Fahrerlaubnis
Ich bin gefragt worden, ob die alten
grauen Fahrerlaubnisse - damals hießen
die Dinger noch Führerschein - noch
gültig sind.
Ich habe geantwortet, bei uns gelten die
wohl noch, aber nicht mehr im Ausland.
Man mußte früher einen internationalen
Führerschein haben, die es aber heut
nicht mehr gibt.
Im Ausland gelten dafür heut die kleinen
Dinger, wo hinten drauf die einzelnen
Elaubnisklassen mit Bildchen sind.
Lag ich da nun richtig?
Hosenmatz weiß da sicher genau Bescheid.
Die grauen Lappen gelten in Deutschland nach wie vor; werden aber - entgegen anders lautender Abkommen - nicht mehr in jedem EU-Mitgliedsstaat als gültige Fahrerlaubnis akzeptiert.
In Frankreich hat's da in einigen Départements schon massig Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis gegeben; Diese wurden zwar (bisher) alle abgeschmettert, ist jedoch trotzdem nervig und kostenintensiv (Anwalt etc.)
Ich hab' meinen 'Grauen' ganz einfach gegen die EU-konforme Scheckkartenversion eingetauscht ... und seither keine Probleme.
Ich hab eben auch schon seit Jahren die
Scheckkarte, weil ich für Rußland und Litauen
den internationalen brauchte, den es nicht mehr gab. Danach aber hab ich mich nie mehr um so was gekümmert, war mir deshalb eben
nicht sicher.
Hatte jedoch zur Folge, daß meine alte Klasse
zwei nicht mehr gilt. Ich hielt es für unnötig, einmal im Jahr zum Doktor zu gehen.
Die Dinger nennen sich immer noch und auch zukünftig Führerschein
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, der Führerschein ist ein Dokument (nur der "Zettel"), mit dem man durch Vorzeigen das Vorhandensein einer Erlaubnis nachweisen kann.
Das Eine ist "Du darfst bis 9 Uhr fernsehen" und das Andere ist der Zettel, den Du der Mutti zeigen kannst, dass es Dir Papa erlaubt hat.
Fahren ohne Führerschein bedeutet, dass Du diesen "Zettel" in der anderen Jacke vergessen hast und das sind 10 Euro Verwarnungsgeld
Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet, dass Du keine Genehmigung hast und ist eine Straftat.
Da sich die Fahrerlaubnis mit den verschiedenen Erlaubnisklassen ein paar mal verändert hat, der Führerschein in seiner Art und Ausführung ebenso und dies in praktisch jedem Land, gibt es derzeit innerhalb der EU rund 110 verschiedene Führerscheine und zugehörige, ebenso verschiedene Fahrerlaubnisse, die alle aufgrund gegenseitiger Anerkennung selbstverständlich gültig sind und auch vorerst bleiben.
Um das nun alles zu vereinheitlichen und zB. auch bei Kontrollen sich leichter und zweifelsfreier ausweisen zu können, gab es vor 5 Jahren eine zusammenfassende EU-Richtlinie, die 3te EU-Führerscheinrichtlinie.
Einige Länder haben die schon umgesetzt, in Deutschland wird das dann im Frühjahr nächsten Jahres sein.
Die einzelnen Erlaubnisklassen werden teilweise leicht verändert und es gibt einen EU-weit einheitlichen Führerschein, ähnlich der Karte wie jetzt schon.
Da dies nun alles zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung führen soll, wird mit dem neuen Fahrerlaubnisrecht auch eine Befristung aller vor diesem Stichtag erteilen Fahrerlaubnisse und Führerscheine eingeführt.
Die Übergangsfrist beträgt 20 Jahre. So lange sind alle bis Frühjahr 2013 innerhalb der EU erteilten Fahrerlaubnisse und Führerscheine gültig, aber zum Frühjahr 2033 wird diese Anerkennung erlöschen, auch landesintern. In diesem Zeitraum müssen alle bisherigen Fahrerlaubnisse umgeschrieben und neue Führerscheine beantragt werden, sonst ist ab 2033 Ende mit dem Fahren.
Vorhandene Fahrerlaubnisse und Führerscheine, egal in welcher Ausführung, bleiben bis Frühjahr 2033 gültig - sofern sie nicht bereits befristet sind, zB. die LKW-Berechtigungen.
