führerscheinentzug brauche ummbedingt eure hilfe
hallo zusammen also ich habe ein problem ich musst mein führerschein für 1 monat abgeben und an einem sonntag führ ich weg und es war halb 1 uhr morgen und ich hatte kein recht zu fahren nur bis um 12 uhr noch doch ich war unterwegs und konnte leider auch nicht fliegen und so hilten mich die polizei an und haben mir gesagt ja ihr führerschein ist gesperrt, sie haben kein recht zu fahren doch ich musste ja irgendwie nach hause kommen, und mir sagte das strassenverkehrsammt ich bekomme für einen 1 jahr den entzug über kann ich hier etwas machen ? brauche mein führerschein ummbedingttt
HILFFEEEE
Wenn Du Deinen Führerschein so unbedingt brauchst, hättest Du Dich von vornherein an die Verkehrsregeln halten müssen. Dann hättest Du ihn gleich gar nicht einen Monat lang abgeben müssen.
Jetzt hast Du allerdings den Platzhirschen geschossen, denn zu der Ordnungswidrigkeit ist jetzt eben noch eine Straftat dazu gekommen. Aus Fahrverbot wird Führerscheinentzug und so ganz billig wird das sicher auch nicht sein.
Oh mein Gott!!!
Du sagst es doch schon: ich hatte kein recht zu fahren.
konnte leider auch nicht fliegen und so hilten mich die polizei an
Hast du dir gedanken gemacht bevor du ins Auto gestiegen bist das du jetzt das nächste Jahr fliegen darfst?
Den Führerschein jetzt wieder zu bekommen wird ein riesen aufwand sein. Ich bin kein Fachmann aber ich würde mich mal schlau machen und die Geldstrafe abwarten. Vielleicht ist ja auch eine MPU notwendig.
Nimm es mir nicht übel, aber da kann man von mir kein mitleid erwarten. Jeder der eine Uhr lesen kann muß wissen das um 0 Uhr der Tag rum ist.
Jetz hier groß "HILFFEEE" schreien nutzt jetzt auch nix mehr ...
... was meinst Du, sollen wir jetzt tun?! - Den Richter bestechen?!
Im Übrigen spricht nicht das Straßenverkehrsamt einen Führerscheinentzug aus, sondern ein ordentliches Verkehrsgericht ... weil Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat ist.
Außer dem Führerscheinentzug wird da Übrigens noch so Einiges Unangenehme auf Dich zukommen.
Da ist nicht zu helfen. Zunächst mal kannst Du nun in Ruhe den Strafbefehl abwarten. Strafbefehl, weil das eine Straftat war und vor Gericht kommt.
Was bei rauskommen kann? Laut Katalog
bis zu 1 Jahr Haft oder Geldstrafe und 6 Punkte in Flensburg. Welche Auflagen dann später von der Zulassungsstelle gemacht werden, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, das ist derzeit nur zu vermuten. Einfach wirds jedenfalls nicht und billig auch nicht.
Entzogen hat man Dir die jetzige Fahrerlaubnis noch nicht, das kann nur ein Richter tun, und der wird dann möglicherweise eine Sperrfrist aussprechen für die Erteilung einer neuen.
Den einmonatigen Führerscheinentzug hast Du bestimmt nicht ohne Grund bekommen.
Das hat Dich ja nicht weiter gestört und Du bist dennoch gefahren. Das nennt man dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
Am Besten nimmst Du dir jetzt einen guten Anwalt.
Wie schon geschrieben, jetzt ist so richtig Ärger vorhanden:
Eine Fahrt während einer Sperrfrist ist eine Straftat - Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es gibt da auch keine "Übergangsfristen", sondern die ganz einfach Fragestellung nach ja oder nein. Wie lange dieses Nein schon gilt, ist unerheblich.
Wir sind hier bei den Straftaten, da gibt es keinen "weichen Übergang", dass ein Mord auch Rache in den ersten 2 Stunden nach einer Beleidigung noch zulässig wäre.
Dieses Beispiel mag übertrieben vorkommen, ist aber nicht, es sind beides Straftaten aus dem Strafgesetzbuch, somit gelten für Beide die gleichen prozessualen Regeln - die Strafprozessordnung -, "nur" die Höhe der Strafe ist unterschiedlich, aber heftig mit auch erheblichen persönlichen Auswirkungen, ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Eine Diskussion oder Argumentation, dass man nur 10 Minuten "zu spät" war, ist ohne jede Auswirkung, der Hammer fällt sekundengenau.
Im Ergebnis wird es zu einem insgesamt etwa 12 monatigen Fahrerlaubnisentzug kommen, zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von etwa 40 Tagessätzen (ein Tagessatz ist Monatsnettolohn geteilt durch 30), somit hier knapp 1,5 Monatsgehälter.
Dass Du die Fahrerlaubnis benötigst und ein Entzug eine unangenehme Wirkung für Dich hat - nun ja, genau das muss eine auch Strafe bewirken.
Gegen diese Strafe vorgehen, weil sie genau dem entspricht, was der gesetzlichen Vorgabe entspricht - extrem "unangenehm" zu sein - ist nicht möglich.
Derzeitig ist die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen. Ist absehbar, dass eine unzulässige Handlung zu einem Fahrerlaubnisentzug führt, muss die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden.
Da bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren oder Strafbefehl noch etwas Zeit vergehen wird, wird die jetzige Zeit des vorläufigen Entzuges in der Strafe mit eingerechnet.
