Privater Fahrzeugverkauf gewerblich/nicht gewerblich?
Ein sonniges Hallo!
Ich bin selber Juristin, möchte aber bei der nachfolgenden Frage gerne auf der sicheren Seite stehen, weil ich in der Rechtsprechung dazu nicht wirklich etwas gefunden habe.
Ein Freund möchte gerne ca. ein Mal im Monat ein Auto kaufen, es etwas aufmöbeln und weiterverkaufen.
Für mich ist es eigentlich ziemlich eindeutig, dass das eine gewerbliche Tätigkeit ist. Was meint ihr?
Denkt ihr, es gibt eine Grenze, wie viele Autos er pro Jahr verkaufen könnte, ohne gewerblich tätig zu sein?
Ich bin mir da ziemlich unschlüssig...
Ich würde sagen, höchstens 1-2.
Wie ist es, wenn er die Autos anmeldet, sie fährt und kurze Zeit später wieder verkauft? Auch hier denke ich, dass es ein Gewerbe ist.
Sicher ist das alles Auslegungssache, aber ich hätte doch gern ein paar Beiträge dazu, falls jemand etwas weiß!
Super wäre es auch, wenn jmd. Rechtsprechung dazu hätte!
Auch hallo,
wenn jemand ein Fahrzeug kauft, nur um es erneut wieder zu verkaufen, so sieht das doch nach gewerblichem Handel aus.
Vor allem wenn es eine Regelmäßigkeit in diesen Vorgängen gibt.
Meinung einer Privatperson, die sich etwas mit Gewährleistungen auskennt <
Ich seh das auch so!
Mich würde nur brennend interessieren, ob es da nicht irgendwelche Richtlinien gibt!
Es kann doch sein, dass jmd. gerne Autos wieder auf Vordermann bringt - hobbymäßig - und sie dann aber nicht gebrauchen kann und weiterverkauft... Und wenn er dann 3-4 davon im Jahr verkauft, ist das dann gleich ein Gewerbe? Das ist so schwer zu differenzieren!
Aber herzlichen Dank für die Antwort!
Es kommt darauf an, ob er die Autos in seinem Namen anmeldet, bevor er sie verkauft. Ich kaufe und verkaufe ständig irgendwelche Autos, denn eine Sammlung ist bekanntlich was dynamisches. Aber alle Autos sind immer auf mich zugelassen. Da ich eine Privatperson bin, kann mir somit kein gewerbliches Handeln unterstellt werden.
Interessant!
Hast du das vorher rechtlich abgesichert? Also dich von jmd. darüber beraten lassen? Mich würden immer noch einschlägige Entscheidungen dazu interessieren!
Ich denke aber, das ist trotzdem etwas problematisch, auch als Privatperson.
Es gibt z. B. Entscheidungen über ebay-Verkäufe, bei denen Leute ihren gesamten Haushalt als Privatverpersonen verkauft haben - beispielsweise zwecks Auswanderung o. ä. - und anschließend das Gericht entschieden hat, dass das gewerbliche Verkäufe waren! Obwohl das ihre eigenen Sachen waren!
Auch bei Auflösungen von Sammlungen wurde eine gewerbliche Tätigkeit entschieden!
Ich denke deshalb, dass es etwas wackelig ist, auch wenn du die Autos auf dich anmeldest und später weiterverkaufst!
Wenn er ein Fahrzeug lediglich mit der Absicht erwirbt, es wieder zu verkaufen, so ist dies gewerbliches Handeln.
Dabei ist es völlig egal, wieviele Fahrzeuge er im Jahr verkauft. Streng genommen schon bei Einem.
Allergings kann ihm keiner verbieten, sich ein Fahrzeug zu kaufen und es wieder zu verkaufen, weil es z.B. doch nicht das Richtige für ihn war.
In diesem Fall ist allerdings die Anzahl der Fahrzeuge das Maß der Dinge.
Alle Fahrzeuge erstmal auf sich zulassen ist eine Möglichkeit, obgleich sich dadurch natürlich die Anzahl der Vorbesitzer erhöht, was widerum in den meisten Fällen den Erlös schmälert und keine Garantie dafür ist, dass bei einem eventuellen Rechtsstreit nicht doch gewerbliches Handeln unterstellt wird.
Es gibt da so einen Passus, den mir mal ein Finanzamtfuzzi gegeben hat. Wenn man den runtersagt, wenn einem das Finanzamt gewerbliches handeln bei einer Sammlungsauflösung unterstellt, ist die Sache durch. Aber ich kann mich an den Wortlaut nicht erinnern.
