325 Ti
Hallo habe am 27.04.10 mein 325 ti verkauft !
Im Vertrag steht drin Privat verkauf so wie gesehen so gekauft keine garantie keine gewährleistung und probe gefahren .
Heute 20.05.10 ruft der käufer mich an und meint das dass auto ein unfall hatte auf der rechten seite laut gutachten.
ich hatte das auto unfallfrei gekauft und hatte keinen unfall in der zeit wo ich es auch gefahren habe es wurde nur die linke seite lackiert wegen kratzer und der käufer weis auch davon bescheid.
er meint ich soll ihm 900 euro geben weil er sich nicht über den tisch ziehen lässt oder er macht ne anzeige wegen schweren betrugs und bla bla bla.... .
habe leider den kaufvertrag von dem händler nicht wo ich es gekauft habe aber die adresse und die nummer . .
Im vertrag steht drin: Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und in der Zeit, in der es sein Eigentum war und - soweit ihm bekannt - auch früher , nicht gewerblich genutzt wurde , und unfallfrei war und keine sonstige erhebliche Beschädigung erlitt.
wie soll ich vorgehen was soll ich machen bitte gebt mir einen tipp hätte ich gewusst das dass ein unfall auto ist hätte ich es ja auch erwähnt.
Hi,
erstmal ganz ruhig und eins nach dem anderen.
Also zum einen kann er dich natürlich Anzeigen wegen "Betrug" dich wegen schweren Betrug anziegen ist totaler Schwachsinn! Wenn dann entscheidet das die Stattsanwaltschaft ob es ein schwerer Betrug ist!
Ich sehe es wie folgt: du hast den PKW unfallfrei erworben (das du den Kaufvertrag nicht mehr hast ist ärgerlich sollte aber ja beim damaligen Verkäufer zu beziehen sein) in der Zeit wo der PKW in deinem Besitz war ist er in keinen Unfall verwickelt worden oder hat sonst einen Schaden davon getragen, der Tatbestand des Betruges ist in meinen Augen nicht erolgt, zumal du den Verkäufer nicht getäuscht hast oder durch eine falsch behauptung dir einen Vorteil verschafft hast.
So, rein rechtlich (Rechtsanwalt privatklage weg) ist das ganze wieder eine ganz andere Sache, aber dazu wäre zu wissen wie alt war der besagte Wagen wieviel kilometer hatter gelaufen, was waren es genau für kratzer an der seite? wer hat dieses beseitigen lassen? wie hoch war der schaden usw.
Unfallschäden sind Pflichtangaben, die im Kaufvertrag gemacht werden müssen.
Hatte das Fahrzeug einen Unfallschaden, der nicht angegeben wurde, hat der Käufer das Recht auf Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrages).
Kein Wissen über einen Unfallschaden zu haben oder eben auch selber bei Fahrzeugkauf falsch informiert worden, verändern nichts an den Rechten des Käufers.
Eine Ahnung zu haben schützen "nur" vor einer Verurteilung wegen Betruges, wegen dem fehlenden/nicht beweisbaren Tatmerkmal des Betruges. Also die Vorwürfe "schwerer Betrug" (was soll überhaupt "schwer" sein, alles über 3 kg?) und blabla kann der Käufer stecken lassen - ist nur blabla.
Es bleibt aber dessen Recht auf Wandlung so weit es sich tatsächlich dabei um einen anzugebenden Unfallschaden handelt. Rückzahlung des Kaufpreises inkl. bisherige Kosten, die der Käufer in dem Zusammenhang hatte (Zulassungskosten, Kennzeichenanfertigung, ..), in Gegenrechnung jedoch ein Nutzungsausgleich für bisher gefahrene Kilometer, nach geltender Rechtsprechung 0,67% je gefahrene 1.000 Kilometer.
Die vorgeschlagene Minderung kann man im gegenseitigen Einvernehmen machen - entsprechender Vertrag darüber nicht vergessen - muss man aber nicht, Wandlung muss man jedoch.