Man muss zwar nicht umtauschen, aber es gibt doch ein paar sehr gute Gründe, warum man es machen sollte und das sind sogar so gute Gründe, dass man dies jetzt sofort auf die aktuelle EU-Karte machen sollte und nicht erst auf den "ganz Neuen" ab April 13 warten sollte.
Wird einem die Fahrerlaubnis wegen eines Fehlverhaltens entzogen, bekommt man nur die Fahrerlaubnis erteilt, die man vorher hatte. Was nicht unbedingt als Warnhinweis anmutet, ist jedoch einer:
Wer derzeitig die alte Klasse 3 hat, bekommt ausschließlich die Klasse B neu erteilt. Die Klassen A1, BE, C1, C1E und CE79 hat man nämlich derzeitig nicht. Man hat keine Ausbildung dafür, man hat keine Prüfung darüber bestanden - man hat sie tatsächlich nicht.
Man darf ausschließlich derartige Fahrzeuge im Rahmen des Bestandsschutzes der vorhandenen Fahrerlaubnis fahren. Wird einem jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt damit auch der Bestandsschutz, keine Fahrerlaubnis - keinen Bestand.
Beantragt man dann eine neue Fahrerlaubnis, bekommt man ausschließlich die Klasse B neu erteilt, denn nur für diese Klasse hat man eine Ausbildung gemacht und eine Prüfung bestanden.
Schreibt man bereits jetzt den "alten Dreier" in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis um, dann bekommt man auch diese "zusätzlichen" Erlaubnisklassen erteilt und hat sie dann tatsächlich auch erteilt bekommen.
Das Ganze sollte man auch vor April 13 machen, da die Fahrerlaubnisse ab 2013 nur noch für 10 Jahre befristet ausgestellt werden. Wer im April die Fahrerlaubnis umschreiben lässt, muss sie kostenpflichtig in 2023 und in 2033 verlängern lassen.
Wer "heute" umschreiben lässt, der muss erst 2033 das nächste mal wieder ändern lassen.
Der "Internationale Führerschein" hat mit den EU-welcher-auch-immer nichts zu tun.
Innerhalb der EU sind alle existierenden Führerscheine ("Zettel") gegenseitig anerkannt. Irgend ein exotisch altes Ding kann bei Kontrollen im EU-Ausland zwar zu Verzögerungen führen, wenn da erst gesucht werden muss ob das ein Führerschein und nicht die Bahnkarte ist, aber eine Notwendigkeit oder Pflicht zu was-Neuem gibt es nicht.
Außerhalb der EU kann der "Internationale Führerschein" gefordert sein, unabhängig welcher Variante der aktuelle "Zettel" entspricht oder zukünftig in welcher auch immer EU-Ausführung entsprechen wird.
Hallo
Ich meine selbst die ganz Alten Führerscheine von den ganz alten Leuten mit gewissen Stempel sind in Deutschland noch gültig.
Ich hoffe ich hab den Nazikram gut umschrieben. Das hab ich auch nur von Hören sagen mal mitbekommen. Genaues kann man sich aber bei den Behörden erfragen
Gruss HoAcc
Danke. Dann lag ich also nicht ganz richtig.
Ich hatte nur von Problemen gehört - wohl die
von Dir erwähnten "Verzögerungen", vielleicht
gab es auch zeitweise ernstere Probleme.
Jedenfalls werde ich den Rat weitergeben,
sobald als möglich die neue "Fassung" zu
beantragen.
Bei mir wurde damals die Klasse II gestrichen, aber auf eigenen Wunsch, weil ich
nicht unnötig einmal jährlich zum Doktor will.
Die Klasse C1E (in meinem alten 3er-Führerschein enthalten) ist in meinem (umgeschriebenen) Führerschein aber auch dokumentiert; obwohl ich da auch ab 50 zum Onkel Doktor müsste.
Ich darf eben dann seit meinem vollendeten 50ten keine C1E-erlaubnispflichtigen mehr Fahrzeuge fahren, so lange ich nicht beim 'Onkel Doc' war und der sein OK gibt.
Ja, und sie sitzen auf der falschen Seite im Auto, deshalb müssen sie auch links fahren;..)))
Das Team von http://Autoplenum.de hat mich per e-mail gebeten, Euch ein Hilfreich zukommen zu lassen.
Habbich hiermit getan. Jedem eins.Danke.