Laguna III Zylinderkopfdichtung Defekt?
Hallo war heute zum Ölwechsel Laguna III Bj.05.2008. km Stand 41868 da der Bordcumputer einen Service eingefordert hat. Der KFZ-Mechaniker stellte dann im rechten Bereich Ölaustritt an der Kopfdichtung fest. Nicht viel aber immerhin .Kopfdichtung defekt nach 41000 km ? Bin das Auto immer normal gefahren. Habe den Wagen mit Inspektion im Februar bei KM 27000 bei Renault gekauft. Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Wie stehts mit der Gewährleistung in diesem Fall ?
Viele Grüße
Hat er ganz sicher die Kopfdichtung gemeint und nicht vielleicht die Dichtung vom Ventildeckel? War das ein Mechaniker von ATU? Die sehen schon mal sowas und bieten auch gleich die Reparatur an - zu "Sonderkonditionen"!!!
Wenn Du das Fahrzeug erst im Februar von einem Renault-Händler gekauft hast, hast Du noch Garantieansprüche bzw. Ansprüche aus Sachmängelhaftung.
Stell' dem Verkäufer das Fahrzeug mal vor und wart`erst mal dessen Diagnose ab.
das is`n diesel?!!?
Ja Hallo, das ist ein Diesel, kein ATU Mechaniker und er meinte die Zylinderkopfdichtung. Vielen Dank für die Antworten. Wenn noch jemandem etwas einfällt bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Hallo, war heute bei Renault, jetzt wollen Sie das Auto für drei Tage in die Werkstatt nehmen und kucken ob das die Zylinderkopfdichtung ist. Ölaustritt hat der Servicemitarbeiter bestätigt. Es kam aber gleich der Hinweis auf die Sachmängelhaftung nach Ablauf von sechs Monaten und das ich jetzt in der Beweisführung/Nachweispflicht wäre. Hört sich an , als wenn Sie den Schaden nicht bezahlen wollen. Hat jemand Erfahrung damit ?
MfG
Hallo, war heute bei Renault, jetzt wollen Sie das Auto für drei Tage in die Werkstatt nehmen und kucken ob das die Zylinderkopfdichtung ist. Ölaustritt hat der Servicemitarbeiter bestätigt. Es kam aber gleich der Hinweis auf die Sachmängelhaftung nach Ablauf von sechs Monaten und das ich jetzt in der Beweisführung/Nachweispflicht wäre. Hört sich an , als wenn Sie den Schaden nicht bezahlen wollen. Hat jemand Erfahrung damit ?
MfG
Der Hinweis auf die Beweislastumkehr durch die Werkstatt ist weder falsch noch unberechtigt, mit dem Gongschlag nach 6 Monaten dreht sich das.
Mag einen nicht gefallen, aber das interessiert so wenig, wie es uninteressant ist, ob diese pauschalen ersten 6 Monate zu Lasten der Werkstatt von denen als sonderlich angenehm empfunden werden.
Immerhin kann einiges innerhalb Deiner 15.000 Kilometern passiert sein, was die ZKD nicht sonderlich mochte und darauf nun reagiert hat.
Jooo, genau so stellt sich das dar; die wollen Dir wohl die Kosten aufs Auge drücken.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss Dir der (gewerbliche) Verkäufer nachweisen, dass der jetzt beanstandete Sachmangel nicht bereits schon seit/bei Fahrzeugübergabe vorlag, um leistungsfrei zu werden.
Nach den 6 Monaten erfolgt die so genannte "beweislastumkehr": Dann musst DU als Käufer dem (gewerblichen) Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden war, um Ansprüche aus Sachmängelhaftung wirksam gegen ihn geltend machen zun können.
Moin Moin,
hat den die Renaultwerkstatt einen Kulanzantrag bei Renault gestellt?
Aufgrund der KM-Leistung und des Zulassungsdatum kann ich mir vorstellen, dass Renault hier einen Großteil der Kosten übernehmen wird.