Gibt es Vorschriften, wie ein Strafzettel für Falschparken zu sein hat?
Ich möchte gern wissen ob ein Strafzettel für Falschparken eine bestimmte Norm haben muss. Man findet bei uns in der Stadt nur Schwarz-weiß-Kopien hinter der Windschutzscheibe mit dem Halteverbotszeichen drauf und der Info, dass man eine Verkehrswidrigkeit begangen hat und in den nächsten Tagen Post von der Stadt bekommt. Bisher hab ich mir darüber keine Gadanken gemacht. Nun hat mir jemand gesagt, dass diese Strafzeztel eigentlich im Original farbig sind und auch dann nur zulässig. Es stehen weder Ort, Zeit, Datum oder Kfz-Zeichen drauf. Gibt es dafür Vorschriften?
Was umgangssprachlich als "Strafzettel" oder "Ticket" oder "Knöllchen" bezeichnet wird, nennt sich amtlich Verwarnungsgeldbescheid oder Bußgeldbescheid.
An diese Schreiben sind schon erhebliche juristische Anforderungen gestellt, was sie üblicherweise auch immer erfüllen.
Was man als Zettel unter dem Scheibenwischer findet, ist ein Hinweis, dass man "erwischt" wurde. Diese Zettel unterliegen keiner amtlichen oder juristischen Anforderung und haben auch keine amtliche oder juristische Wirkung, die sind nicht mal notwendig und werden in einigen Gemeinden aus Kostengründen nicht mal mehr ausgestellt, es handelt sich um eine reine Info.
Joo,da wird sich wohl jemand ärgern,das laufend -Falschparker-unterwegs sind oder hat es zu seinem Hobby gemacht,diese Leute zu --erwischen--.
Da könnte auch drauf stehen:Sie bekommen demnächst Post von Tante Liesbeth (ist genau so sträflich).
Vielen Dank für die Info. Es könnte also durchaus vorkommen, dass man einen Verwarnungsgeldbescheid bekommt, ohne auf das Falschparken hingewiesen zu sein. Man sich dessen evtl. gar nicht bewusst ist und bei Zustellung des Bescheides nicht mehr weiß, ob man an diesem Tag um diese Zeit überhaupt da war. Somit kann man das Gegenteil auch nicht beweisen und dann die Strafe zahlt, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen.
Okay, bei den meisten der o.g. Vergehen bemerkt man schon, dass man "ertappt" wurde (Blitzer, sofortiges Herauswinken.) Nichts für ungut, meine Frage wurde ja beantwortet und die Info, dass die Zettelchen hinter der Windschutzscheibe in Kopie rechtunwirksam sind, nicht wahr.
..tja so ist es halt, selbst, wenn man sich seeehr sicher ist, sich nicht "fehlverhalten" zu haben, dann hat man die Beweislast auf seiner Seite und das ist nicht immer einfach.