Keine Parkmöglichkeit mer wegen ( Sixt )
Schönen guten Tag....
Ich hab mal ne Frage und zwar meine Eltern hab sich eine Wohnung gekauft und hatten immer ne Parkmöglichkeit neben dem Haus gehabt ca. 10m von Haustür entfernt, doch seit kurzem hat Autovermietung Sixt im neben Gebäude ihr Büro eröffnet und somit alle Parkplätze für sich beansprucht bzw. gemietet und von sich aus Schilde aufgestellt. Seid dem haben meine Eltern das Problem einen Parkplatz zu finden. Was meine Meinung nach absolut nicht gerecht ist da die Parkplätze Früher für die Bewohner gewesen sind !
Jetzt zu meine Frage dürfen Sie die Parkplätze für sich Beanspruchen bzw Mieten ?
Ja. Hätten Deine Eltern sicher auch gedurft, nur war der Sixt halt schneller.
Wo ist dieser Parkplatz, öffentlicher Straßenbereich oder ein Privatgelände?
Wenn hier eine Wohnung gekauft wurde, war ein Parkplatz Bestandteil des Kaufvertrags?
War der bisher genutzte Parkplatz von den Eltern angemietet oder "einfach so" genutzt, weil er frei war?
Wau wusste garnicht das es so schnell geht...
1 Es ist ein öffentlicher Straßenbereich
2 Nein gehörte nicht zum Kaufvertrag
3 Alle Bewohner ihn mittelbare nähe haben diese Parkplätze benutzt gehabt....
Das problem ist auch die parkplätze die sie schon haben reichen für die nicht aus und sie stellen ihre karen überall hin
Wenn es sich um öffentlichen Straßenbereich handelt, dann darf da geparkt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Da ist ein Firmen- oder Mietwagen kein anderes Fahrzeug als ein "normaler", privater PKW.
In reinen Wohn-, Erholungs- oder auch Kurgebieten (Flächennutzungsplan) dürfen LKW über 7,5 Tonnen nicht regelmäßig parken.
Regelmäßig bedeutet mehr als 2 Mal pro Woche, da hier allerdings eine Mietwagenfirma ansässig ist, dürfte es sich eher um ein Mischgebiet handeln, in dem dann auch große LKW längerfristig und regelmäßig parken dürfen.
Es existieren eigentlich nur theoretische Möglichkeiten:
- Überprüfen, ob mit der Gewerbegenehmigung auch die Verpflichtung zum Nachweis eigener Parkplätze existiert, diese tatsächlich existieren und auch genutzt werden.
Sind jedoch mehr Fahrzeuge ansässig als "Pflicht"-Parkplätze dann ist das eben so.
- Unterschriftenaktion der Anwohner und damit bei der Gemeinde sogenannte "Anwohnerparkplätze" bzw. "-parkbereich" beantragen.
Anspruch auf einen derartigen Parkausweis haben dann nur unmittelbare Anwohner aber keine Mitarbeiter irgendwelcher ansässigen Firmen und auch keine Firmen für ihre Firmenwagen.