Gestikulieren am steuer
Nein.
Hallo,
mich würde mal eines intressieren:
habe verschlafen und hatte es ziemlich eilig. ich fuhr innerorts und näherte mich einer autoschlange und fuhr auf das auto vor mir etwas zügig, also bremste halt n bisschen spät erst runter, anschließend fuhr ich mit ca. 30 km/h hinterher. Dabei achtete ich leider nicht so richtig auf den Sicherheitsabstand, also ich fuhr jetzt z.b. nicht auf 50 zentimeter auf aber halt ca. 1 autolänge bei wie gesagt ca 30 km/h.
als die autoschalnge zum stillstand kam hielt ich halt etwas dicht hinter dem vorherigen auto, war n fahrschulauto. zuvor als ich eben noch fuhr fuchtelte ich aus rage kurz mit den armen, aber lediglich weil ich mich über mich selber ärgerte da ich fast nen wichtigen termin verpennt hätte, da ich verschlafen hatte.
jedenfalls als ich neben dem fahrschulauto an einer ampel hielt, schaute der fahrschullehrer zu mir rüber und schüttelte mit dem kopf.
betätigte aber während der fahrt nicht die lichthupe oder die hupe, fuchtelte halt nur etwas mit den armen, aber eben nur aus ärger über mich, nicht weil es vor mir so langsam voran ging.
zählt sowas als nötigung, wenn ich bei ca. 30-35 km/h auf eine autolänge auffahre und halt etwas wild gestikuliere, allerdings ohne lichthupe oder hupe.
der fahrschullehrer in dem fahrschulauto sah halt doch etwas verärgert aus.
vielen Dank :>
weil er halt warsch gedacht hat dass ich wegen ihm rumgestikuliere weils mir evtl nicht schnell genug voran geht, kann man sowas mit lichthupe oder hupe vergleichen?
Gestikulieren ist keine Beleidigung, solange du nicht Vogel oder Mittelfinger etc zeigst. Und innerorts kann man einen Sicherheitsabstand vergessen, solange du nicht 1 Cm an ihm geklebt hast. Außerdem könnte man das Gestikulieren auch mit Quatschen mit dem Beifahrer benennen.
naja ich war alleine im auto, aber hast eig schon recht, ich kann mich über alles mögliche aufregen oder z.b. mit musik mitsingen^^
Hallo
Vielleicht hatte der auch verschlafen und du gingst ihm einfach auf den S***.
Gruss HoAcc
So gucken nunmal Fahrlehrer wenn Leute ihrem Fahrschulwagen nicht ernst nehmen.ABER das Problem ist, du hast dich ja nicht über den Fahrschulwagen aufgeregt, aber das weiß der Fahrlehrer ja nicht, der dachte du regst dich über die Fahrschule auf.
Konsequenzen brauchst du wohl in dem Fall keine befürchten, denn besonders in den etwas größeren Städten erleben die Fahrlehrer so einige "unschöne" situationen, die einen zum kopfschütteln bringen, als fahrlehrer muss man aber eine sehr ausgeglichene art haben, sonst erträgt man den berufsallltag nicht, da wird einen so ein dicht auffahrender und gestikulierender autofahrer hinter einem nicht mehr aufregen. dann schüttelt man mal den kopf und dann ist der auch wieder weg...wenn ich mich über jeden trottel aufregen würde, bzw. anzeigen würde, der mich mal irgendwie genötigt oder bedrängt hat oder die vorfahrt genommen hat, dann käme ich aus dem anzeigenschreiben und dem kopfschütteln nicht mehr raus, deutschland besteht nunmal zu einem sehr hohen prozentsatz aus unfähigen, unsicheren autofahrern, die den führerschein eigentlich nicht verdient haben und tunlichst auf den ÖPNV umsteigen sollten. so ist das nunmal, aber wenn man mal unsere verkehrssituation mit denen in den süd- und osteuropäischen ländern vergleicht, dann ist hier die welt noch in ordnung.
also wie gesagt, theoretisch hätte er dich natürlich wegen nötigung anzeigen können, er hätte auch den fahrschüler evtl. als zeugen, aber höchstwahrscheinlich wird bei dem fahrlehrer der gesunde menschenverstand greifen und er hat es wahrscheinlich schon längst wieder vergessen....