Wie führe ich eine Erstzulassung eines Motorrollers durch ohne Fahrzeugbrief?
Habe einen neuen Roller 125ccm 82kmh 4 9kW gekauft und keinen Fahrzeugbrief dazu erhalten da laut Schreiben dies Ordnungsgemäß verzollt wurden ist Nun meine Fragen 1wie und was muss ich unternehmen um nen Fahrzeugschein und brief zubekommen 2brauch ich ne Doppelkarte von der Versicherung oder wie funktioniert die Anmeldung bei einem Roller von 125ccm 82kmh 4 9kW
Aus welchem Land wurde der Roller denn importiert?? ... Dann müssen da auf jeden Fall die Fahrzeugpapiere des Herkunftslandes dabei sein; alleine die Zollpapiere genügen nicht.
Für die Zulassung brauchst Du entweder die Fahrzeugpapiere oder eine amtliche Verlust-/Diebstahlanzeige, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA Flensburg (bescheinigt, dass der Roller nicht in der Fahndung ist), dann natürlich eine Vollabnahme nach §21 StVZO beim TÜV (dort wird auch - falls in dem Fall möglich - die Zulassungsbescheinigung //früher: KFZ-Brief// erstellt).
Bei Einfuhr aus dem Nicht-EU-Ausland benötigst Du zudem eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers, die die Übereinstimmung der technischen Ausrüstung des Rollers mit den Zulassungsbestimmungen der EU bescheinigt. (Kostet je nach Hersteller verschieden).
Eventuell muss der Roller auf EU-bestimmungsgemäße Ausrüstung nachgerüstet werden.
... und erst dann kann's zur Zulassungsstelle zur Anmeldung gehen; dazu sind Versicherungsbestätigung (in Papierform oder per Versicherungs-PIN, Erteilung einer Abbuchungserlaubnis für die KFZ-Steuer ans zuständige Finanzamt .. und natürlich Kennzeichen prägen und stempeln lassen von Nöten; zudem ein paar uronen für Zulassungsgebühren und Schilderkauf.
Viel Erfolg bei der Beibringung der Fahrzeugpapiere!
Ich find das immer wieder klasse, was die Leute sich so andrehen lassen, ohne sich VORHER über die Randbedingungen zu informieren.
Wer sagt, daß der Roller überhaupt in Deutschland zulassungsfähig ist? Das ist bei Neufahrzeugen nämlich keineswegs gewährleistet, wenn nicht die entsprechenden Zertifikate dabei sind.
Und Lo; Ich muß Dir leider widersprechen. Eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers, die die Übereinstimmung der technischen Ausrüstung des Rollers mit den Zulassungsbestimmungen der EU bescheinigt, ist noch lange nicht ausreichend, den Roller in .de zugelassen zu bekommen. Denn es gibt keine Zulassungsbestimmungen der EU, sondern lediglich Richtlinien. Die Zulassungsbestimmungen sind nationales Recht der einzelnen Mitgliedsländer. In Deutschland entscheidet der TÜV (im Westen) und die DEKRA (im Osten) darüber, ob etwas zulassungsfähig ist, oder nicht. Und ich kann Dir eins sagen:
Bei uns hier in England, (wo der MOT das entscheidet) fährt eine Menge Zeug auf öffentlichen Straßen rum, für das Du in .de sofort weggefangen werden würdest. Trotz EU und all dem Gedönse, besteht nicht der Hauch einer Chance, das in Deutschland zugelassen zu kriegen. Und von dem, was die Schweden dürfen, können selbst wir hier nur träumen.
Ich sag nicht, daß dieser speziell angefragte Roller nicht in .de zulassungsfähig ist, aber es kann sich als sehr aufwendig erweisen. Falls z. B. zur Einzelabnahme Abgasgutachten etc. gemacht werden müssen, sind ein paar Tausender weg.
Da hilft nur eins, frag bei Deiner Zulassungsstelle in Deinem Kreis direkt nach. Da jede Zulassungsstelle andere Anforderungen stellen kann.
Ich hab es selber erlebt: 2 gleiche Fahrzeuge aus der Schweiz sollten in 2 Kreisen ( Staßfurt und Minden) zugelassen werden. Unterschiedlicher können die Anforderungen nicht aussehen.(steht auch in diesem Forum)
mfG rama