Ich würde prüfen, in wie weit ein Unfallschaden tatsächlich vorliegt (Gutachten) und dann ggf. entscheiden, ob man das Fahrzeug komplett zurück nimmt oder die 900 Euro Minderung in Ordnung sind.
Wenn man das Fahrzeug zurück nimmt, hat man exakt die gleichen Ansprüche selber gegenüber "seinem" ursprünglichen Verkäufer und kann genau das Gleiche machen.
Verjährung sind 3 Jahre von dem Moment, wo man von der Sachlage erfahren hat. Da Du erst jetzt davon erfahren hast, also ab jetzt.
Zwei Probleme dabei:
- Du muss nachweisen, dass Du vorher nichts von erfahren hast und die 3 Jahre nicht schon abgelaufen sind
- Du muss nachweisen können, dass der Unfallschaden bereits bei "Deinem" Kauf schon vorhanden war und hätte im Vertrag angegeben werden müssen.
Das Du den Kaufvertrag nicht mehr hast, ist natürlich ne verquirllte Kacke. Es kann ja drinne gestanden haben, dass Schäden, bzw. Unfallschäden nicht bekannt sind. Eine 100%ige Grarantie das der Wagen dann ohne Mängel gewesen ist hast du dann natürlich nicht. Aber im Fahrzeugbrief kann man doch den Vorvorhalter ausfindig machen. Der kann doch bestätigen ob das Fahrzeug im Unfall verwickelt war.
Der Wagen muss ja noch nen Megaverkaufswert haben, wenn da so ein Aufstand gemacht wird. Bestimmt ne Staatskarosse, wa? Oh man, ich glaub da wird gar nix passieren mit Staatsanwalt usw.
Wie soll der Käufer vom Unfallschaden wissen wenns nicht gesagt/geschrieben wird?Wie sollte der Fragesteller es denn jetzt noch beweisen können das es vor seiner Zeit war?Frei nach dem Motto:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?
Mit maulen kommt man auch nicht weiter aber mit Ehrlichkeit. Wer von der Truppe lügt ist gar nicht mehr nachvollziehbar. Vielleicht helfen ein paar Kopfnüsse, lmw
Es ist doch in Ordnung, dass der Verkäufer nichts von einem Unfallschaden wusste - sonst wäre er auch ein Betrüger und würde ggf. recht ordentlich bestraft werden.
Dass der Vertrag aufgrund fehlender Angaben ungültig ist, ist doch keine Bestrafung?
Mal ein wenig den Dampf rausnehmen und nicht einen aus formellen Gründen nun ungültigen Vertrag zu einer Bestrafung erheben.
Wenn ihr bei Quelle eine Jacke bestellt und dann wieder zurückschickt, weil die Farbe der Jacke mit der Katalogabbildung nicht übereinstimmt, dann bestraft ihr Quelle durch die Rücksendung?
Wer das so sieht benötigt aber ganz schnell andere Tabletten.
Ein Vertrag ist ungültig - mehr nicht.
Schlimm wird das doch erst durch diesen Zirkus hier.
Würde man ihn allerdings so gelten lassen, dann gäbe es einen "Bestraften", jemanden, der ein unfallfreies Fahrzeug gesucht hat, dafür auch einen entsprechenden Preis bezahlt hat aber keines erhalten hat.
Und das soll dann richtig sein?
Beide Seiten sind doch durch und nach der Wandlung nicht schlechter gestellt:
Der Käufer hat sein Geld wieder und der Verkäufer sein Fahrzeug - was ist daran jetzt so schlimm oder benachteiligend für den Verkäufer?
Ich vermute das der Verkäufer das Auto wirklich unfallfrei verkauft hat. Der setzt sich doch keine Laus im Pelz. Irgendwat stimmt da nicht! Der jetzige Besitzer kann ein nur Leid tun. Ich habe schonmal erwähnt das ich es fies finde wenn Leute abgezockt werden. Egal ob es sich um Auto, Immobilien oder um ein 20 cent Teil handelt. Bieten lassen würde ich mir das auch nicht. Aber versuchen erstmal ohne Anwalt ect.. Die Gerichte sind doch superüberlastet.
