Geblitzt trotz vorhandenem Punkt
Hallo,
habe einen Punkt wegen zu schnellem Fahren im April diesen Jahres. Vermutlich wurd ich jetzt erneut geblitzt. evtl. 10 zu schnell. Steht da ein Fahrverbot an?
Hi Raucher,
vermutlich ist mir zu vage.... wie wäre es wenn es doch ein paar km/h mehr fahren.. max. 15km/h zu schnell. Besteht die Gefahr auf ein Fahrverbot?
Gruß
Jess
Hallo "jess",
es soll vorkommen, dass man trotz eines schon vorhandenen Punktes, von der "...." geblitzt wird !
Ob es zu einem Fahrverbot kommt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Führerschein auf Probe? Waren es tatsächlich nur 10 km/h zuviel? Gibt es schon andere Verstösse ?
Grundsätzlich steht kein Fahrverbot an, es sei denn, du bist in einer Fussgängerzone geblitzt worden
Schau mal hier:
http://www.bussgeldkataloge.de/
Dort kannst du in aller Ruhe nachlesen, was dich erwarten kann, oder auch nicht !
m.f.g.
Raucher
Hallo "jess",
wenn du deinen Führerschein schon seit 4 Jahren hast, dann brauchst du dir vermutlich keine großen Gedanken machen.
Wenn zeitgleich mehrere Fahrzeuge im Messbereich der Geschwindigkeitskontrolle waren, dann wirst du vermutlich auch nichts von den Ordnungsbehörden hören, wobei das auch vom angewendeten Messverfahren abhängt.
Bei 10 km/h oder sogar weniger, kannst du dich eigentlich entspannen ... wobei dies eine Ordnungswidrigkeit ist und bleibt. Aber, wer noch nie zu schnell gefahren ist, der möge den ersten Stein werfen
m.f.g.
Raucher
Hi Raucher,
Nein hab Führerschein seit 4 Jahren. Viel mehr als 10km/h Jahre kann das nicht sein. Vermutlich wurde sogar der auf der Nebenspur geblitzt. Wobei es aus einem Wagen war, und ich auf der rechten Spur gefahren bin, der andere auf der ganz linken (3-Spurig), hab keine Ahnung ob auch die ganz linke hätte geblitzt werden können!?
Gibt sonst keine Verstösse, wenn nur zu schnelles fahren, und halt einmal jetzt nen Punkt.
Hab nämlich gelesen, wenn ein Punkt vorhanden ist und man erneut zu schnell fährt (21-26 km/h) besteht Gefahr für Fahrverbot. Nur gilt die Geschwindigkeit insgesamt oder für das 2. mal? Sprich wenn man 2x mind. 21km/h zu schnell fährt ein Fahrverbot verhängt wird.
"Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !"
Danke für die Hilfe.
Gruß
Jess
Mach dir mal keine Gedanken ...
Auf der vom mir verlinkten Seite kannst du das bequem nachlesen und sogar mit einem integrierten "Bussgeld-Rechner" ausprobieren.
Geschwindigkeitsübertretungen (deren Wert) werden nicht addiert, also mußt du mindestens zwei Verstösse oberhalb der Bemessungsgrenze fabriziert haben. Wenn der erste Verstoss allerdings in der Probezeit stattgefunden hat, wäre eine Verlängerung deiner Probezeit denkbar gewesen, allerdings weißt nur du, wann die erste Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat.
Mach dir keine Sorgen zu diesem Thema und achte das nächste Mal besser auf deinen "Gasfuss" !
m.f.g.
Raucher
Zitat: "Aber, wer noch nie zu schnell gefahren ist, der möge den ersten Stein werfen "
Ich will nicht behaupten, ich wäre noch nie zu schnell gefahren, aber prinzipiell halte ich mich an die Tempolimits - und hab in 25 Jahren und über einer Million zurückgelegter Kilometer noch keinen einzigen Strafzettel für zu schnelles Fahren bekommen. Mich wundert immer, mit welchem Unterschied die anderen an mir vorbei rauschen, wenn ich mich einigermaßen an Tempolimits halte. Was so ein Tempolimit immer an Raum für Interpretationen zulässt, ist schon faszinierend. Und immer ist es die böse, böse Polizei, die einen dabei erwischt, nie ist man selber schuld.
Ich mein, wenn einem Flugzeugpiloten vom Tower Flughöhe, Kurs und Geschwindigkeit vorgegeben werden, dann sagt der doch auch nciht, oh, heut ist es aber so schönes Wetter, da flieg ich viel lieber in der Höhe in die Richtung, mit der Geschwindigkeit.