Unfall verursacht durch bei Rotlicht einfahrenden Autofahrer
Hallo zusammen,
hatte gestern einen kleinen Unfall - nur "Blechschaden", aber dennoch ärgerlich und möglicherweise nicht ganz kostengünstig. Folgender Ablauf:
Ich stehe als 2. vor einer roten Ampel, um geradeaus zu fahren. Die Ampel springt auf grün um, der Golf vor mir fährt nach ca. 2 Sekunden los, während des Losfahrens schiesst plötzlich von rechts ein links abbiegender Mercedes bei rot (hatte zu dieser Zeit vermutlich bereits 3-4 Sekunden Rotlicht) in die Kreuzung. Der Golf führt eine Vollbremsung durch, obwohl der Mercedes (hohes Temo) die Kreuzung bereits verlassen hat und eine Kollission auch ohne Abbremsen nicht zu Erwarten gewesen wäre. Ich war durch den Mercedes ebenfalls sehr erschrocken, bremse aber nur leicht und nicht voll... und schaffe es leider haarscharf nicht, vor dem Golf zu stehen zu kommen. Fazit: Lackkratzer und einige Dellen bei beiden Autos.
Der Polizist meinte nach der Unfallaufnahme, der Mercedes wäre der Unfallverursacher, ich könnte jedoch eine Teilschuld bekommen, da ich nicht rechtzeitig gebremst hätte.
Vor dem Abbremsen hatten der Golf und ich ca. 10 km/h, und wenn man von einer Ampel wegrollt hat man den Fuss naturgemäss auch auf dem Gaspedal und nicht auf der Bremse. Der Golf konnte den Mercedes vermutlich einen Moment vor mir sehen, weshalb ich eine etwas kürzere Reaktionszeit hatte.
Wie Ihr Euch sicherlich vorstellen könnt, ärgere ich mich sehr, denn ein Teilschaden würde natürlich auch eine Herabstufung bei Haftpflicht und Kasko (400 Euro SB) bedeuten.
Nun meine Frage: hat jemand hier schon mal eine ähnliche Situation erlebt bzw. denkt, die Situation einschätzen zu können? Besteht eine theoretische Möglichkeit, mit einem guten Anwalt dem Mercedes die volle Schuld "umzuhängen"? Schliesslich war er Auslöser des Unfalls und ich hatte mich so erschrocken, dass ich (trotz der geringen Geschwindigkeit) nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand kam.
Danke vorab für ernstgemeinte Antworten.
Wurde der Unfallverursacher ermittelt oder hat er sich entfernt?
Bei den angegebenen Hergang ist es wahrscheinlich,dass du eine Teilschuld bekommst.Dies wird in einen möglichen Gerichtsverfahren durch einen Richter festgestellt.
Was hat denn der Golffahrer ausgesagt?Hat er deine Schilderung bestätigt?
Nach Stvo hättest du ja so fahren müssen,dass du jederzeit gefahrlos anhalten kannst.
Wenn du eine Rechtschutz hast,solltest du dir einen Anwalt nehmen
Hallo Manni,
vielen Dank für Deine Antwort. Der Unfallverursacher hat sich zwar entfernt, ich bin ihm jedoch nachgefahren und er konnte somit ermittelt werden. Die Golffahrerin hat meine Aussage bestätigt, zusätzlich gibt es noch drei weitere Zeugen, die hinter dem Mercedes zur Kreuzung gefahren sind und ebenfalls bestätigt haben, dass die Ampel bereits mehrere Sekunden rot war.
Gruß,
mdp
Ja Problem ist immer wer auffährt bekommt so gut wie immer ne Teilschuld!
Denn du musst nen Sicherheitsabstand halten so das du jederzeit vor dem vorausfahrenden zum stehen kommst!
Anders ist es wenn dir einer von ner anderen Spur in deinen Sicherheitsabstand reinfährt!
Ja und wie gesagt selbst mit nem guten Anwalt wirst du kaum um die Teilschuld herumkommen!
Ist meine Meinung!
Hallo hosenmatz,
nochmals vielen Dank für die gute Einschätzung und Erklärung. Dann bleibt mir wohl nur noch, eine möglichst geringe Teilschuld rauszuholen. Was eigentlich nur der Versicherung etwas bringt...
Du bist nicht zufällig Verkehrsrechts-Anwalt und suchst einen Mandanten?
Viele Grüße,
mdp
Hallo hosenmatz,
herzlichen Dank für die kompetente und ausführliche Antwort.
Der Rotfahrer wurde wegen Rotfahrens angezeigt, nicht wegen Unfallflucht, da ich mir nicht sicher bin, ob er den Unfall noch gesehen hat ("im Zweifel für den Angeklagten").
An sich halte ich immer genügend Abstand und fahre bremsbereit, in diesem Fall war ich durch den Rotfahrer jedoch stark abgelenkt bzw. erschrocken, so dass ich trotz ausreichendem Abstand zu spät bzw. zu wenig stark gebremst habe.
Habe hierzu auch folgendes gefunden: "Im Großstadtverkehr kann der Abstand geringer sein, doch muß er ausreichen, um das auffahren zu vermeiden, wenn der Vordermann normal und verkehrsgerecht bremst. (OLG Düsseldorf VerkMitt 1967 Nr 35)"
Da der Vordermann nicht "normal und verkehrsgerecht" gebremst hat, könnte ein Anwalt (Verkehrs-Rechsschutz besteht glücklicherweise) die Situation so auslegen, dass ich zwar genügend Abstand hatte (was meine Beifahrerin auch bezeugen kann), aber durch die vom Rotfahrer verursachten Umstände kurz abgelenkt war?
Viele Grüße,
mdp
Kurz abgelenkt gewesen zu sein, würde ich auf keinen Fall zugeben, denn das könnte wiederum die anteilige Haftung erhöhen.
Das bringt dir auch was.
Sind die Kosten, die die Versicherung aufbringen muss, nicht so hoch, kann es sich durchaus lohnen, den Schaden nachträglich noch selbst zu zahlen und so einer Hochstufung zu entgehen.