Verarsche ist das, Käufer abziehen, echt ätzend
"Laus im Pelz" würde bedeuten, dass mir der Andere an mein Bein piseln kann, kann er aber nicht, er bekommt keinerlei Vorteile dadurch, wie auch der Verkäufer keinerlei Nachteile erhält.
Nach der Wandlung steht jeder exakt genauso da, als wenn es diesen Verkauf überhaupt nicht gegeben hätte, was ist daran falsch, und für wen wäre das falsch.
Etwas falsch gemacht hat der Verkäufer vermutlich schon, ein Fahrzeug mit Unfallschaden verkauft und dies nicht angegeben. Deshalb wird der Vertrag gewandelt.
Hätte der Verkäufer es bewusst / vorsätzlich verschwiegen, dann gäbe es was auf die Mütze - aber jetzt passiert dem Verkäufer doch überhaupt nichts, null.
Was soll die ganze Aufregung ?
Bevor da Romane geschrieben werden, tu' ICH's jetzt erstmal (einen Solchen zu verassee ):
Zitat Mo24 ... ruft der käufer mich an und !MEINT! das dass auto ein unfall hatte auf der rechten seite laut !GUTACHTEN!. [/ZitatEnde]
.. ja watt-denn-nu ??: "meint" ist eine subjektive Aussage .. und "Gutachten" bedeutet einen objektiven Tatbestand. .. oder hat der Verkäufer jetzt "gemeint,-er-habe-ein-Gutachten" .. es KÖNNE also MÖGLICHWE WEISE ein Gutachten existieren .. bla-bla-bla
Der KÄUFER muss ja zunächst mal dem Verkäufer seine Behauptung nachweisen,möglichst per unabhängigem Sachverständigengutachten, dass es sich um ein Unfallfahrzeug im rechltichen Sinne handelt.
Kann er das NICHT, is' eh' Essig mit Minderung bzw. Wandlung des Kaufvertrages.
Bisher ist vom Fragesteller darauf ja noch gar nicht eingeganen worden.
Es ist doch angesichts der massiven Vorhaltung wie "schweren Betruges" (also schwerer als 3 kg ) und offenbar sonstigen "Sturm-im-Wasserglas"-Aüßerungen ( noch gar nicht klar, ob:
a) dieses "Gutachten" überhaupt existiert
b) es sich um ein unabhängiges und qualitativ einwandfreies Sachverständigengutachten handelt.
Also sollte der Fragesteller sich Dieses Solches erstmal zukommen lassen (Kopie per Fax, eMail, Schnecknpost etc.)
...und DANN auf Grund dieser Sachlage entscheiden; dazu evtl. einen Rechtsanwalt hinzu ziehen, FALLS begründete Zweifel an den Vorhaltungen des Käufers bestehen. Im Zweifelsfall ist DER nämlich dann "dran", wenn er vorsätzlich versuchen sollte, unwahre Behauptungen wissentlich in die Welt zu setzen.
Das stante pede mit der "Mängelrüge" verbundene Angebot, das Ganze sei mit einer Kaufpreisminderung von 800,-€ abgegolten, KÖNTE nach unlauteren Mitteln riechen, im Nahhinein einen günstigeren Einkaufspreis zu erzielen; aus welchem Grund auch immer. Braucht nur ein "Freund" gesagt haben: DEN Wagen bekommst Du aber oftmals 'nen Tausender günstiger.
Ich sag's mal aus meiner Sicht: Wenn ich keinen Unfallwagen haben möchte, "tröste" ich mich auch nicht mit einem minderen Einkaufspreis, der den Wertverlust EVTL. abdeckt. Dann suche ich eben so lange, bis ich ein adäquates Fahrzeug finde. Die Wandlung beim jetzigen Sachstand durchzusetzen - falls es denn erwiesener Maßen ein Unfallfahrzeug sei - wäre ja rechtlich absolut kein "Kraftakt".
