ASA AR1 Felgen beim Tüv eintragen
Ich möchte mir die ASA AS1 8x18 Zoll kaufen und auf meinen BMW 320i drauf machen-. Ist es problematisch sie beim Tüv eintragen zu lassen, wenn ich keine Karosserieumbauten vornehme? Im Gutachten steht nämlcih folgendes: "Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen.'' dnke
schön und gut. und damit das auch einwandfrei klappt, muss du die im gutachten beschriebene schritte zu den reifen/felgenkombination befolgen ODER dir einfach gesagt andere felgen suchen die die ganzen umbauten nicht brauchen.so einfach seh ich das, für mich glasklar und eindeutig.
martin
Also - ehrlich - bei manchen Fragen rollen sich die Fußnägel auf!!!
Da steht im Gutachten extra ganz genau DAS etwas gemacht werden muß und auch WAS da gemacht werden muß damit man das eingetragen bekommt.
Wie kann man dann auf die Idee kommen das es auch ohne geht?
Die schreiben sowas sicherlich nur aus Gaudi in die Gutachten - oder wie denkt man sich das?
Blecky
Ganz so glasklar ist es (leider oder Gott sein dank) doch nicht.
Grundlegend ist die gesetzliche Vorgabe der Überdeckung der Lauffläche, das muss von der senkrechten aus gemessen 30° nach vorn und 50° nach hinten sein, wenn die Räder in Neutralstellung, also geradeaus, sich befinden.
Dies ist jedoch nicht nur von der reinen Felgenbreite abhängig, sondern auch von der Einpresstiefe, der verwendeten Reifen in der tatsächlichen Breite (es gibt Reifen, die sind trotz gleicher Maßangabe deutlich breiter oder andere auch deutlich schmaler), der Reifenbreite zur Felgenbreite und der Fertigungstoleranzen der reinen Karosserie, auch da sind Abweichungen von bis zu 5 mm möglich und auch nicht selten.
Wenn (wenn!) die Felgen eine Breite haben, dass es nicht mehr pauschal sicher abgedeckt sein kann (kann!), dann (dann!) müssen diese Auflagen im Gutachten erscheinen, sind aber nur eine Bedarfsposition.
Es bedeutet nicht zwingend, dass dies grundsätzlich immer gemacht werden muss - es bedeutet "nur", dass es sein kann, weil sich eventuell alle möglichen Toleranzen in eine Richtung aufaddieren und dann eine Abdeckung notwendig ist.
Daher "nur" ein Prüfpunkt, der erst nach der Montage auch sicher beurteilt werden kann: Es ist möglich, dass zusätzliche Maßnahmen zur Abdeckung der Lauffläche notwendig werden, wenn der Reifen tatsächlich übersteht.
Dann ist das im Gutachten aber blöd formuliert.
Es müßte dann doch heißen:
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist BEI BEDARF durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
WIEDER herzustellen.''
In der ursprünglichen Formulierung ist das eine Anweisung das die Abdeckung hergestellt werden muß - ohne wenn und aber.
Blecky
Das ist schon "codiert", nur fachspezifisch und nicht so einfach "allgemeinlogisch".
Dieses ganze Geraffel befindet sich im Gutachten nach der Fahrzeugtypenliste und ist überschrieben mit "Auflagen und Hinweise"
Was eine tatsächlich immer auszuführende Auflage ist oder "nur" eine Bedarfposition zur Prüfung oder nur ein platter Hinweis wie "Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.", findet sich im ersten Buchstaben oder Zahl der Positionsnummer "codiert", also die "1" oder "A", "B", ...
Dieser absolut sinnhafte Hinweis mit dem korrekten Luftdruck bei Sonderrädern - als wenn das bei Serienräder völlig anders wäre - findet sich zB. hinter der Positionierung "A09" und dieses ganze Zeugs ist auch immer in der direkten Befehlsform geschrieben.
Diese "zwingende Befehlsform" kommt daher, dass es auch zwingend gemacht werden muss, ohne Abweichung oder Auslegungsmöglichkeit - aber eben nur, wenn "der Auslöser" dafür auch vor liegt.
Bahhhh,
warum einfach wenns auch kompliziert geht....
Danke für die Erklärung!
Blecky
Naja, von Fachleuten (KBA - Gutachtenstelle) für Fachleute (eintragende Sachverständige und auch Reifen-(Fach)-Verkäufer) geschrieben, dass sich da auch ein "Otto-Normal" drin verläuft, ist zwar eher unausweichlich, aber eigentlich nicht so direkt vorgesehen.