Bevor da Romane geschrieben werden, tu' ICH's jetzt erstmal (einen Solchen zu verassee
):
Zitat Mo24 ... ruft der käufer mich an und !MEINT! das dass auto ein unfall hatte auf der rechten seite laut !GUTACHTEN!. [/ZitatEnde]
.. ja watt-denn-nu ??: "meint" ist eine subjektive Aussage .. und "Gutachten" bedeutet einen objektiven Tatbestand. .. oder hat der Verkäufer jetzt "gemeint,-er-habe-ein-Gutachten" .. es KÖNNE also MÖGLICHWE WEISE ein Gutachten existieren .. bla-bla-bla
Der KÄUFER muss ja zunächst mal dem Verkäufer seine Behauptung nachweisen,möglichst per unabhängigem Sachverständigengutachten, dass es sich um ein Unfallfahrzeug im rechltichen Sinne handelt.
Kann er das NICHT, is' eh' Essig mit Minderung bzw. Wandlung des Kaufvertrages.
Bisher ist vom Fragesteller darauf ja noch gar nicht eingeganen worden.
Es ist doch angesichts der massiven Vorhaltung wie "schweren Betruges" (also schwerer als 3 kg
) und offenbar sonstigen "Sturm-im-Wasserglas"-Aüßerungen ( noch gar nicht klar, ob:
a) dieses "Gutachten" überhaupt existiert
b) es sich um ein unabhängiges und qualitativ einwandfreies Sachverständigengutachten handelt.
Also sollte der Fragesteller sich Dieses Solches erstmal zukommen lassen (Kopie per Fax, eMail, Schnecknpost etc.)
...und DANN auf Grund dieser Sachlage entscheiden; dazu evtl. einen Rechtsanwalt hinzu ziehen, FALLS begründete Zweifel an den Vorhaltungen des Käufers bestehen. Im Zweifelsfall ist DER nämlich dann "dran", wenn er vorsätzlich versuchen sollte, unwahre Behauptungen wissentlich in die Welt zu setzen.
Das stante pede mit der "Mängelrüge" verbundene Angebot, das Ganze sei mit einer Kaufpreisminderung von 800,-€ abgegolten, KÖNTE nach unlauteren Mitteln riechen, im Nahhinein einen günstigeren Einkaufspreis zu erzielen; aus welchem Grund auch immer. Braucht nur ein "Freund" gesagt haben: DEN Wagen bekommst Du aber oftmals 'nen Tausender günstiger.
Ich sag's mal aus meiner Sicht: Wenn ich keinen Unfallwagen haben möchte, "tröste" ich mich auch nicht mit einem minderen Einkaufspreis, der den Wertverlust EVTL. abdeckt. Dann suche ich eben so lange, bis ich ein adäquates Fahrzeug finde. Die Wandlung beim jetzigen Sachstand durchzusetzen - falls es denn erwiesener Maßen ein Unfallfahrzeug sei - wäre ja rechtlich absolut kein "Kraftakt".
Bei dieser Konstellation würde ich dem VERkäufer dann keine Wahl lassen, ob Minderung oder Wandlung .. ICH als Käufer würde glasklar die Marschrichtung vorgeben. Daher halte ich das Verhalten des Käufers für nicht so recht nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang (Wertverlust) wäre mal der ungefähre Verkaufspreis, Alter und Fahrleistung des Fahrzeugs zu wissen; dann kann man schon auf Grund der durch den Käufer quantifizierten Minderungs-Forderung Rückschlüsse auf evtl. "Ungereimtheiten" ziehen.