Wie lange darf man mit frz. Kennzeichen hier in Deutschland fahren?
Ich sehe oft einen älteren Herren, der sich vor gut einem Jahr (!) einen Polo aus dem Elsass gekauft hat. Man erkennt das am Händleraufkleber hinten am Auto.
Der Herr ist Deutscher, und er fährt bis heute mit dem bisherigen französischen Kennzeichen herum.
Wie geht das an? Ich habe mal herumgestöbert und verschiedene Aussagen gefunden, von "unverzüglich ummelden" bis zu "bis einem Jahr ist das erlaubt...."
Was gilt denn nun? Fährt der mit einem noch in Frankreich zugelassenen Auto, ist das gar nicht zugelassen (und versichert?), oder???
Fragen kann ich ihn nicht, kann ihn ja schlecht anhalten...!
Hoffe, jemand von Euch weiß da mehr!
Frag mich zwar, was Dich das angeht, was andere Leute machen, aber es gilt die mehr als 185 Tage Regelung, d. h. das Auto muß dort zugelassen sein, wo es sich mehr als 185 Tage im Jahr befindet.
Hier kommen zwei Dinge zum Tragen:
- Steuerrecht
Fährt ein Deutscher Staatsbürger in Deutschland ein Fahrzeug, dann muss er dafür die KFZ-Steuer entrichten - ab der ersten Sekunde. Es ist völlig unerheblich, dass das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und dort eine Steuer entrichtet wird.
- Zulassungsrecht
Ein Fahrzeug muss dort zugelassen sein, wo sein Haupt-Nutzungsort ist. Als Hauptnutzungsort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug mehr als 185 Tage (~6 Monate) in 12 aufeinander folgen Monaten genutzt wird.
Nicht erst ab dem Erreichen der 185 Tage, sondern ab dem Zeitpunkt, wo fest steht, dass eine derartige Nutzung erfolgen wird. Somit kann auch hier praktisch eine Pflicht für eine deutsche Zulassung ab der ersten Sekunde nach Grenzübertritt existieren. Juristisch "unverzüglich", was "ohne eigene Schuld innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen" sind.
"Schlupfloch" dabei: Die Strafbarkeit tritt erst nach einem Jahr ein. Es KANN ab der ersten Sekunde unzulässig sein, es IST spätestens nach 185 Tagen unzulässig, es kann aber erst nach 12 Monaten bestraft werden.
Diese Vorgabe gilt aber nur für Fahrzeuge, deren Zulassung aus einem anderen EU-Land stammt. Fahrzeuge, die nicht in einem EU-Land zugelassen sind, dürfen 6 Monat mit ausländischer Zulassung fahren.
Ausgenommen Mitarbeiter von Botschaften und Regierungen, und Mitarbeiter aus dem militärischen Bereich der ehemaligen Besatzungsstaaten sowie Fahrzeuge aus dem Fuhrpark dieser Institutionen, die dürfen unbegrenzt.
Hallo, die Frage ist schon verwirrend. Du kannst mit einem "double W" Kennzeichen bis 3 Monate fahren. Was darüber hinaus geht ist ein normales Kennzeichen aus Frankreich notwendig. Dafür braucht mann einen Erst oder Zweitwohnsitz in Frankreich. Dann muß auch die Haftpflichtversicherung durch eine, am Fahrzeug sichtbare grüne Plakette, nachgewiesen werden. Mit Sicherheit ist das bei deinem Nachbar so. Gruß Hill
Genau, ich hoffe wir geben hier keine Grundlage zum Denonzieren. Ist mir auch erst nach der Antwort eingefallen. Aber der gehört ja zur Community. Hill
Saaachte, Leute, ich will und werde niemanden denunzieren, verfolgen oder sonst was Fieses machen.
Ich habe vor einem Jahr, im März 11, eine andere Arbeitsstätte hier in der Stadt bekommen und kurz darauf fiel mir der Polo auf, den ich seither immer wieder mal parken bzw. fahren sehe, eben mit franz. Kennzeichen. Da ich mich nun mal auch um kleine Dinge kümmere und selber schon darauf angesprochen wurde, dass der Herr X. wohl ein Auto in F gekauft habe und noch immer mit dem frz. Kennzeichen fahren würde, hab ich mich eben gefragt, ob das erlaubt ist.
Klar ist es seine Sache, aber vielleicht macht der Herr ja ohne es zu wissen etwas, das ihn teuer zu stehen kommen könnte? Ich weiß nur dass er kein Franzose ist. Tante Guugel brachte keine eindeutigen Regelungen, aber mit hosenmatzens Antwort kann ich (wieder mal, danke!) doch was anfangen.
Schau an, manchmal lösen sich Fragen von ganz alleine....
Als ich heute morgen zu meiner Arbeitsstätte kam, war gerade der Hausmeister vor dem Haus zugange. Und auf der anderen Straßenseite stieg gerade besagter älterer Herr in sein Auto und winkte dem Hausmeister zu. Darauf fragte ich diesen, dass mir aufgefallen sei, dass der Mann schon lange mit F-Kennzeichen fahren würde.
Seine Antwort war einfach und logisch: Das Auto gehört seiner Enkelin, die in Straßburg lebt und bei einem franz. Versicherungskonzern arbeitet. Sie sei für ein Jahr nach London abkommandiert worden, und weil sie ihr Auto nicht mitnehmen wollte -Linksverkehr- fährt Papa das so lange, er hat kein eigenes...!
So simpel kann's manchmal sein
Also fährt er illegal
Was geht Dich das eigentlich an?
Gilt dieses "was geht Dich das an" nicht ebenso für Dich?
Welches Interesse hast Du denn an seiner Intention?
Geht Dich seine Intention etwas an und warum dann noch so weit, dass Du 4 Jahre nach seiner Fragestellung noch ein Verlangen hast, danach zu fragen?