Alkohol am Steuer
Guten Tag,
ich bin schuldig im Sinne der Anklage, 1,39Promille, festgestellt durch ein Blutergebnis und Auto gefahren. Nun muss ich zur Vernehmung auf die Polizeiwache. Meine Frage: ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, obwohl die Sache letztendlich klar ist?
Mit freundlichem Gruß
K. Friedt
Hallo Kfriedt,
auch wenn ich keinesfalls jemanden schützen möchte der sich derart betrunken hinters Steuer begibt, kann ich dir nur raten vorher mit einer Rechtsberatung zu sprechen. Der ADAC bietet soetwas beispielsweise an...
Der Schein dürfte trotzdem mindestens 6 Monate weg sein....
Maximalstrafe ab 1,1 sind wohl angeblich 5 Jahre....
Beste Grüße!
Schützen möchte ich auch nicht, aber ich habe mal einen Bericht gesehen, in dem gesagt wurde, es würde sich immer lohnen vor Gericht zu gehen. Oft wird ein Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umgewandelt. Ich hoffe du hast aus Deinem Fehler gelernt...
Hallo K.Friedt,
wie auch die anderen muss ich sagen, dass das natürlich ohne nachdenken nur passieren kann. Gefährdest ja nicht nur dich, sondern alle, die dort rumfahren....
Wenn du eine Gerichtsverhandlung möchtest, dann kannst du dir schon einen Anwalt oder Rechtsbeistand nehmen.
Im Normalfall, wenn du nicht schon öfters so Dinger getrieben hast, wird der Staatsanwalt eh nur einen Strafbefehl rauslassen und es wird ohne Verhandlung über die Bühne gehen.
Über das Ergebnis, kann eigentlich keiner was sagen, denn das ist schließlich das ermessen des Richters....
Wenn du nicht zur polizei gehen willst, musst du auch nicht, das ist als Beschuldigter keine pflicht sondern nur wenn der Staatsanwalt oder der Richter dich vorlädt.
Auch wenn du dort etwas aussagst und in der Hauptverhandlung möchtest du nichts mehr sagen, darf diese Vernehmung von der Polizei im Gericht nicht verlesen werden....