Mpu
Moin Moin zusamm . ich hab auch eine frage an euch . wie ist das .. Ich hab vor kurzen post bekomm das ich eine mpu machen soll . doch der letzt vorfall ist 3 jahre her mit Alk. und damals bin ich noch vor gericht gegangen damit. Und hab mein lappen nach 4 monaten wieder bekomm Mußte aber ein Bußgeld bezahlen... Fakt ist. ich fahr wieder ca. 3 jahre bin nicht wieder aufgefallen . muß ich zur MPU
wenn das angeordnet wurde, musst du die MPU auch machen. anderenfalls ist deine fahrerlaubnis auf jeden fall weg, und du machst dich strafbar,
grundsätzlich sind fragen zum thema verkehrsvergehen unter alkohol oder drogen hier äußerst ungern gesehen.
erst saufen und dann rumjammern, dass man erwischt wurde, passen nunmal nicht zusammen. da sollte man schon vorher nachdenken, was man tut.
Das ist richtig . ich würd auch nichts sagen. Wenn das damals beim gericht als auflage gesagt worden wär. oder na 6 monaten.. aber nach 3 jahren Hallo naja danke
ja, da sollte man das ganze durch einen anwalt prüfen lassen.
Die MPU soll ja auch den Nachweis erbringen, dass Du mit Verbüßung Deiner Strafe nun die Reife und das Verantwortungsbewustsein zum Führen eines Fahrzeugs hast.
Das geht aus der Tatsache, dass Du nun drei Jahre nicht mehr aufgefallen bist nicht hervor.
mmmhhhhh,
und das der Verwaltungsbehörde erst DREI Jahre nach der eigentlichen Verfehlung einfällt das man da doch die Auflage der MPU machen könnte ist tatsächlich rechtmässig?
Ich finde das schon ziemlich unverschämt dem Betroffenen gegnüber!
Erst jahrelang nix tun und dann, wenn einer der Herren mal in die Pötte kommt oder die Akte unter dem Schrank wiedergefunden wird, noch mal eben die MPU nachschieben.
Aber auch im Hinblick auf die "Funktion" der MPU ist solch ein Vorgehen mehr als Witzlos!
Wenn der durch die MPU zu erbringende Nachweis, das man nun ein Fahrzeug verantwortungsvoll ohne Rückfall in alte Saufgewohnheiten führen kann tatsächlich so wichtig ist, - wieso darf die Behörde sich mit dieser Überprüfung endlos Zeit lassen?
Rechtlich mag das ja alles ok sein, - aber ich finde solch ein Vorgehen ziemlich schwachsinnig.
Blecky
Ja, ist schon klar, - aber wenn das alles so gravierend ist - warum darf sich eine Verwaltungsbehörde dann DREI JAHRE Zeit lassen ehe es eine MPU anordnet?
Immerhin soll die MPU doch feststellen ob eine auffällig gewordene Person charakterlich zum verantwortungsvollen Führen eines Kraftfahrzeuges geignet ist.
Wenn also eine Straftat oder eine sonstige Auffälligkeit im Straßenverkehr eine MPU rechtfertigt, dann macht das doch nur Sinn wenn diese Untersuchung relativ zeitnah erfolgt.
Die eventuell nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignete Person aber erst Drei Jahre herumfahren zu lassen und dann irgendwann mal zu sagen "Ach ja, da könnte man jetzt mal nachsehen..." ist in meinen Augen sinnlos und ich kann es verstehen wenn das dann nur noch als Schikane empfunden wird.
Blecky
hey war heute beim anwalt .. er sagte auch blödsinn mit der MPU.... wenn man in 2 jahren aufgefallen ist mit alk egal wie viel man hat MPU, oder man hat gleich 1.6 promille MPU . warum ich post bekommm habe weiß ich nicht . auf jeden fall wird jetzt alles überprüft. und ich geh stark davon aus das ich nicht hin muß ... reine Schikane nach Motte vieleicht macht er ja eine MPU...
Hi Hosenmatz,
steig doch mal von Deinem Gesetzespferd herab und versuch das ganze mal von der menschlichen, logischen oder wie immer Du es nennen willst Seite zu sehen.
Es ging mir in meinem Zitat nicht um richtig oder falsch sondern um sinnvoll oder nicht!
Das hat nichts damit zu tun ob die MPU eine Bestrafung ist bzw. sein soll oder nicht!
Und es geht mir auch nicht darum ob das nach 3 Jahren verzögerung noch rechtlich ok ist oder nicht!
Das es rechtlich tatsächlich so in Ordnung ist - also die MPU auch nach xx jahren noch angetreten werden muß - glaube ich Dir aufs Wort!
Ich bezweifele lediglich die Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehehsweise!
Und damit meine ich nicht die Sinnhaftigkeit der MPU als solches, sondern den Zeitfaktor!
Oder bist Du wirklich der Meinung das es richtig ist einen Fahrer, der aufgrund seiner Vergehen oder Straftaten oder sonstigen Auffälligkeiten ein Fall für die MPU ist, noch 3 Jahre oder länger ungeprüft herumfahren zu lassen?
Ich bin der Meinung das - wenn schon Zweifel daran bestehen das die Person ein Fahrzeug verantwortungvoll führen kann - die entsprechende Untersuchung zeitnah erfolgen sollte.
Nicht im Sinne einer Bestrafung - sondern um zu vermeiden das tickende Zeitbomben jahrelang herumfahren.
Da kannst Du noch so viel §§ zitieren - sinnvoller wird es für mich dadurch auch nicht!
Blecky
Zitat:
"Richtig, aber wenn man dies nicht zeitnah gemacht hat, sollte es keinen "Freibrief" geben, es überhaupt nicht mehr machen zu dürfen.
Erst nach drei Jahren überprüfen und dann ggf. aus dem Verkehr ziehen ist immer noch besser als erst nach 5 Jahren, WEIL etwas passiert ist. "
Zitat Ende.
Da stimme ich Dir zu, Habe das auch nicht so gemeint das man die MPU ganz fallen lassen sollte!
Aber trotzdem wäre es sinnvoller wenn es von vorneherein in den Verwaltungsvorschriften so vorgeschrieben würde das eine MPU zeitnah zu erfolgen hat!
Das sich die Behörde überhaupt so lange Zeit nehmen DARF ist m.E. ein Fehler den man schnellstens korrigieren sollte!
Blecky