwar vorhanden sein, aber nicht während der Fahrt genutzt werden.
Fragt beim KBA nach, oder auch in einer technischen Hauptprüfstelle bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen.
Öh, wieso muss eigentlich immer derjenige etwas beweisen, der einer Behauptung widerspricht?
Wer als erstes etwas behauptet hat auch ohne Nachweis Recht?
Wegen einer Nachfrage per PN, weil es sich "nur" um eine EU-Richtlinie und keine Verordnung handelt:
...
Diese Richtlinie ist über §§19 ff StVZO für verbindlich erklärt.
Nutzungsverbot ergibt aus:
nicht mehr vorhandene Anerkennung als zugelassener Sitzplatz, man darf nur zulässige Sitzplätze nutzen
fehlende Bestandsschutzerklärung
Bestandsschutz ergibt sich nicht "einfach so" weil es "früher mal zulässig war", sondern muss explizit erklärt werden. Im §72 StVZO - Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen oder auch in dem §50 FZV - Übergangsbestimmungen.
Existierender Bestandsschutz zB. bekannt bei den Winkerarmen bei alten VW-Käfern oder der weiterhin vorhandenen Zulässigkeit von "Brief" und "Schein" obwohl es nur noch die Zulassungsbescheinigung gibt. Beides ab einem Stichtag für unzulässig erklärt aber MIT Bestanstansschutzerklärung.
Fehlender Bestandsschutz zB. bekannt bei dem Alu-Flügel Heckspoiler, die exakt wie diese Längssitze ab einem Stichtag nicht mehr zulässig waren, aber KEINE Bestandsschutzerklärung erhalten haben,
somit deren Nutzung trotz vorhandener Eintragung unzulässig war.
Es bliebe nur eine Möglichkeit zur Nutzung durch eine einzeln erteilte Ausnahmeerklärung nach §70 StVZO.
Nochmals ein Hinweis, weil hier viel Potenzial für Missverständnisse existiert:
Längssitzbänke sind nicht verboten, allerdings sind es keine zulässigen Sitzplätze mehr, auf denen jemand während der Fahrt sitzen darf.
Es ist reine Ladung wie ein Gartenstuhl im Kofferraum. Der TÜV wird nicht über das Vorhandensein meckern oder einen Ausbau verlangen, aber die Polizei wird meckern, wenn da jemand während der Fahren drauf sitzt.
Bei den Kindersitzen wurde doch auch letztens die Norm geändert und es gibt keinen Bestandsschutz für die "alten" Sitze.
Natürlich darf man auch weiterhin diese nun unzulässigen gewordenen Kindersitze im Auto spazieren fahren, so lange wie man will, niemand wird darüber meckern - nur sitzen darf da keiner mehr während der Fahrt drauf.