Firmenwagen Unfall...?
Hallo zusammen,
hab da mal eine frage,
ich arbeite auf 400€ basis bei einer autovermietung, jetzt sollte ich mit einer angestellten von da eine überführungsfahrt machen.
Die angestellte fuhr vorraus ich hinter her.
Als wir von der autobahn auf die landstraße kamen hielt sie plötzlich auf einer haltebucht o.ä an.
Nach nem kurzen gespräch kam raus, überfuhrungsfahrt abgesagt.
wir stiegen wieder ein, blikten links zum wenden und die angestellte setzte zum wenden an. Als sie fast gewendet hat kam ein LKW neben mir zum stillstand.
Als die angestellte dann gewendet hat wollte ich wenden, da ich dachte der LKW fahrer hat uns beide schon beim anfahren blinken sehen da er auch ne erhöhte position hat.In dem moment fuhr der LKW ebenfalls los und vool in meine fahrer seite rein wagen kaputt 5000€ schaden.
Laut Polizei mein fehler wegen mißachteter vorfahrt.
Jetzt die frage ist der unfall über den arbeitgeber versichert oder wie sieht das jetzt aus???
außerdem gibtz bei mir eh niks zu holen da ich jetzt ab 1.8 in die aubildung gehe und da nicht mal eben 2500 netto mache .....
Ja sicher würd der Wagen ne Vollkasko haben die auch in solchen Fällen zahlt!
Das Problem ist nur das solche Vermieter bei ihren Versicherungen meisst ne Selbstbeteiligung des Unfallverursachers von mindestens 1500Euro oder mehr haben die du dann berappen musst....(
sollte man vor der fahrt schriftlich geklärt haben, oder dem arbeitsvertrag entnehmen, ob man bei selbstverschuldeten unfällen gegenüber dem arbeitgeber haftet und bis zu welcher summe.
angenommen im arbeitsvertrag ist sowas nicht geregelt?
angenommen es gibt kein vertrag,dann gibt es auch ratezahlungen oder verständnissvolle "arbeitgeber"
Wenn Dein Fehlverhalten (.. das Wenden quasi "im Konvoi" vor der Schnauze eines fahrbereiten LKW mit Vorfahrtberechtigung) mal nicht als "gob fahrlässig eingestuft werden wird?!
DANN haste nämlich schlechte Karten .. evtl. sogar, was die Eintrittspflicht einer evtl. vorhandenen Vollkaskoversicherung betrifft. (Siehe Beitrag von @hosenmatz)
Was Deine Haftung bzw. Schadenersatzpflicht anbetrifft:
Auch wenn Du momentan nicht "flüssig" bist, evtl. geforderte Schadenersatzansprüche zu befriedigen, kann diese Leistungspflicht - z.B. per Mahnbescheid - auf bis zu 30 Jahre "ausgedehnt" werden. .. da ja angenommen werden kann, das Du irgendwann in Deinem Leben mal ein geregeltes Einkommen haben wirst
Aber erst mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt .. das kann von hier nicht beurteilt werden. Eventuell steht da ja noch 'ne richterliche Verhandlung im Raum, sollte z.B. die Schuldfrage strittig sein.
Die Schuldfrage ist sicher nicht strittig, hier gibt es eine/n eindeutige/n Unfallverursacher/in.