Fahrausweis in Deutschland wegen Alk. entzogen - darf ich in meinem Heimatland fahren
hallo, wie ist das, ich bin 60Jahre alt, als meine Frau die Krebsdiagnose bekam erwischte man mich in Deutschland mi Alk. am Steuer. Muss ich nun damit rechnen dass die Fahrerlaubnis auch für die Schweiz gilt? bin 65Jahre, Schweizer Bürger, noch nie was mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Die einen sagen ich darf in der Schweiz fahren aber nicht in Deutschland? Wie ist die rechtl. Lae?
Gruss
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot? Das ist die wesentliche Frage.
Hast Du due gkeiche Frag nicht schon mal als collan gestellt?
Grundsätzlich gilt:
Der Führerschein bzw. die Fahrberechtigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund fahren zu dürfen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt zu ihrem Erlöschen, es gibt also keine Fahrerlaubnis mehr. Um wieder zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt zu sein, muss um Neuerteilung angesucht werden.
Aber:
Eine Fahrberechtigung/Führerschein kann immer nur von den Behörden des Landes entzogen werden in dem der Führerschein auch ausgestellt wurde!
Eine deutsche Behörde kann also keinen Schweizer Führerschein entziehen.
In diesem Fall gibt es als Alternative zur Entziehung der Fahrerlaubnis die sogenannte "Nutzungsuntersagung" gemäß § 69b Abs. 1 StGB.
Das bedeutet im Klartext das Du Deine Schweizer Fahrerlaubnis behältst, nur wird Dir das Recht entzogen diese Fahrberechtigung in Deutschland zu benutzen.
Dein Führerschein ist also - bis zum Ablauf der Entzugsfrist - in Deutschland ungültig!
Üblicherweise wird der Führerschein in einem solchen Fall zuerst von der Deutschen Polizei eingezogen/beschlagnahmt und dann an die Ausstellende Schweizer Stelle zurückgesandt.
Von dort sollte dann der Führerschein an den Besitzer zurückgegeben werden.
Die Nutzungsuntersagung gilt NUR für Deutschland!
In der Schweiz kannst Du also weiterhin ohne Probleme fahren.
Was das Bußgeld angeht -
das kommt darauf an wie viel Alkohol Du im Blut hattest.
Wenn man Dir den Führerschein entzogen bzw. beschlagnahmt hatte dann gehe ich von mindestens 0,5 Promille aus.
Das wären dann 500,-.Euro Bußgeld und 4 Wochen Nutzungsuntersagung in Deutschland.
Ab 1,1 Promille wird es dann echt teuer,
Geldstrafe oder in schlimmen Fällen sogar Freiheitsentzug,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis, also Nutzungsuntersagung in Deutschland.
Bei Ersttätern ist dabei eine Geldstrafe von ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Nutzungsuntersagung von 6 bis 12 Monaten üblich.
Das ist alles was ich zu diesem Thema herausfinden konnte - natürlich alles ohne Gewähr, hier ist ja keine Rechtberatung.
Ich hoffe das hilft Dir fürs erste weiter.