120€ Strafe Autobahnmaut Österreich zahlen?\
Ich war in Österreich in Urlaub.Habe eine gültige Vignette icl. Quittung gekauft.
Nun habe ich einen Brief bekommen,wo ich beschuldigt werde,die Maut nicht ordnungsfemäß entrichtet zu haben.Den Quittungsbeleg habe ich noch.Habe nun eine Kopie davon nach Österreich gefaxt.
Hat jemand Erfahrung ob ich trotzdem die Strafe von 120€ zahlen muß ?
Haben die dich angehalten oder wie kommen die drauf?
Wenn die Plakette zum Zeitpunkt der Erfassung durch die österreichischen Kontrolleure nicht an vorgeschriebener Stelle UNABLÖSBAR mit der Windschutzscheibe (WSS) verbunden war, ist das Ticket rechtsgültig.
Die Kopie einer Quittung hilft Dir da seher wahrscheinlich nicht; die könntest Du ja nachträglich "ausgeborgt" haben.
Als Du erwischt wurdest, hattest Du da die Plakette schon an der WSS befestigt?! ... bzw. wie wurde die (angebliche?!) "Tat" denn überhaupt entdeckt.
Nur so als Tipp: Es gibt ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich, das die Eintreibung österreichischer Strafmandate in Deutschland ermöglicht. Wenn Du also kein ganz sauberes Gewissen hast, ist Zahlen die preiswerteste und nervenschonendste Variante.
Aber wart' mal die Reaktion Deines Widerspruchs?! ab. Wenn Du Dir absolut nichts vorzuwerfen hast, würde ich dann ggf. den Rat eines Rechtsanwalts einholen.
Wenn man ihn angehalten hätte, hätte er aber sofort zahlen müssen fällt mir ein. Vielleicht war da so eine Kamera auf einer Autobahnbrücke die die WSS aller Pkws nach ordnungsgemäß angebrachten Vignetten scant und Kennzeichen speichert?
Yepp .. daa haste auch wieder Recht.
klingt für mich wirklich dubios...
Auf was wird das Ganze denn gestützt?!
Nur der Besitz der Plakette ist nicht ausreichend.
Wenn die Plakette nicht sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht wurde dann ist das fahren ohne Plakette, also ein Maut-Verstoß.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Zweifelhaft ist eventuell die Art der Feststellung des Vorfalles, - da kann man eventuell noch mal nachfragen.
Aber wenn das Fehlen der Plakette durch z.B. durch Augenschein eines Ordnungsbeamten oder Kamera rechtsverbindlich festgestellt wurde dann solltest Du zahlen.
Wenn Du natürlich schon von vorneherein weißt das die Plakette tatsächlich nicht an der Scheibe angebracht war dann würde ich mir das Nachfragen sparen und direkt zahlen.
Blecky
Hallo
Meine Frage ich habe versäumt sie Richtig an zubrigen, dass heißt nur mit Klebeband befestigt ohne die folie abzuziehen (mit Zwei Balken über Kreuz).
Jetzt habe ich Bilder bekommen wo es zu sehen ist aber der Fahrer nicht zu erkennen ist.
Wenn man nicht in der vier Wochen Zahlt und wie ich Fotos möchte kommt noch ein Bußgeld von 300€ dazu.
1.Frage muss der Fahrer auch zu erkennen sein , oder reich Autokennzeichen.
2.Muss Bußgeld gezahlt werden ?
mit freundichen Grüssen
Ismet Genc
- NEIN ..in demFall greift die Halerhaftung
- JA
Der Fahrer muss nicht zu erkennen sein.
Anhand des Nummernschildes wird festgestellt auf wen das Auto zugelassen ist und derjenige zahlt dann auch.
Das ist dann die oben von LO genannte Halterhaftung.
Es sei denn der Halter kann BEWEISEN das er zu dem Zeitpunkt nicht im Auto war.
Das klappt aber nur wenn er den wahren Fahrer nennt.
Solche Sachen wie "Ich selbst bin nicht gefahren und ich weiß auch nicht nicht wer da gefahren ist!" glaubt kein Mensch!
Zu 2:
Ja, um das Bußgeld kommst Du bzw. der Fahrer wohl nicht herum.