Fahrzeugbrief - Unbedenklichkeit?
Hallo,
ich hatte vor ein paar Tagen schonmal eine Frage gestellt bzgl. meines verloren gegangenen Fahrzeugbriefs:
Auto neu gekauft, ist noch auf den vorigen Halter in einer anderen Stadt X angemeldet. Ich wollte es in meiner neuen Stadt Y nach Umzug anmelden, hab allerdings den Brief verloren beim Umzug. Deswegen konnte ich es noch nicht ummelden auf mich. Doof.
War bei der Zulassungsstelle vor 3 Tagen, die sagten mir, ich bräuchte den Kaufvertrag und den Kfz-Schein. Bin dann heute wieder mit allen Papieren hingedackelt und da sagt der Mann mir: Nee, reicht nicht. Sie brauchen auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der Stadt X, wo das Auto zur Zeit noch angemeldet ist (also dort, bei dem Noch-Halter, wo ich das Auto gekauft habe).
Ich dachte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr? Deswegen wird der Brief doch seit 2007 aufgeboten???
Ich war erst sauer vorhin, dass mir die Dame letztens sagte, ich bräuchte nuuur den Kaufvertrag - jetzt wo mir heute gesagt wurde, das würde nicht reichen. Aber irgendwie schwant mir, dass sie doch recht hat und der Typ mir heute Blödsinn erzählt hat - und mich umsonst wieder weggeschickt hat !
Wisst ihr was dazu? Der Mann meinte, sie bräuchten von der Stadt, wo das Auto jetzt noch beim vorigen Halter angemeldet ist, so eine Bescheinigung, weil sie ja nicht wissen, ob der Brief vllt weg ist, weil er eingezogen wurde o.ä. Aber ist dafür nicht das Aufbieten gedacht, falls jemand sagt er hat noch Ansprüche darauf?
Liebe Grüße.
Meines Wissens gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA in Flensburg .. dort sind alle aufgebotenen Fahrzuegpapiere zentral registriert.
Oder beim Fahrzeugherrsteller!