Geblitzt aber nicht aus dem Verkehr gezogen
Hallo erst mal...
also ich hab folgendes Problem:
In einer 30 Zone bin ich 56 km/h gefahren aber nicht von den Beamten aus dem Verkehr gezogen. Dummerwise wohne ich in der selben Straße.... 5 Minuten später kamen zwei andere Beamten an die Tür und fastelt das selbe Zeug, angebliche Geschwindigkeitsübertretung... Aber es liegt kein Foto vor sondern nur diese Aussage. Einen Beifahrer hatte ich zur selben Zeit dabei. Hätte sie mich nicht sofort aus dem Verkehr ziehen müssen und nicht später,... ist sowas rechtlich zu belangen?
Diese Aussage der Beamten reicht aus. Ein Polizist braucht dich nocht nicht einmal blitzen, es reicht aus wenn er die Geschwindigkeit schätzt!!
Also, sehr einfach beschrieben, aber das deutsche Verkehrsrecht hat es in sich!!
Also, kleine Brötchen backen, bezahlen und daraus lernen!!
LG
Zitat:
"Ein Polizist braucht dich nocht nicht einmal blitzen, es reicht aus wenn er die Geschwindigkeit schätzt!"
Nicht in .de!!
Bei den Ösis aber zulässig.
Das ist so nicht ganz richtig. In D muss die Geschwindigkeit mit einem geeichten Gerät gemessen werden. Schätzen ist unzulässig. Ausnahme bildet die Wasserschutzpolizei. Die können u.U. an ner Bugwelle erkennen, wie schnell ein Sportboot war, aber selbst dann bewegt sich die Strafe in Verwarngeld Bereich.