Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?
Bin am 07.02. mit 100 km/h (Toleranz bereits abgezogen) innerorts geblitzt worden. Also 50 km/h zu schnell.
Der Anhörungsbogen ist mir bereits am 06.03 zugestellt worden. Da ich aber erst gestern wieder in meiner Wohnung war (Zweitwohnsitz), habe ich den Brief erst jetzt gelesen. Die angegebene Wochenfrist ist also bereits verstrichen. Ist das ein Problem?
Gesicht und Nummernschild sind eindeutig zu erkennen. Nach neuem Bußgeldkatalog sind das 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ist das korrekt?
Ich trete am 01.04. eine neue Stelle an und der Führerschein ist Teil der Stellenbeschreibung. Der Führerschein ist daher berufsbedingt absolut notwendig.
Hier meine Fragen:
Welche Möglichkeiten gibt es, ein Fahrverbot zu umgehen? Kann man die Meßmethoden anfechten? Wenn nicht, kann ich den Zeitpunkt selbst bestimmen, wann ich den Führerschein abgebe? Wie sollte man generell vorgehen, um die Sanktionen so gering wie möglich zu gestalten?
Weitere Infos: Habe bereits 3 Punkte wegen zu schnellem Fahren aus 2008. Bin am Freitag leider schon wieder geblitzt worden. Mit ca. 80 km/h bei erlaubten 70 außerorts auf einer Landstraße. Dummer weise hatte ich auch noch das Handy am Ohr, jedoch denke ich nicht, dass das Handy auf dem Foto zu sehen sein wird, da es von der Hand verdeckt sein müsste.
Kann das Foto als Beweis für Telefonieren am Steuer herangezogen werden? Werden die beiden Fälle (Februar und aktuell) zusammen bewertet?
Vielen Dank.
Bei diesem Sündenregister,wird es garantiert keine Umwandlung in eine Geldstrafe geben.Ich glaube eher,das in Deinem Fall drastischere Maßnahmen folgen werden.
Das heißt dann MPU und längeren Fußmarsch.
Meine persönliche Meinung schreib ich hier lieber nicht.
Da werden sie jetzt Post bekommen,wann sie den Schein abgeben müssen.Bei den Voraussetzungen sehe ich keine Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen.Sie sollten aber immer noch schnellstens einen Anwalt fragen.
Die Frist für das Fahrverbot beginnt mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Dies ergibt sich aus § 25 Abs. 2a S. 1, Abs. 5 StVG. Da es sich bei der Versendung des Führerscheins um eine Bringschuld handelt, ist die Postlaufzeit leider von Ihnen zu tragen. Auf das Datum des Poststempels kommt es nicht an , sondern auf den Eingang bei der Behörde.
einfache frage, einfache antwort:
man umgeht fahrverbote und sonstige strafen, indem man sich einfach an die verkehrszeichen hält.
und bei so häufigen verstößen wird die strafe schon interessant werden. grundsätzlich kann man bei sowas schon von vorsatzausgehen, was meist anordnung einer MPU bedeutet.
laut www.bussgeldkataloge.de
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 200 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mit 100 Klamotten INNERORTS an Kindergärten, Schulen etc. vorbeigedonnert und nun hier rumheulen - mein neuer Job ist in Gefahr ! Hallo ? Das geht ja mal gar nicht. Wie Janner schon schrieb " ... an die StVO halten ... ".
Sorry, ist nen "nogo" für mich ! Keine Hilfe von mir !
Gruß
BigM
Bei der "LATTE" an Vergehen innerhalb Jahresfrist kannst Du froh sein, wenn keine MPU angeordnet wird.
.. und für's Telefonieren am Steuer jibbet grad nochmal "in Tatmehrheit" 40 Öcken und ein Pünktchen in Flensburg als "Sahnehäubchen" obenauf ... Beweisfoto hast Du ja freundlicher Weise durch Deinen Geschwindigkeitsverstoß gleich "mit in Auftrag gegeben" ^^
... und DANN jammerst DU hier wegen des drohenden Führerscheinverlustes ??? ...
Deine neue Arbeitsstelle hast Du ja leichtfertig SELBST aufs Spiel gesetzt .. Wer weiß, dass er auf den Lappen angewiesen ist und dann trotzdem derart zumindest grob fahrlässig - wenn nicht gar vorsätzlich - durch die Gegend brettert, ist meiner Ansicht nach charakterlich zum Führen eines KFZ absolut ungeeignet .. aber das wird dann - hoffentlich - eine angeordnete MPU erweisen!
Absolutes "NoGo" von mir ... "Setzen -Sechs"
Wie groß muß ein Realitätsverlust noch werden, bevor jemand endlich aus dem Verkehr gezogen wird? Und dann noch diese Arroganz, sich einzubilden, daß einem selbst jetzt noch eine Extrawurst gebraten wird!
Mit der Einstellung macht man schnell Karriere - bei der Firma Hartz IV.
"Ich trete am 01.04. eine neue Stelle an und der Führerschein ist Teil der Stellenbeschreibung. Der Führerschein ist daher berufsbedingt absolut notwendig."
Da hättest Du Held mal früher dran denken sollen!
Ist doch immer das gleiche, - Gas geben können alle, aber wenn es an das Tragen der Konsequenzen geht dann geht das Gewinsel los.
Wie erbärmlich!
Ich hoffe mal, dass hier nur munter getrollt wurde. Wenn auch mit großem Vokabular.
Auch ein vorgezogener "Aprilscherz" wäre denkbar.
Das Datum wurde ja bereits ins Spiel gebracht.
Sonst würde ich mal sagen, Glück gehabt, dass es in Deutschland passiert ist, hier kommt man offenbar sehr günstig weg. (Siehe Hosenmatz)
Wäre das Gleiche in meinem Land passiert, hätte ich die Spreewaldlösung (Insider) vorgeschlagen.
Troll war auch mein erster Gedanke, - aber nach meinen Erfahrungen hier im Plenum halte ich das doch auch für möglich!
Was für Nerven da noch nachzufragen
Nimm dir nen Anwalt und schluck die Strafe. Wenn dir der Geschwindigkeitsrausch nicht so wichtig ist wie das Geld fahr demnächst vorsichtiger. Ich halte mich auch nicht an alle Verkehrsregeln, aber wenn ich erwischt werde zahle ich auch.
Ich meine, - möglich das es kein Troll ist sondern traurige Wirklichkeit!