Zwei Strafzettel für einmal Falschparken
Hallo!
Ich hätte eine Rechtsfrage und bitte um Auskunft, wenn jemand eine Antwort weiß oder schon was ähnliches hatte.
Ich bin vor etwa 5 Wochen "weniger als 5 Meter entfernt von der Kreuzung gestanden." Das Auto war über Nacht abgestellt (erster Tag: ab Abend. zweiter Tag: bis Mittag). Nun hab ich am nächsten Tag EINEN Strafzettel auf der Windschutzscheibe gesehen (knapp über 20 Euro).
Heute hab ich allerdings per Post einen zweiten Strafzettel für das gleiche Delikt, aber für den nächsten Tag (Vormittag) in der Höhe von über 40 Euro bekommen. Das wären also insgesamt etwa 65 Euro für Falschparken.
Meine Fragen:
1.) kann man für das selbe Delikt zwei Strafen bekommen? Oder macht der nächste Tag daraus ein neues Delikt?
2.) der zweite Polizist muss den ersten Strafzettel gesehen haben. Hat den zweiten aber nicht dazu hingelegt (wären immerhin 20 euro weniger als per post zu schicken). Warum darf er das? Oder ist das garnicht rechtens?
Ich bin für jede konstruktive Antwort dankbar.
MFG
Mit der Schilderung des Sachverhalts und des AZ beim Sachbearbeiter sollte das eine Delikt eigentlich eingestellt werden. Verbot der Doppelbestrafung würde ich sagen.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Doppelbestrafung.php
Anders ist es vielleicht jedoch, wenn es sich über einen längeren Zeitraum hin zieht. Bei uns vor dem Laden stand z.B. ein Pkw 2 Wochen im eingeschränkten Halteverbot. Nach einer Woche war ein Ticket mit 35 Euro(Mit Behinderung von Lieferfahrern) dran und als es eine Woche später immer noch da stand, hat das OA B-TS umgesetzt, denke da wird die Halterin beides zahlen müssen.
Zitat
"kann man für das selbe Delikt zwei Strafen bekommen?"
Nein,
aber man kann eine erneute, dann höhere Strafe erhalten, weil man zB. bei der zweiten Überwachung nachweisbar "langer als ..." geparkt hat.
Der zweite, teurere Strafbescheid ersetzt dann den ersten Bescheid. Als Nachweis für den entsprechenden "Zuschlag" wird fast immer das erste Knöllchen hängen gelassen.
Aus dem Grunde entfernt man eigentlich auch immer einen vorhandenen Strafzettel, damit die zweite Kontrolltruppe nicht so einfach an der Uhrzeit auf dem ersten Zettel erkennen kann, dass hier bereits "länger als ..." falsch geparkt wurde.
Also muss sie nur das Umsetzen bezahlen und nicht die 35 Euro vom Strafzettel eine Woche zuvor?
Hi,
ich habe fast das gleiche Problem. Ich habe in Amsterdam übernachtet und ich habe eine Strafe um 23:00 Uhr bekommen und die zweite um 00:30 . Ich habe mich darüber beschwert und die haben mir gesagt, dass es 2 verschiedene Tage sind und ich muss beide Strafen bezahlen. Die Beträge sind gleich (also ist die 2te Strafe keine Erhöherung). Soll ich die 2te Strafe bezahlen ?
Danke, Dorian
Ja, beide "Knöllchen" sind zu zahlen, da an zwei Tagen falsch geparkt.
PS: Die Aufzählung "zweite" entweder als Wort -zweite- oder als Zahl mit Punkt: 2.
Aber nie als "2te", das gibt es im Englischen (2th), aber nicht im Deutschen.
1te, 2te, 3te... müsste dann auch "einste, zweite, dreite..." gesprochen werden. Klingt blöd, oder?