Anspruch auf Abwrackprämie
H
hilke
April 15, 2009
Der Halter unseres 18 Jahre alten Wagens, war mein Mann, der in diesem Jahr verstorben ist. Bekomme ich die Abwrackprämie wenn ich den Neuwagen auf meinen Namen zulasse?
A
anon78530862
April 15, 2009
nein normal nicht!
Neuwagenkäufer oder die Person auf den er zugelassen würd und Halter des abgewrackten Fahrzeuges müssen eine und die selbe Person sein!
B
Blecky
April 15, 2009
Nur damit es nicht zu mißverständnissen kommt kopiere ich mal ramas Antwort aus dem anderen Beitrag hier hinein:
ja, nach der neuen Regelung muß ein Erbschein vorgelegt werden. Genaue Info bitte unter
http://www.bafa.de/bafa/de/
nachlesen.
MfG
rama
Blecky - Moderator