Gründe für Führerscheinentzug( Drogen ausgenommen)
Ich habe folgende Frage:
Welche Gründe können damit begründet sein, dass man einen den Führerschein entzieht?
-Im Verhalten als einer, der nur Fussgänger/ oder Autofahrer ist?
Ganz allgemein wegen "Ungeeignetheit".
Begehen von Straftaten im Straßenverkehr
Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, ... Alk und Drogen gehören auch hier reineine "ausreichende" Menge an Ordnungswidrigkeiten:
die bekannten 18 Punkte angesammelt, hohe Verstöße in kurzer Folge (drei hohe Geschwindigkeitsverstöße in 3 Monaten und das Ding ist weg), viele kleine Verstöße in relativ kurzer Folge (20 mal Verwarnungsgeld in 6 Monaten, dafür reichen missachtete Parkverbote, und das Ding ist auch weg)Nichteinhaltung von Auflagen
Nichtteilnahme an einer angeordneten Nachschulung, Nichtteilnahme an einer angeordneten MPUgesundheitliche Dinge
eintretende Behinderung nach Unfall und ähnliches
Wobei man auch als Fußgänger oder Radfahrer Taten begehen kann, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben können - weil man aufgrund der Tat auf eine Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgehen kann.
Worum geht es genau ?
Hallo zusammen,
Folgende Fragen:
Kann das Landratsamt aufgrund eines Verdachts beliebiger Personen auf Fahrunfähigkeit, den Führerschein einziehen lassen oder eine MPU verlangen?
Wann wird das Fahrzeug geführt?
-- Wenn das Fahrzeug bewegt wird?
-- Wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor bewegt wird?
-- Wenn der Motor läuft, aber das Fahrzeug steht?
-- Wenn der Zündschlüssel steckt?
- Kann das Landratsamt aufgrund eines Verdachts beliebiger Personen auf Fahrunfähigkeit, den Führerschein einziehen lassen oder eine MPU verlangen?
...
Kommt drauf an, auf den konkreten Vorwurf der Zeugen, die Glaubwürdigkeit der Zeugen und dem als Beschuldigten eigenen Verhalten in dieser Situation.
Da hier nichts konkretes genannt wurde mal ein BEISPIEL:
Zeugenaussage ist die Einnahme von harten Drogen, das ist eine Straftat und MUSS von der Polizei nachgegangen werden, da gibt für die Ermittlungsbehörde kein Ermessensspielraum - null
Üblicherweise kommt dann die Polizei und verlangt einen Vortest, in den Becher pieseln. Sollte dieser Vortest positiv (auf harte Drogen) ansprechen oder verweigert werden (kann man, niemand muss sich selbst beschuldigen), geht es zur Blutentnahme.
Da hier ein erheblicher Verdacht immer noch im Raum steht oder durch positiven Vortest bestätigt ist, wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Sollte sich der Bluttest als negativ herausstellen (keine Drogeneinnahme) bekommt man die Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt.
Gilt der/die Anzeigeerstatter als glaubhaft, dann kann ein ärztliches Gutachten durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Urinscreening, geht über 6 Monate und wird irgendwas gefunden, was mit der Fahrerlaubnis nicht vereinbar ist, geht es tief zur Seife.
Ist der Bluttest positiv, dann bleibt die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und kommt erst nach einer MPU und 12monatigem Abstinenznachweis wieder zurück.
Für jedes Rauschmittel gibt es unterschiedliche Grenzen und Verfahrensweisen, da sollte schon genannt werden, um was es hier geht.
- Wann wird das Fahrzeug geführt?
-- Wenn das Fahrzeug bewegt wird?
ja
-- Wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor bewegt wird?
ja
-- Wenn der Motor läuft, aber das Fahrzeug steht?
ja
-- Wenn der Zündschlüssel steckt?
kommt drauf an, wenn es sich beim Schlüsseleinstecken um eine Vorbereitungshandlung zu einer Fahr- oder Führtätigkeit handelt, dann ja.
Auch hier gibt es weitere Dinge zu berücksichtigen. Je nach Situation kann die Fahrerlaubnis auch ohne jeden Zusammenhang zum Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen werden:
- Konsum harter Drogen
- regelmäßiger Konsum von Canabis
- Alk ab 1,6 Promille bei Nutzung eines Fahrzeugs (ohne "Kraft"), also zB. Fahrrad, Pferde-Kutsche, ...