Ich hatte im vorigen Jahr 1 Monat Fahrverbot ca 1 jahr her. jetzt 21 knh zu viel, was passiert
Ich hatte im Vorjahr 1 Monat Fahrverbot
August- Seotember 2014.
Der Verstoß war im Juli 2013
Jetzt wurde ich am 30.06.2015 mit 22 km/h zu viel außerhalb einer Ortschaft geblitzt. muß ich mit härteren Sanktionen rechnen
Hubert
Quelle = www.geschwindigkeitsueberschreitung.net
" Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV).
Zudem gibt es noch den Passus beharrliche Pflichtverletzung. Beharrliche Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn belegt werden kann, dass auch ein geringerer, zweiter Verstoß – nur 15 oder 20 km/h o. ä. zu schnell – in irgendeiner Art und Weise in Zusammenhang mit der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung steht. In diesem Fall kann es ebenfalls zum Fahrverbot kommen. Völlig außer Betracht genommen ist hierbei wie hoch die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Beharrlichkeit kann im Verkehrsrecht also immer dann vorliegen, wenn Verstöße, die noch nicht zu den groben Zuwiderhandlungen zählen, wiederholt begangen werden. Da in diesem Falle dem Betroffenen zur Last gelegt werden kann, dass er die notwendige Einsicht, dass sein Vergehen rechtswidrig war, fehlt. Daher soll eine höhere Bestrafung in diesem Fall dazu führen, dass der Fahrer sein Fehlverhalten einsieht und in Zukunft unterlässt.
Ist bereits bei dem ersten Verstoß ein Fahrverbot erteilt worden, so wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert."
Es kann sein das der Führerschein ein zweites mal weg ist.
Denke ich eigentlich weniger da der erste Verstoß aus 2013 war.
Zumindest sollte die Geldstrafe höher ausfallen.