Extreme Tachomanipulation, was tun?
Hallo liebes Forum,
da mein Mercedes C220 CDI in letzter Zeit oft kaputt ging, habe ich nachgeforscht und über sehr sehr lange Umwege die Wahrheit des Fahrzeugs gefunden.
2007 Abmeldung durch Leasingnehmer und RÜckgabe an Mercedes, km Stand 204.000 km.
2009 Anmeldung auf 2. Besitzer 114.000 km
2011 Anmeldung auf mich 142.000 km
Ich habe danach herausgefunden, dass das Fahrzeug von 2007 bis 2009 gar nicht angemeldet war, sondern abgemeldet.
Das Checkheft wurde gefälscht und die Einträge sind komplett ungültig.
Es sind alle Belege vorhanden, was Beweise angeht.
Jedoch weiß der vorbesitzer von nichts, er streitet alles ab und weigert sich. Er sagte, dass er im Jahr 2009 das Auto von einem Autohändler gekauft hätte.
Ich habe den Händler angerufen, er sagte, sein Autohandel hat er aufgegeben und weiß von nichts.
Das Fahrzeug hat Tubroladerschaden und gebrochene Vorderachse und ist nicht mehr Fahrbereit wegen den zu hohen km stand.
Das Auto hat nun 400 tkm runter insgesamt.
Preis waren 10.000 Euro.
Könnte ich gegen den Händler vorgehen und ANzeige machen? Aber wie mache ich denn eine ANzeige? Rechtsanwalt habe ich auch mit Versicherung.
Danke
Gruß
Slawa
Das ist Betrug/arglistige Täuschung oder wie auch immer. Da muss man nur noch herausfinden, wer betrogen hat und dann hat man den Übeltäter. Na bitte, dann frage den Rechtsanwalt, der kennt sich aus mit sowas.
Gehe zu einem Anwalt, am Besten ein Fachanwalt Verkehrsrecht.
Alle Hinweise darüber hinaus sind reine Spekulation.
Du mußt dort reklamieren, wo Du den Wagen gekauft hast, am Besten durch einen Anwalt.
Dein Händler muß seine Ansprüche anschließend bei seinem Händler geltend machen.
Das ist ja wie eine Kette:
Du willst Dein Geld von Händler Nr.1 zurück, Händler Nr. 1 sein Geld von Händler Nr. 2, usw..
Bis das der letzte Geschädigte sein Geld vom Täter erhalten hat.
So ist die Lage; ich kann ja auch nicht mein als Neufahrzeug gekauftes Auto nach 170.000 selbst darauf "gerittenen" Kilometern zurückgeben (Wandlung), wenn das Ding dann überschnittlich oft (wobei das "überdurchschnittlich" zusätzlich noch quantifiziert werden muss)in der Werkstatt steht.
Daaa muss die "Reklamation" schon wesentlich früher - mit allerdings ähnlichen Erfolgsaussichten - erfolgen; dann ist das anrechenbare "Nutzungsentgelt auch nicht so hoch. ^^