Kaufvertragsrücktritt wegen Nötigung und Bedrohung
Habe ein fahrzeug privat über ein internetportal verkauft.Abholungstermin wurde per e-Mail vereinbart.2 tage vor dem vereinbartem termin bekam ich eine E-Mail folgenden Inhaltes:
Hallo,
mit Betrüben musste ich feststellen, dass Sie die Anzeigen für das KFZ in Mobile und Autoscout nicht entfernt haben. Im Gegenteil, Sie haben in beiden Portalen den Preis deutlich gesenkt. Ein Schelm, wer böses denkt."
Um das mal hier absolut klar zu machen, wenn ich am Dienstag zum vereinbarten Zeitpunkt in *** stehe und Sie, oder das erworbene KFZ nicht da sind, gehe ich mit einer kleinen DIN-A 4 Mappe mit Webseitenausdrucken und Accountinformationen zu einer Behörde, deren Außendienst Ihnen keine Freude machen dürfte.
Außerdem werde ich dann die Regel für Spaßbieter, die Sie in Ihrem Angebot aufgestellt haben, auf Spaßanbieter erweitern.
Ich hoffe, ich habe mich klar und unmissverständlich ausgedrückt.
Wünsche noch ein entspanntes Wochenende
Zitat Ende
Da ich aber das Fahrzeug nicht inseriert habe und für mich auch kein Grund bestand das Auto anderweitig anzubieten,fühlte ich mich jedoch bedroht und genötigt.Habe ihm dann mitgeteilt,das ich aus Gründen der von Ihm ausgesprochenen drohung vom Kaufvertrag zurücktrete.Jetzt möchte er Schadenersatz, da angeblich das gleiche auto erheblich teurer ist.
Die Trolls sind wieder unterwegs rofl
Ich würd einfach warten dass er kommt und ihn dann verprügeln mit Zinsen.
Wieso? Das Fahrzeug ist noch nicht verkauft, und
es bestand noch keine zusage,so eine Mail kommt mir
auch sehr komisch vor.
Wurde das Fahrzeug über Ebay verkauft? In dem Fall ist nämlich sehr wohl ein bindender Kaufvertrag geschlossen worden, der auch eingehalten werden werden muß. Ansonsten kann man nämlich auf Nichteinhaltung klagen. Mal bei www.wortfilter.de vortragen, den Fall.
Er "bedroht" Dich, wenn Du ihm das Fahrzeug nicht für den ehemals hohen Preis verkaufst, sondern für weniger an jemand anderen?
Und Du willst den Wagen wegen genau dieser "Drohung" nicht an Ihn, sondern für weniger Geld an jemand anderen verkaufen?
Und da Du den Wagen für weniger Geld an jemand anderen verkaufen willst, würde der "ehemalige" Käufer einen Schadensersatz verlangen, weil der Wagen viel mehr kostet?
Aha