Betrug in der Werkstatt?
Hallo zusammen,
zum Anfang mal was über meinen Fehler. An Weihnachten letzten Jahres hatte ich einen Zahnriemenriss und mein Motor war am Ar.....
Ich besorgte einen gegrauchten Monseomotor der laut meiner Werkstatt passen sollte.
Damals beprachen wir das wir am besten gleich die Kupluung (KM-Stand 145tkm) tauschen, da das dann billiger ist, weil der Motor ja schon ausgebaut ist.
OK....alles wurde gewechselt ich bekahm eine Rechnung von ca. 1300.- und er meinte 1000.- wären OK für ihn, da mein Vater (und andere meiner Familie) schon seit Jahren Kunden sind.
Jetzt (Urlaub) stellt sich raus das keine Kuplung verbaut wurde und in der Kuplung Teile rumfliegen die da nix verlorren haben
Ich hab meinen Händler dann angerufen um zu fragen ob ihm Fotos der ausgebauten Kupplung reichen oder ob ich die Teile mitbringen soll.
Und jetzt kommt es.
Ermeinte er hätte damals keine Kupplung verbaut und ich hätte auch nur 500.- bezahlt , was definitif nicht stimmt.
Die Werkstatt hier im Norden hat alles dokumentiert.
Wie verhalte ich mich da am besten.....Soll ich mal ne Rechtsberatung beim ADAC nehmen ?
Grüß euch Stefan
Du hast doch eine Rechnung, also auffordern zur Nachbesserung.
Verstehe das alles nicht so ganz.
Irgendeine Kupplung muss ja verbaut wurden sein denn ohne Kupplung fährt er ja bekanntlich net.oder???
.....inzwischen bin wieder Zuhause, neue Kupplung wurde an meinem Urlaubsort eingebaut.
Mein Händler der anfangs angeblich eine neue Kupplung verbaut hatte, faxte mir eine Rechnung (auf der lediglich ein Zahnriemenwechsel stand) mit einem Betrag von 500.- und meinte wir hätten wegen des Preises das mit der Kupplung damals gelassen.
Ich habe gleich die Rechnung daheim gesucht und gefunden.
Also auf der Rechnung, die zu meinem Entsetzen leider nur eine Werkstattkarte ist, steht der Motor, Zahnriemen und Kupplungswechsel mit sämmtlichen Kleinteilen drauf.
Das hat er mir damals, als ich ihm (mit meinem Vater zusammen) die 1000.- gegeben habe, unterschriebne und getsempelt, übergeben.
Er hat wohl dann nachträglich eine Rechnung über 500.- geschrieben, da wir 500.- in bar zahlten und 500.- mit EC-Karte.
Kann ich diese Werkstattkarte als verbindliche Rechnung sehen ?
Jetzt spielen wir mal das:
"Ich sehe was, was Du nicht siehst"
Hier geht es um einen Betrug, ganz klassisch der Steuerhinterziehung durch das übliche "ohne Rechnung", das ist hier der Startpunkt.
BEIDE Seiten sind hier Täter, da beide Seiten einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen wollten, zu einem Nachteil eines Dritten, der Gemeinschaft der Steuerzahler.
Jetzt verlangt der eine Täter einen Schadensersatz vom anderen Täter, weil der Betrug auf seiner Seite keinen wirtschaftlichen Erfolg gehabt hatte.
Nun würde ich gerne mal wissen,
wo in einem Gesetz verankert ist oder sein soll, dass Betrugs-Straftaten auch wirtschaftlich erfolgreich sein müssen,
wie man Schadensersatzansprüche erhält, wenn ein Betrug nicht geklappt hat?
ob es nicht aus der Logik heraus "der Staat", also die Gemeinschaft der Steuerzahler, vertreten durch die verwaltende Behörden, hier das Finanzamt, dann schadensersatzpflichtig ist, weil der Betrug ursprünglich gegen "den Staat" gerichtet war,
wie breit das Grinsen eines Richters sein wird, wenn er diese Klageschrift liest,
wie lang Dein Gesicht und das von Deinem Vater sein wird, wenn Ihr anhand eines Schreibens der Staatsanwaltschaft über ein Ermittlungsverfahren gegen Euch feststellt, dass der Richter dieses Klageschreiben direkt an die Steuerfahndung weitergeleitet hat.
Hier wollte ein Kleinganove schlauer als der Andere sein und hat in der Gier vergessen, dass gewisse Risiken beim Begehen von Straftaten vorhanden sind und man den Erfolg einer Straftat nicht einklagen kann.