Er löst aber keine Sammlung auf.- Er kauft Fahrzeuge, um sie wieder zu verkaufen. Ich unterstelle zusätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Dies ist eindeutig gewerbliches Handeln. Und bei einer angepeilten Rate von einem Fahrzeug pro Monat geht das definitiv in die Hose. Und nicht erst, wenn ein unzufriedener Käufer meckert, sondern schon, wenn es dem "bösen" Nachbarn nicht gefällt. Hier ist Deutschland, vergiss das nie.
Schade!
Wenn er hochwertige Fahrzeuge verkaufen will, warum dann keine nebenberufliche Selbstständigkeit. Eine Garantieversicherung ist so teuer auch nicht und er kann seine ganzen Kosten steuerlich geltend machen. - Mit Billigheimern fitmachen und dafür ein paar Euro für die Kaffekasse holt man sich eh nur Ärger ins Haus.
Mir fallen auf die Schnelle ein halbes Dutzend Missetaten ein, die dabei ohne "öffentliche" Anmeldung begangen werden, neben vielen Möglichkeiten der Abmahnung.
Grundsätzlich geht es um eine "Gewinnerzielungsabsicht". Eine Absicht ist der Wille und kann auch vorliegen, wenn tatsächlich kein Gewinn eintritt. Existiert das, dann ist es eine gewerbliche Tätigkeit, schon vor dem Ankauf des ersten Fahrzeugs.
Gewerbeanmeldung, Steueranmeldung, ggf. Standesanmeldung, Genehmigung diverser Behörden für die Betriebsräume: Einhaltung Brandschutzbestimmungen, öl- und kraftstoffundurchlässiger Boden, Lagerung von Sondermüll, Nachweis vorn Entsorgungsverträgen für Sondermüll, Öl- und Fettabscheider in den Bodenabläufen, ordnungsgemäße Lagerung von Betriebsstoffen, Nachweis einer Betriebshaftpflicht, ...
Die "Standesanmeldung" ist das Ding mit der Meisterpflicht. Muss sein, wenn der Ertrag in einem erheblichen Umfang (mehr als 40%) aus einer handwerklichen Tätigkeit stammt - weniger als 60% aus reiner Handelstätigkeit.
Aber auch ohne Meisterpflicht muss eine fachlich korrekte Arbeitsausführung gewährleistet sein und dazu ist zwingend eine ausgebildete Person notwendig, also ein vollständiger Ausbildungsabschluss in der ausgeführten Fachrichtung (KFZ-Mechatroniker o.ä.), ist zwingend vorgeschrieben. Ohne dem wird es keine Betriebshaftpflicht geben, da ist man 30 Jahre mit bei, eine Privatinsolvenz "schützt" da auch nicht vor Ansprüchen.
Nun zu den "zufälligen" Gewinnen, die man als Bastler oder auch Sammler macht. Es gilt Steuerpflicht, so bald das über die Freibeträge geht. Egal ob man das ordnungsgemäß berechnet (wie denn ohne Gewerbeanmeldung und Steuernummer - Straftat) oder auf dumm macht und zufällig abends nur zugestecktes Geld in der Hose findet.
Steuer ist eine Bringeschuld, nicht das Finanzamt muss nachweisen, dass man Gewinn gemacht hat, man selber muss nachweisen, dass man keinen gemacht hat, bzw. unter der Freigrenze geblieben ist.
In dem Moment, wenn eine Steuerpflicht vorhanden ist, ist es "gewerblich", unterliegt der Anmelde- und Genehmigungspflicht.
Steuerpflicht bedeutet aber nicht zwingend, dass man auch Steuern zahlen muss, auch bei sehr geringem Gewinn oder auch tatsächlichem Verlust kann eine Steuerpflicht existieren - wenn man steuerpflichtig ist muss man nicht unbedingt auch einer Zahlungspflicht unterliegen.
Zu diesem Thema gibt es leider keine konkreten Grenzen, bekannt aus diversen Ebay-Urteilen. Es geht um Umsatz (Geld) oder Umsatz (Stückzahl) oder dem schon genannten Gewinn. Letztendlich wird aber immer nach der Betrachtung dem "warum" und "Gewinnerzielungsabsicht" entschieden.
Einem Richter objektiv glaubhaft zu machen, dass man das alles nur betrieben hat, um unnötige Freizeit weg zu schlagen, wird sehr wahrscheinlich scheitern.
Weiteres Thema ist die Gewährleistung, handelt man gewerblich, dann ist man mit bei - für das gesamte Fahrzeug. Aber auch die reine Arbeitsausführung von dem "Frischmachen" des Fahrzeugs befindet sich im Verkaufspreis, auf diese Arbeit gibt es, eine eigenständige Gewährleistung, die unabhängig von der Fahrzeuggewährleistung aus dem Verkaufsgeschäft vorhanden ist.
Dem "interessierten Auto-Bastler" ist schon klar, dass er für seine Schrauberei und auch den verbauten Teilen uneingeschränkt 12 Monate haftet?