12 Monate Entzug sind die Regelstrafe, kommt es in 4 Monaten zum Prozess/ Strafbefehl, werden dort "nur" noch 8 Monate Sperrfrist angeordnet - sind insgesamt 12 Monate und "passt".
Daher nicht irritieren lassen, wenn man im Internet völlig unterschiedliche Strafangaben findet, von 3 Monaten bis auch 12 Monaten.
Da ist kein Unterschied in der Strafhöhe vorhanden, sondern nur eine unterschiedlich Hohe der RESTLICHEN Zeit, weil seit dem vorläufigen Entzug bereits Zeit vergangen ist und angerechnet wird.
Der Rückschluss, weil es unterschiedlich hohe Strafen für diese Straftat bei einem Ersttäter gibt, es sich dann doch dann irgendwie an der Tat orientiert und "weniger schlimmes" Fahren ohne Fahrerlaubnis gäbe, ist falsch.
Das Hinzuziehen eines Anwaltes sollte genau überlegt werden, fast immer ist das mit Nachteilen verbunden.
Ein Anwalt kann an der begangenen Handlung weder etwas verändern noch "schönreden":
Der Tatablauf ist recht einfach geregelt, Dinge wie das berühmte "schwierige Elternhaus" spielen dort nicht rein, die Strafe für einen Ersttäter ist auch nicht sonderlich veränderbar, weil sie aus einer Tabelle ähnlich dem Bußgeldkatalog stammt.
Ein Anwalt hat so ziemlich keine Möglichkeit, dort sonderlich strafmildernd einzugreifen.
Am Fahrerlaubnisentzug wird sich nichts verändern, die Tat ist zweifelsfrei begangen, somit existiert für den Bereich keinerlei Spielraum.
Bei der Geldstrafe lässt sich manchmal in der Argumentation etwas finden, um aus den 40 Tagessätzen "nur" 30 Tagessätze zu machen.
Man darf aber nicht vergessen, dass ein Anwalt Geld kostet, hier handelt es sich um einen Straftatbestand, der nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Im Gesamtergebnis spart man sich vielleicht 10 Tagessätze bei der Strafe und zahlt dafür an den Anwalt etwa 1.700 Euro Honorar.
Ich würde zumindest derzeitig noch keinen Anwalt hinzuziehen, er kann bisher ohnehin nichts machen, außer Geld kosten.
Wenn der Strafbefehl kommt und die dort aufgeführte Strafe deutlich höher ist, als (insgesamt) 12 Monate Fahrerlaubnisentzug und / oder deutlich höher als 40 Tagessätze, dann kann man immer noch einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
Man hat 7 Tage ab dem Erhalt des Strafbefehls Zeit, Widerspruch einzulegen, das ist Zeit genug für einen Anwalt das Ding zu prüfen und etwas vorzuschlagen bzw. dann fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Eine derartige reine Beratung in einem Erstgespräch kostet nur rund 170 Euro und wird oft von von einer Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub übernommen.
Was Du jetzt machen musst und zwar sofort:
Regel Dein Leben neu, wie Du ohne Fahrerlaubnis einen sehr langen Zeitraum auskommen wirst.
Daran wird kein Weg vorbeiführen.
Ich war bisher der Meinung, ein Entzug der Fahrerlaubnis ist niemals befristet.
Entzug ist Entzug. Obendrein spricht der Richter eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis aus. Die kann unterschiedlich ausfallen.
Die "alte" Fahrerlaubnis ist jedenfalls weg - für immer. Das eben unterscheidet das Fahrverbot, bei dem die Fahrerlaubnis hinterlegt wird für eine festgesetzte Zeit, vom Entzug, der deshalb nur von einem Gericht ausgesprochen werden kann.
Da aber Linksfahrer hier nicht unterscheidet, lass ich mich gern belehren, falls ich nicht auf neuestem Kenntnisstand bin.
Nee, tut mir leid. Erst wenn ich sicher weiß, daß heutzutage zwischen Führerscheinentzug (Fahrverbot) und Entzug der Fahrerlaubnis kein Unterschied mehr gemacht wird.
Oberlehrer hin oder her: Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist diese weg. Es kann nach evtl. ausgesprochener Sperrfrist und evtl. mit Auflagen - bis hin zu neuer Prüfung-
eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, wobei im Falle ohne Prüfung die Daten,also Klassen der "alten " Fahrerlaubnis wieder eingetragen werden. Es bleibt aber eine neue Fahrerlaubnis. Und falls ein Richter eine Sperrfrist erteilt hat, dann gilt die für die Zulassungsstelle, die erst nach Ablauf dieser Sperrfrist eine neue - eben eine neue - Fahrerlaubnis erteilen darf.
Die alte Fahrerlaubnis ist und bleibt erloschen.
Es tut mir leid, daß ich mich immer wieder hinreißen lasse zu einer Reaktion.
Einen Fehler allerdings machst Du sehr wohl.
Du meinst, ich wolle Dir einen Fehler nachweisen. Da liegst Du völlig falsch. Das habe ich nicht nötig. Ich habe mit gutem Erfog mein Berufsleben hinter mich gebracht und bemühe mich derzeit, allmählich ruhiger und gelassener zu werden. Vielleicht freut es Dich ja. Die Fehler anderer sollten mich da nur interessieren, wenn sie mich betreffen.
danke für deine iformatzionnn
jja da hast du recht