Akohol am steuerbei ca 1,7 Promille
ca. 1,5 Promille ( keine Vorstrafen), mit was muss ich rechnen? (Bayern)
Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten.
Selbsternannte Propheten nützen Dir in dem Fall wenig.
Und das nächste Mal den Alkohol weglassen. Ich kann das, also kannst Du das auch!
Ich empfehle alles, auch wenn es viel ist, zu lesen.
Eine Promillegrenze ist nicht gesetzlich, sondern nur rechtssetzend normiert (BGH-Urteil).
Absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,55 mg/l Alkohol im Blut (1,1 Promille) wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenonmmen, auch wenn keine Ausfallerscheinung vorliegen. Es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, handelt grundsätzlich grob fahrlässig. Dies führt i.d.R. zur Leistungsfreiheit der Versicherungen. Bei Fahrradfahrer wird ab 0,8 mg/l Alkohol im Blut (1,6 Promille) absolut fahruntüchtig. In diesen Fällen beschlagnahmt die Polizei oder die Staatsanwalt den Führerschein (Einziehungsgegenstand). Das Gericht erkennt im Regelfall auf den Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Richter hat mit Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde nichts zu tun.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Neuantrag die Eignung des Antragstellers.
Die MPU wird lt. Gesetz ab 1,6 Prom. gefordert.
Wurde eine Fahrerlaubnis entzogen (nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot!),
kann vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die Verwaltungsbehörde kann dann eine MPU verlangen.
Der Antrag sollte 8 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, bei erwarteter MPU 3 Monate vorher. Dem Antrag ist ein Lichtbild, ein Sehtest und eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort beizulegen. Es kann eine theoretische und praktische Fahrprüfung verlangt werden, nach mehr als 2 Jahren ohne Führerschein sind der Besuch einer Fahrschule und die Prüfungen Pflicht.
Bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis wird eine MPU verlangt, wenn die Behörde der Meinung ist, daß sie die Entscheidung nicht ohne ein entsprechendes Gutachten fällen kann. Steht eine Nichteignung des Antragstellers auch ohne MPU fest, wird auf die MPU und auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet.
Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren.
Eine MPU besteht aus einer medizinischen und einer psychologischen Überprüfung.
Dazu gehören u.a. das Ausfüllen von Fragebögen (max. ca. 150-250 Fragen zum Ankreuzen), Blutabnahme (z.B. Leberwerte), evtl. Urinprobe, Gleichgewichts- und Koordinierungstests, Hör- und Sehtest, Messung von Größe und Gewicht, Fahrschulfragen, Befragung durch einen Psychologen. Die Dauer der MPU schwankt sehr stark, zwischen 3 Stunden und 1 Tag, evtl. auf 2 halbe Tage verteilt. Sie kostet ca. 300-400 Euro und findet meist beim TÜV oder der DEKRA statt.
Die Durchfallquote soll bei ca. 50% liegen, zum Teil werden deutlich höhere Werte genannt.
Die meisten MPU-Kandidaten sind Fahrer, die mehrfach alkoholisiert erwischt wurden und - auch wenn sie sich das nicht eingestehen - Alkoholiker sind. Statistisch gesehen wird nur jede 500ste Alkoholfahrt aktenkundig. Leute aus diesem Personenkreis müssen dem Gutachter also zweifelsfrei klarmachen, daß sie schon ein paar tausend Mal alkoholisiert gefahren sind, dies aber nie wieder machen werden, weil sie jetzt trocken sind und erkannt haben, wie schlimm das frühere Verhalten war. Bezeugungen wie "Ich werde bestimmt nie wieder alkoholisiert fahren" werden von dem Psychologen als zu plakativ und nicht ernst gemeint gewertet, jede einzelne der vielen Untersuchungsabschnitte kann zum Nichtbestehen führen. Es gilt die Devise "Im Zweifel gegen den Angeklagten und für die Allgemeinheit, die vor dem Fahrer geschützt werden muß". Oft hat sich die MPU nach der Analyse der Leberwerte schon erledigt.
Und zum Abschluss: Alkohol und Autofahren gehören nicht zusammen! Wer säuft und Auto fährt ist eine Gefahr für seine Mitmenschen und wer einmal erlebt hat, dass ein unschuldiger Mensch von einem Autofahrer getötet wurde, nur weil der gesoffen hat, wird für Alkoholsünder nur noch wenig Verständnis aufbringen.