Wie wird bei EU-Neuwgen Garantie geregelt?
wie wird bei EU-Neuwgen Garantie geregelt? (Sonstiges / Quasselecke)
andiearbeit weiß es wohl nicht wirklich!!!
Die Gewährleistung beginnt immer (in Deutschland) mit dem Tag der Erstzulassung!!Jeder Neuwagen steht ab Werk irgendwo rum, sei es das sie in den USA oder sonstwo produziert und anschließend verschifft werden.
Produktdatum oder Auslieferungsdatum an den Händler ist nie Garantiebeginn!!
Dazu habe ich schon genug Garantieanträge an Hersteller geschrieben!!
MfG.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers einer Ware, d.h. es gilt die Garantie, die der Hersteller des Fahrzeuges anbietet.
Diese Garantie kann durchaus von Land zu Land varieren.
Für in Deutschland gekaufte Neuware gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Allerdings erfolgt nach den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr.
@hank,
Deine Aussage ist richtig, bzgl. der Garantie.
Man spricht hierbei im allgemeinen von Gewährleistung auch bei Neuwagen.
Allerdings tritt die Beweislastumkehr nur für "Gebrauchte" ein, wenn ein Firmenfahrzeug ohne Zusatzgarantie verkauft wurde, nicht für ein Neufahrzeug!! Egal ob Zahnarzt, Bäcker oder Rechtsanwalt.
Anders wiederum bei Privatverkauf!!! Dort gilt nach wie vor , gekauft wie gesehen.
Gültig seit dem 01.01.2002!!
@hank, mich bringt nichts aus der Ruhe, dazu mache ich den Job schon zu lange.
Sag mir welche Hersteller das sind, ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen.
Auslieferung an Kunden, heißt was???
Beispiel: wird das Fzg. an den Kunden ausgeliefert oder zu diesem verbracht, ohne angemeldet zu werden, beginnt nicht die Gewährleistung,-bei meinen Herstellern.
Was ist mit den Fzg. die in den Verkaufsräumen stehen, da müsste ja auch die Gewährleistung schon angelaufen sein, da diese teilweise schon verkauft sind, aber der Auslieferungstermin einen Monat später vereinbart wurde.
Ausschlaggebend ist bei diesen, der Tag der Erstzulassung.
MfG.
@ hank, meine Hochachtung.
Du hattest Recht, ich habe mit Händlern von RE-Importwagen gesprochen, die haben mir Deine Aussage bestätigt, allerdings gehen einige Hersteller dazu über , dass die Gewährleistung ab Tag der ersten Zulassung beginnt, dass ich auch rechtlich für richtig halte.
Wie auch immer, der Käufer sollte darüber informiert werden, ist meine Meinung, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Bei BMW und Toyota trifft das definitiv nicht zu.
)) viel Spass weiterhin, bei Deinen Gewährleistungsanträgen.
MfG.
Das ist falsch. Frage mal einen VW Vertragshändler wann bei einem VW der Garantiebeginn ist....