Frage zu einem unfall und versicherung WICHTIG
hey ich hab eine frage mir ist einer reingefahren und jetzt hab ich die kohle von seiner versicherung bekommen von 512,11 jehdoch hab ich zu dem sachverständiger gesagt dass ich den schaden selber beheben möchte doch jetzt will die versicherung eine rechnung von einem betrag von 512.11 sehen wisst ihr was ich da machen kann??
Im Allgemeinen reicht die Einreichung des Sachverständigengutachtens oder aber ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, den Schaden mit der Versicherung abzurechnen.
Wenn du die Kostenbegleichung erhalten hast und die Versicherung einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten bereits vorliegen hat, würde ich zunächst erst mal fragen, wieso sie eine Rechnung haben möchte, da dies nicht üblich ist.
Gruss
OldMacBernd
Bei Abrechnung laut Gutachten ohne Reperatur wird lediglich die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt.
Ist der oben genannte Betrag ev. mit Mwst.?
nein ohne mehrwertsteuer
Hallo Spity,
1. ist ein Schaden unter 700,00 ein Bagatellschaden und die Versicherungen akzeptieren dieses Gutachten nicht oder bezahlen diesen nicht.Darüber gibt es ein Urteil des BGH.
2. wer hat den Gutachter beauftragt und bezahlt, der keine Ahnung von Kostenminderungspflicht und Bagatellschäden hat?
3. Du hast das Recht auf Abrechnung laut Kostenvoranschlag oder Gutachten, abzüglich der Mwst., da Du der Geschädigte bist. Kannst Du eine Rechnung vorlegen, erhälst Du auch die Mwst. erstattet.
4. ist die Versicherung rechts dumm, wenn sie Dir im Vorfeld die Kosten erstattet und im nachhinein eine Rechnung verlangt.
MfG. bacoman