Gibt es für den notwendigen Umbau eine verbindliche Vorschrift oder ein Urteil?
Änderung von Wohnmobil auf LKW-Zulassung!
hallo mbk1067,
als verbindliche vorschrift gilt hier die stvzo und die richtlinien der finanzämter.
die prüfstellen ob tüv, gus, küs, oder auch dekra sollten einen sogenannten umbaukatallog haben wo genau aufgeführt ist, wann und wie ein fahrzeug umzubauen ist, dass es die lkw zulassung erhält.
am besten du wendest dich direkt an eine der prüfstellen an deinem wohnort und erkundigst dich dort.
der zuständige sachverständige kann dir dann vor ort erläutern was du an deinem fahrzeug umzubauen hättest.
hier noch ein paar links für dich zur info:
http://www.dekra.de/1478
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/tools_services
http://www.wohnmobilforum.de/w-t34994.html
Meines Wissens kannste das Vorhaben knicken:
Du bekommst das WoMo zwar evtl. vom TÜV als LKW zertifiziert, aber das Finanzamt geht bei der Besteuerung IMMER von der Nutzung aus .. und einem angemeldeten Gewerbe.
Heißt im Klartext:
Das WoMo wird als PKW nach Hubraum versteuert (NEUzulassung bis 30.06.2009; NEUzulassungen danach "novellierte2 KFZ-Steuer nach CO2-Ausstoß) ... und die teure LKW-Versicherung darfste dazu auch noch blechen .. weil in den Fahrzeugpapieren "LKW" steht.
Bringt nur Frust und Kosten .. lass' es lieber
PS: WoMo's wurden früher als "Sonder-KFZ" eingestuft ... gibt's auch nicht mehr: °°Entfallen-ohne-Ersatz°°
Wie wärs mit Saisonkennzeichen?