Was das Argument mit dem Sammler angeht oder auch der Zulassung auf die eigene Person, ist das völlig unabhängig.
Es geht um Gewinn/Ertrag, ob man aus 50 Euro 500.000 Euro erarbeitet oder aus einem alten Käfer einen RR Silver Wright sich hoch tauscht, es entsteht ein Gewinn - Naturalienvorteile sind auch bekannt als "geldwerter Vorteil".
Der Hinweis auf "Privatmensch" ist unerheblich, nur weil man vergessen hat / vermieden hat, oder sich eine Ausrede hat einfallen lassen, warum nicht, sich ordnungsgemäß anzumelden und (Zwischen)-Gewinne ordnungsgemäß zu versteuern, "vergessen" sich nicht die Steuerpflicht und die Rechte des Kunden zum Thema Gewährleistung bei gewerblicher (weil gewinnorientierter, wenn auch nur per Natural) Handlungsweise des Verkäufers ("Sammlers").
Eine Sammlungsauflösung ist nur unter bestimmten Bedingungen Einkommenssteuerfrei, aber dafür müssen auch exakt diese Bedingungen eingehalten werden und es muss sich um eine tatsächliche Auflösung handeln. Ein "Aufräumen" oder eine Reduzierung ist keine Auflösung.
Dem fragenden Freund sei zB. ein Existenzgründerseminar oder auch Infoveranstaltungen, auch kostenfrei oft über die Sparkasse oder auch Volksbank, Arbeitsamt, Volkshochschule, Innung durchgeführt.
Ich vermute, dass es sich nicht um einen echten Meister handelt, der würde nicht fragen sondern das im Meisterkurs gelernt haben. Vermutlich ein Bastler oder auch Azubi im KFZ-Bereich.
Der soll die Finger lassen; wenn kein Schaden mit dem Fahrzeug passiert, ist er eventuell nur vorbestraft (Steuer, Umwelt und fehlende Pflichtversicherung, die Betriebshaftpflicht sind Straftaten) und hat einen kleinen 5stelligen Betrag als Strafe und Kosten abzustottern - wenn das Gewerbe- oder Umweltamt die Bastlerwerkstatt besenrein macht.
Passiert was an einem "aufgefrischten" Fahrzeug, hat er bis an das Lebensende ausgesorgt: die immer währende Pfändungsgrenze nach der Haftentlassung.
Dank für Ihre Bewertungen des folgenden Beispieles :
Alle Mitglieder einer 4-kögfige Familie fahren jeweils ein Fahrzeug, dass vom Familienvater bezahlt wird. Würden diese Fahrzeuge ( aktueller Wert ca. 50.000 Euro ) nicht mehrmals im Jahr ausgetauscht, wäre nach einem Jahr Betriebszeit sicherlich ein Verlust von über 5000 Euro zu verzeichenen. Eine derartige Größenordnung kann bei einem durchschnittlichen Einkommen keinesfalls verkraftet werden. Also erfolgt alle 4 Monate ein Austausch des Fuhrparkbestandes ( somit also durchschnittlich alle 4 Monate Ersatz der 4 Fahrzeuge ). Erfahrungsgemäß ist am Jahresende weder ein Verlust noch ein Gewinn zu verzeichnen.
Eine gewerbliche Tätigkeit wurde nie angemeldet. Es besteht keine Gwinnerzielungsabsicht sondern dient ausschließlich dazu, den finanziellen Verlust erträglich zu gestalten und damit den Familienmitglieder - in einer dörflichen Umgebung - die notwendige Mobilität zu ermöglichen.
Ich habe ebenfalls solch einen Nachbar. Er kauft Fahrzeuge für 200 - 500€, meldet sie kurzfristig an (auf wessen namen weiß ich nicht)schraubt hier und da ein wenig daran herum und verkauft sie für das dreifache und das ein paar mal im Jahr.
Für mich ist das eindeutig eine Gewerbliche Geschichte und ehrlich gesagt habe ich auch oftmal überlegt, so etwas zu melden
Mir hat einer ein Motorad übers Net verkauft. Das Fahrzeug hatte neu Tüv, aber es stellte sich heraus, das der reifen nicht für das Fahrzeug war, ja sogar ein Schlauchreifen ohne Schlauch war aufgezogen! Er handelt Privat (hat zwischenzeitlich schon wieder 3 Fahrzeuge verkauft)und kommt mir Finanziell (kostet mich jetzt ca. 300 Euro) nicht entgegen!
Wollte ihn anzeigen, aber wegen der 300 Euro dachte ich. Jetzt hat er schon wieder eins bei ebay drinn und mir stinkts gewaltig!
Hab ihn auch angeschrieben ect- da hat er zurück: ich sollte ihm nicht drohen, sonst ging er zum Rechtsanwalt u.s.w.
Wen soll ich informieren? Das FA oder?
MfG