Bei dieser Konstellation würde ich dem VERkäufer dann keine Wahl lassen, ob Minderung oder Wandlung .. ICH als Käufer würde glasklar die Marschrichtung vorgeben. Daher halte ich das Verhalten des Käufers für nicht so recht nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang (Wertverlust) wäre mal der ungefähre Verkaufspreis, Alter und Fahrleistung des Fahrzeugs zu wissen; dann kann man schon auf Grund der durch den Käufer quantifizierten Minderungs-Forderung Rückschlüsse auf evtl. "Ungereimtheiten" ziehen.
Natürlich muss erst ein mal geprüft werden, ob der Käufer mit der Unfallbeschädigung recht hat.
Aber wenn dem so sein sollte, dann gibt es nur eine Richtung: Wandlung. Der Käufer hat kein "Wahlrecht" für eine Minderung, kann diese auch nicht durchsetzen.
Ein Vertrag ist gültig oder nicht, er wird aber nicht deshalb gültig, weil sich der Kaufpreis reduziert.
Man kann sich im Rahmen einer Nachverhandlung einigen und damit praktisch den ursprünglichen Vertrag so erweitern, dass er korrekt ist oder auch einen neuen, geltenden Vertrag schließen.
Aber als Kunde hat man in diesen Fällen keinen Anspruch auf Minderung - er kann sie weder verlangen noch rechtlich durchsetzen, "nur" auf Wandlung.
Daher wie oben schon geschrieben und Lo nochmals gesondert darauf hingewiesen, damit es nicht untergeht:
Aussage prüfen !
Gutachten zuschicken lassen, ggf. auch mit dem Käufer zu einer Prüfstelle fahren und dort den Wagen überprüfen lassen, ob ein meldepflichtiger Unfallschaden vorliegt oder nicht. Kostet 40 Euro, auf die es dann auch nicht ankommen sollte und die der Käufer bezahlen muss, wenn da kein Schaden vor liegt.
Was man aber ganz sicher nicht machen sollte: sich tot stellen oder bestreiten oder "auf Zeit spielen", das kann sehr teuer werden.
Hat der Käufer mit seiner Behauptung recht und nimmt sich einen Anwalt, weil der Verkäufer nicht reagiert / sich einsichtig zeigt, dann man als Verkäufer bei "Verzögerungstaktiken" diesen auch zu bezahlen. Das sind dann ganz schnell schlappe 600-1.000 Euro, je nach Kaufpreis / Streitwert.
Ist man als Verkäufer sofort einsichtig und handelt auch entsprechend zügig, um die Angelegenheit korrekt und vollständig zu klären, dann besteht für den Käufer kein Grund für einen Anwalt und der Käufer muss dann wegen seiner Kostenminderungspflicht gegenüber dem Verkäufer den Anwalt selber zahlen.
Wenn man als Käufer keine Ahnung hat, dann kann man sie sich selbstverständlich beschaffen, aber nur weil man keine Ahnung hat.
Hier gilt exakt das Gleiche wie für den Verkäufer: Für die eigene Unwissenheit muss kein anderer bezahlen.
ach wenn ich es gewusst hätte hätte ich es ja geschirben im kaufvertrag abert wusste davin nichts naja schauen wir was passiert.
Die kratzer waren an der fahrer tür und seitenwand links hinten es wurde lackiert von einer firma die mit der versicherung zusammenarbeitet.
Der Käufer weis auch davon bescheid das die linke seite komplett lackiert wurde und und und
Er war auch an dem tag wo er das auto gekauft hat über ne stunde an probefahren. war beim Bmw service hat das auto überprüfen lassen und kam dann wieder.
Wieso er jetzt nach 3 wochen und 3 tagen kommt?? irgendwie ist da was faul und so wie es dann auch noch aussieht bleibt es in meinen schuhen stecken was ich ja nicht hoffe weil ich davon nichts wusste sonst wäre ich ja zu dem fritze gegangen und hätte das auto zurück gegeben .
Jungs dankeschön für die hilfreichen antworten
Habe mit dem anwalt telefoniert und er meint zu mir ich soll keine aussage mehr machen usw.
Er muss mir nachweisen können das dass auto einen unfall hatte beweisen können unsw.
im vertrag steht drin in meiner zeit war das auto unfallfrei.
