Garantie
Gibt es eine Gesetzliche Garantie auf Gebrauchtwagen???
Es gibt eine Gewährleistungspflicht.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html
Nein, eine gesetzliche Garantie gibt es nicht.
Aber der § 434 BGB erklärt die gesetzliche Gewährleistung.
So hat man bei Verkauf von Händler an Verbraucher eine zweijährige Gewährleistung, die allerdings per Kaufvertrag auf wenigstens ein Jahr verkürzt werden kann.
Beim Verkauf von Händler an Händler gibt es keine Gewährleistung, ebenso beim Kauf von privat an privat.
Eine Garantie ist rechtlich ein Versprechen, wird es abgegeben, dann regeln einige Gesetze und Gerichtsurteile den weiteren Verlauf.
Aber ein Versprechen ist immer freiwillig, wird es nicht abgegeben, also eine Garantie, ggf. mit Bedingungen, zugesichert, dann existiert auch nichts.
Um was geht es denn genau ?
§ 443 BGB
Die ursprüngliche Frage lautete:
"Gibt es eine Gesetzliche Garantie auf Gebrauchtwagen???"
Die Antwortet lautet: "Nein."
Bitte mal die Suche benutzen, da wurde das Thema mehrfach ausführlichst beschrieben.
Kurz und grob: Eine Garantie ist immer eine freiwillige Händler-, bzw. Herstellersache. WENN eine Garantie gegeben wird, sind Kunde und Garantiegeber aber an die Auflagen, Rechte und Pflichten der Garantievereinbarung gebunden (Bsp. Hersteller xy gibt 6 Jahre Garantie gegen Durchrostung- freiwillig, mit Garantieabgabe dann aber bindend unter bestimmten möglichen Auflagen).
Was du wahrscheinlich meinst ist die gesetzliche Gewährleistung. Die gibt es vom Händler idR. immer; bei Neuwagen 2 Jahre, bei Gebrauchten auf 1 Jahr reduzierbar. Wenn du von Privat kaufst, KANN der die Gewährleistung ausschließen, was ja auch die Regel ist.