Wenn das auto ja ein unfall hat können die es ja überprüfen lassen oder nicht?? Über Polizei Versicherung denke ich mal.
naja kann dazu nichts mehr sagen lasse es über den anwalt laufen und hoffe um gerechtigkeit.
weis eh kein ausweg deswegen schweige ich jetzt
Es gibt auch Unfälle mit Fahrerflucht ohne Ende. Wie soll Polizei u. Versicherung davon wissen? Schäden am eigenen Fahrzeug werden so vertuscht u. meistens unter die Hand beseitigt.
Dass hier erst nach 3 Wochen sich einer meldet, ist doch kein Beweis für ein krummes Spiel?
Der ist wegen irgendwas in die Werkstatt gegangen, meist das übliche: "Ich mache erst einmal einen Ölwechsel, wer weiß wie alt das Zeugs ist" und dabei hat dann der Meister den Finger in Richtung irgendwo gezeigt mit dem: "Sie wissen aber schon, ..."
Wieso erst 3 Wochen herum fahren, wenn man doch nur Geld will, dann macht man das 2 Tage später, aber fährt doch nicht erst einige Wochen damit herum, riskiert während dieser Zeit einen Unfall, der dann sämtliche Nachweismöglichkeiten oder Spuren beseitigt.
Nochmals zum Verständnis:
Niemand wirft Dir vor, dies wissentlich gemacht zu haben, hast Du es nicht wissentlich gemacht, bist Du auch kein Betrüger und kannst auch nicht bestraft werden.
Völlig unabhängig wann der Unfall passiert ist, wenn einer passiert ist, muss er im Kaufvertrag erwähnt werden oder der Kaufvertrag ist ungültig, vereinfacht ausgedrückt: es existiert kein Kaufvertrag.
Das "ich habe aber nichts gemacht" IST der Grund, warum der Kaufvertrag platzt, denn Du hättest als Verkäufer etwas machen müssen: einen vorhandenen Unfallschaden angeben.
Wenn Du die Vorfahrt eines anderen nicht beachtest, dann hast Du auch nichts gemacht, aber musst auch haften, weil manchmal "nichts" zu wenig ist.
Da ham die Rechtsverdreher wieder wat zu tun Nen Unfallschaden aushandeln den es gar nüscht gibt Garantiert ein Fall für Dr. Psych, lach
Ob ein Unfallschaden existiert oder nicht, entscheiden (Gott sei es gepriesen) weder Anwälte noch Richter noch Gesetze, sondern Sachverständige. Und damit kann man dann auch relativ sicher sein, dass es zumindest von der Seite ein konkretes Ergebnis kommt.
Der Fragesteller hat doch getextet mit Rechtsverdreher tele. gehabt zu haben. Warum fährt er nicht direkt zum Gutachter wenn die Weste so rein ist?? Fragen über Fragen, hmw
Der Rechtsanwalt kostet auch nur Geld und verändert nichts.
a) der kann keinen vorhandenen Unfallschaden wegzaubern, und
b) wenn kein Unfallschaden vorhanden ist, dann reicht der Gutachter für 40 Euro, den der Käufer in dem Falle dann auch noch bezahlen muss.
Nichts gewonnen, außer noch mehr Geld raus geworfen, aber wer es hat.
Das finde ich ja auch. Die zahlreichen Kommentare verwirren mich langsam %-) $-) ... Da fehlt noch wat §-)
Öööhm ... mit welchem Auto soll er denn zum Gutachter???? ... Das fragliche Unfallfahrzeug ist doch gar nicht mehr in seinem Besitz, geschweige denn Eigentum.
Nee, DU verwirrst hier ständig was :: Lass# den Fragesteller das über seinen ANwalt klären .. und gut is' -- Von hier aus - UND zudem ohne Gutachten - geht hier gar nix mehr; es ist ALLES gesagt !
:-PpP Für Lo lol hi hi hi
Duuu hörst Dich wohl selber gerne lallen?!
Also, ich lalle nicht
Neee?! ..kommt aber fatal so rüber
Werd mal nicht frech, Bürschchen
^^